Wasserschaden Eckventil undicht - Wer haftet?
Hallo
Ich habe folgende Frage:
Meine Firma hat bei einem Kunden einen Schlauch von einer Niederdruck Duscharmatur gelöst und vorher natürlich das Eckventil zugedreht. Am Eckventil blieb der Schlauch dran, wir ließen ihn leerlaufen und legten ihn hinter die freistehende Duschkabine. Nach zwei Monaten rief der Kunde an dass in der Wohnung darunter die Decke Nass wäre. Nach dem ich mir alles angesehen habe stellte ich fest dass das Eckventil nicht richtig schließt und ganz langsam Wassertropfen raus kommen. Das konnten wir nicht wissen da wir den Schlauch ja seinerzeit haben leerlaufen lassen und davon ausgingen dass das Eckventil schließt. Erwähntes Eckventil haben wir auch nicht gesetzt nur falls das wichtig wäre. An dem Eckventil fehlten die Griffe wir mussten es mit einer Zange schließen. Natürlich muss in der Wohnung drunter die ganze Decke neu gemacht werden und der Kunde hat bereits gesagt dass er das nicht bezahlen werde und auch nicht seiner Versicherung melden wird da er sonst hochgestuft wird. Ich habe bereits meine Versicherung kontaktiert und alles wie hier geschildert.
Aber ich bin mir nicht ganz sicher ob wir überhaupt schuld sind? Darf ich überhaupt von einem funktionierenden Eckventil ausgehen ? Ist zu erwarten dass sich meine Versicherung quer stellt ?
Freundliche Grüße
7 Antworten
An dem Eckventil fehlten die Griffe wir mussten es mit einer Zange schließen.
Das ist schon mal ein Hinweis darauf, dass das Eckventil älter und nicht mehr ganz ok ist.
Am Eckventil blieb der Schlauch dran, wir ließen ihn leerlaufen und legten ihn hinter die freistehende Duschkabine.
Fachgerecht wäre es doch gewesen den Schlauch zu demontieren und einen Blinddeckel auf das Eckventil zu schrauben.
Aufgrund dieser beiden Fakten sehe ich hier keine sach- und fachgerechte Arbeit vorliegen und damit ein offensichtliches verschulden beim ausführenden Betrieb.
ihr seid für die fachmännische ausführung verantwortlich, der kunde kann das nicht. ihr hättet das ventil prüfen müssen (weil ihr als fachunternehmen hättet wissen müssen, dass ventile nach einer gewissen zeit ihre funktion verlieren können) oder wenigstens dem kunden mitteilen müssen, dass ihr keine garantie für das ventil übernehmen könnt! dann hätte er die verantwortung auf eigene kappe nehmen oder euch mit dem austausch beauftragen können.
hätte er von dem schadenspotential gewusst, hätte er den schaden leicht verhindern können.
ich denke, ihr seid hier eurer hinweispflicht nicht nachgekommen und seid daher haftbar!
Ich empfehle Ihnen, den Vorgang Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zu melden. Die werden dann die Auseiandersetzung mit dem Anspruchsteller führen.
Meines Erachtens muss aber der Gebäudeversicherer vorleisten. Hier liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Wasser aus dem Leitungswassersystem vor. Verweisen Sie also Ihren Kunden auf die Zuständigkeit der Gebäudeversicherung.
Diese wird sich dann nach Regulierung an Ihre Betriebs-/Berufahftpflichtversicherung wenden.
Wenn einer deiner Mitarbeiter dies zu veantworten hat, und das hat er nach deiner Schilderung, ist das ein Betriebshaftpflichtschaden. Hoffentlich beinhaltet diese auch "Allmählichkeitsschäden"
Die Gebäudeversicherung zahlt zwar die Sanierung wird aber die ausführende Firma in Regress nehmen.
Eckventile sind nach etwa vier Jahren nicht mehr vollwirksam schließbar.Weiß jeder Installateur im 3.Lehrjahr . Ans Ende kommt immer ein Blindstück ! Betriebshaftpflichtschaden !