Durch Wasserschaden unbewohnbare Wohnung --> Mietminderung?
Hallo zusammen,
durch einen Wasserschaden vom Übermieter können wir (mein Mann und ich) unsere Küche mit gemieteter EBK, unser Bad und unser Schlafzimmer nicht mehr bewohnen. Die Trockenlegungsfirma meinte das unsere Wohnung entkernt werden müsse und wir mit 4 - 6 Wochen rechnen sollten. Da in unserem Haus noch eine leere Wohnung zur Verfügung stand hat uns die Vermietung diese vorübergehend angeboten. Dieses Angebot haben wir angenommen. In dieser Wohnung gibt es allerdings keine EBK. Nun wissen wir nicht wie wir uns mit der Mietzahlung zu verhalten haben. Da vom Vermieter auf unsere Frage "Wie läuft das jetzt mit der Miete/Mieten?" nur ein: "Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht." kam, wissen wir nicht ob wir 100% Mietminderung geltend machen können oder sogar zwei Mieten zahlen müssen. Wäre es denn in Ordnung wenn wir nur die Betriebskosten beider Wohnungen zahlen? Im Voraus schonmal danke für Antworten
4 Antworten
Habe ich auch gerade hinter mir. Also für eure Wohnung braucht ihr keine Miete zahlen.Da sie ja unbewohnbar ist. Für die Notwohnung brauchte ich nur die Betriebskosten zahlen. Da die EBK besitz vom Vermieter war, muß der Vermieter sie eigentlich ersetzen.Und auch für die Notwohnung muß er euch eine zur Verfügung stellen. Wenn ihr weiteren Schaden habt,an euren Eigentum müßt ihr selber aufkommen. Ich hoffe das euer Nachbar eine Versicherung hat, wenn nicht setzt euch mit eurer in Verbindung.
in dem fall zahlt ihr für die zeit in der ihr in der ausweichwohnung wohnt, die miete und betriebskosten für die ausweichwohnung. nicht für eure angemietete mit dem wasserschaden. die könnt ihr ja nicht nutzen und habt auch keinen verbrauch an wasser-, gas-, und sonstigen kosten. das setzt natürlich voraus, das beim vorübergehenden umzug die betriebszähler abgelesen worden sind. insbesondere der stromverbrauch, der ja nicht zu den betriebskosten zählt, ist für euch interessant, da ja nun in der wohnung mit dem wasserschaden die trocknungsgeräte laufen. die fehlende ebk ist bestimmt ärgerlich, aber wenn ihr die miete für die ausweichwohnung bezahlt, dann dürfte diese ja nicht berechnet werden. da könnte man sich eventuell über einen ausgleich mit dem vermeiter einigen, weil ihr braucht ja irgendwas zum kochen, spülen usw.
Der Mietausfall ist für den Vermieter über die Gebäudeversicherung gedeckt. Selbstverständlich könnt ihr euren Schaden mit der Miete aufrechnen. Grundsätzlich ist für euren eigenen Sachschaden erst mal eure eigene Hausratversicherung zuständig. Das ist für euch günstiger, weil die Hausratversicherung Neuwert entschädigt. Die Versicherer verrechnen dann mit dem Verursacher. enkt auch an die weiteren Kosten, wie Verdienstausfall usw.
2 Mieten müsst Ihr nicht zahlen, das steht fest. Eigentlich müsste der Vermieter Euch eine Ersatzküche zur Verfügung stellen. Oder tatsächlich eine geminderte Miete anbieten. Ich würde ihn noch mal ansprechen und wenn keine Antowrt kommt über den Mieterverein gehen.