Verkäufer zieht nicht zum notariellen Auszugstermin aus. Welchen Schadensersatz kann man geltend machen?
Hallo, wir haben ein Haus gekauft und zum 1. Oktober wäre der Übergabetermin mit dem Verkäufer. Dieser wird aber vom Verkäufer nicht eingehalten. Da wir noch einige Renovierungsarbeiten an dem Haus vornehmen müssen bevor wir einziehen können, habe Wir uns in den ersten zwei Oktoberwochen Urlaub genommen sowie auch sämtliche Familienmitglieder und Freunde. Meine Frage: da wir nun wohl auf unseren kostenlose Helfer verzichten müssen, so wie unser Urlaub umsonst ist möchte ich gerne wissen ob ich ihm auch Handwerker in Rechnung stellen kann, Die ich ja jetzt benötige um die verlorene zeit noch aufzuholen und viele ihren Urlaub nicht umlegen können. Ich weiß das Wohnkosten, (wir haben auch Kündigungsfrist zum 01.11)wie Miete oder schlimmstenfalls Hotel vom Verkäufer gezahlt werden müssten wenn er sich an Auszugstermine nicht halten kann. Aber wie sieht es aus mit Handwerkern oder Umzugsservice die ich jetzt benötige da mir die kostenlosen Helfer ausgehen. LG mimi
7 Antworten
Geh zum Notar und spreche ihn an Eventuell Makler falls du es über Makler gekauft hast ansonsten über den Anwalt
Maklerin ist informiert und Notar kommt jetzt als nächstes, falls sie auch nichts erreichen kann. Aber kann mir jemand meine Frage beantworten, bezüglich kosten von handwerkern
Sie können nachgewiesenen Schaden geltend machen.
Im Übrigen bleibt die Zwangsräumung aufgrund des vom Notar vollstreckbar erklärten Kaufvertages, der kein langwieriges Gerichtsverfahren vorausgehen muß.
Alle quittierten Zahlugnen die Sie an verpflichtet Handwerker ohne Nutzen geleistet haben, stellen den Schaden dar!
Alle anfallenden Kosten.
Warum zieht er nicht aus?
Siehe Antwort. Maklerin informiert. Versucht mit Verkäufer eine Lösung zu finden
Maklerin sehe ich hier als falsch an.
Anwaltlich darauf hinweisen, dass er dann alle durch den Nichtauszug angefallenen Kosten (z.B. Einlagerung der Möbel, Hotelkosten für Familue, etc.) gegen ihn gerichtlich geltend machen werdet
Er schafft den Auszugstermin nicht da er am Rücken operiert werden muss und sein neugebautes Haus noch nicht fertig ist. Somit dürften wir zum 1. November mit unseren Kindern wohl auf der Straße stehen
Was hast du schon dagegen vorgenommen?
Bis jetzt habe ich versucht mich mit ihm zu einigen und ihn gebeten uns die verlorene Zeit aufzuholen in dem er uns jetzt in gewissen Bereichen vom Haus ( der untere Teil ist nicht bewohnt) schon renovieren lässt. Das möchte er aber auch nicht. Jetzt habe ich die Marklerin informiert und sie versucht es auch noch mal. Zumal es der 20.09 ist und er mir die 14 Tage gar nicht mehr gut machen kann! Mit rennt die Zeit davon!
Du hast auch die Möglichkeit einer Zwangsräumung ohne Räumungsklage direkt aus dem Notarvertrag
Wenn der Gerichtsvollzieher Zeit hat, kann das sehr schnell gehen.
Allerdings musst du dabei in die Vorleistung gehen.
Aber wie soll ich denn nachweisen, dass ich nun Handwerker bezahlen muss, wo es sonst mein Onkel privat gemacht hätte. Ein Schaden in dem Mehrkosten davon habe, ist da! Aber ein Nachweis wird schwer