Stromrechnung Wasserschaden
Hallo liebe community . Wir haben vor bzw seid 2 Wochen nen Wasserschaden in Küche und Bad . Nun Handwerker im Haus die decke aufgemacht / fließen ab usw . Wahnsinn ganz ehrlich . Nun haben wir ein entfeuchter in jedem Raum . Was Tag und Nacht läuft um die Wände trocken zu kriegen . Wie ihr euch sicher denken könnt sind die Dinger net leise und fressen quasi Strom . An jedem ist zwar ein Stromzähler dran aber wer ersetzt ins die kosten ??? Bzw wo oder wie bekommen wir dafür eine Entschädigung und von wem ??? Die Firma die die Geräte gebracht hat meinten die müssen mindestens 10-14 Tage stehen. Da kommen einige kW zusammen :-( ... jemand Erfahrung oder nen tip ? LG
5 Antworten
Die Stromkosten werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Normalerweise messen die Trocknungsgeräte den Stromverbrauch. Sofern dir die Trocknungsfirma nach Abschluss der Arbeiten kein Protokoll mit dem verbrauchten Strom übergibt, fordere es ein.
Dieses Protokoll leitest Du bitte an die Wohngebäudeversicherung (bzw. Vermieteter) weiter und bittest um Erstattung der Stromkosten.
Solltest Du einen Schaden an deinem Hausrat feststellen, steht DEINE Hausratversicherung dafür ein.
Die Hausratversicherung, wie den ganzen Rest des Schadens. Ihr gebt die Daten an eure Versicherung, und bekommt das Geld. Sollte völlig problemlos laufen. Bei mir war es so..
Von der, der für den Schande verantwortlich ist. Ich wohn aber nicht zur Miete. Aber eigentlich gilt das Verursacherprinzip. Im Streitfall, wenn euch eure "Drüberwohner" keine Daten geben wollen zb, einfach an eure Versicherung geben und die machen den Rest.
je nach dem woher der schaden resultiert übernimmt das genau wie den rest des schadens übernimmt hier
- die privathaftpflicht des schädigers
- die Gebäudeversicherung
- die Hausratversicherung
- die elmenetarschadenversicherung
lg,Anna
Eigentum: Ihr müsst zahlen. Mietwohnung: Haftpflichtversicherung der Mieter die über Euch wohnen oder der Vermieter bei Verschulden bzw. seine Gebäudeversicherung!
Die Stromkosten für die technische Trocknung - wie auch die übrigen Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden - erstattet die Gebäudeversicherung nach Abschluss der Maßnahme.
an unsere oder an diese von unserer Obermieterin ?