wasserschaden durch eigenverschulden? versicherung?

8 Antworten

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Ja, sie zahlt. Sie frägt damit nur an ob sie z.B. Regress bei einem Handwerker wegen Schlechtleistung holen kann (=Betriebshaftpflicht des Handwerkers).

dantes  02.07.2009, 15:21

Ach ja: Ich mache das täglich in der Arbeit. Dein Dad macht aber so etwas nicht beruflich, oder? (aber selbst wenn er es beruflich macht würde die Versicherung damit nicht durchkommen... Es hängt hier aber davon ab in wie weit der Sachbearbeiter wirklich die Rechtslage kennt.)

Alles abstreiten ist sicher der beste Weg. Versicherungen finden sonst immer eine Lösung, um nicht zahlen zu müssen.

dantes  02.07.2009, 15:18

Das ist quatsch. Wie soll sie alles abstreiten? Irgendjemand muss es ja angeschlossen haben. Und du gefährdest deinen Schutz viel mehr durch Falschangaben in dem Fall.

terraq  02.07.2009, 15:22
@dantes

Lügen ist immer ganz schlecht,w enn die Versicherung einen schon direkt drauf anspricht, merken die was davon, lehnen sie es komplett ab, wegen Versicherungsbetrug und du kannst noch mächtig ärger bekommen

terraq  02.07.2009, 15:22
@dantes

Lügen ist immer ganz schlecht,w enn die Versicherung einen schon direkt drauf anspricht, merken die was davon, lehnen sie es komplett ab, wegen Versicherungsbetrug und du kannst noch mächtig ärger bekommen

Wenn ein Unfall eigenveschuldig verursacht ist bezahlt die Versicherung normalerweise nichts aber du kannst die Versichdrungsanstalt überreden weil die Wasserleitung ursprünglich sich selbst undicht wurde. In dem Fall sollte die Vericherung di Schäden bezahlen.

dantes  02.07.2009, 15:26

Hä? Wenn eine Haftpflichtversicherung wegen dem Verschulden des Versicherungsnehmers ablehnt, dann wäre doch eine Haftpflichtversicherung sehr unnütz... Eine Haftpflichtversicherung zahlt generell gesagt immer dann, wenn ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt und es es fahrlässig oder grob fahrlässig herbei geführt hat. Vorsatz somit nicht.

Dann bezahlt sie vermutlich nicht

paps1959  02.07.2009, 17:41

Doch dann zahlt sie vermutlich, weil im anderen Fall der Leitungswasserschaden durch die Wohngebäudeversicherung zu regulieren wäre.

Ach ja: Warum habt ihr das nicht der Wohngebäudeversicherung gemeldet? Die zahlt den Schaden an dem Haus auch und die Hausrat zahlt den Schaden an der Küche und an euren Möbeln (Was eure Haftpflicht nicht zahlen wird). (Wohngeb.- und Hausratvers. sind verschuldensunabhängig)

annanass85 
Beitragsersteller
 02.07.2009, 15:20

in unserer wohnung ist kein schaden entstanden, nur unter uns in der wohnung. wegen der wohngebäudeversicherung: muss der vermieter so eine abschließen, er hat davon nie etwas gesagt.

dantes  02.07.2009, 15:23
@annanass85

Müssen nicht. Aber du zahlst diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichleit über die Nebenkostenabrechnung. ;-) Jeder Vermieter hat eine Wohngebäudeversicherung will ich damit sagen. Aber die Haftpflichtversicherung zahlt auch! Sind Schäden am Hausrat des darunter liegenden Mieters entstanden?

annanass85 
Beitragsersteller
 02.07.2009, 15:28
@dantes

ach so ;-) unter uns war ein laden mit sogenannten "antiquitäten" (ein laden mit allem möglichen plunder bis unter die decke gestapelt), als sie dann ausgezogen sind, bemerkten sie den schaden erst, einiges davon ist wohl beschädigt worden.

dantes  02.07.2009, 15:31
@annanass85

lol Ok, dann ist Zeitwert=antiquarischer Wert... Also ist es egal ob sie vielleicht eine Inhaltsversicherung hat. Sollte aber die Haftpflicht den Schaden für dich abwehren (NICHT ABLEHNEN! Das ist ein riesen Unterschied!), weil dich oder dein Vater kein Verschulden an dem Vorfall trifft (die Versicherung übernimmt dann die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, die sogenannte passive Rechtsschutz), dann kläre die Inhaberin des Ladens auf, dass sie den Schaden auch ihrer Inhaltsversicherung melden kann. Hat sie keine, dann ist das Pech für sie.

annanass85 
Beitragsersteller
 02.07.2009, 15:41
@dantes

mmhh.. ok. also irgendwer zahlt immer?? ich hab nämlich echt angst :-( die versicherung schreibt übrigens so: " (...) bitte teilen sie uns mit, ob es zutrifft, dass der anschluss durch ihre arbeiten undicht geworden ist."

dantes  02.07.2009, 16:14
@annanass85

Ja, die Versicherung frägt im Grunde nun nach ob dich ein Verschulden an dem Rohrbruch trifft. Träfe dich kein Verschulden würde die Versicherung her gehen und die Ansprüche gegen dich abwehren. Wenn nötig vor Gericht. (also keine ABLEHNUNG!). Wenn dich ein Verschulden trifft und du nicht vorsätzlich um den Nachbarn zu ärgern die Rohre aufgeschraubt hast, wird sie zahlen (grob gesagt). Das versucht gerade die Versicherung nachzuvollziehen. :) Ach ja: Wie gesagt: Vorsicht, wenn dein Vater selber Installateur für Gas- und Wasser ist. Eigentlich können die Versicherer heute wegen so etwas nicht mehr leicht ablehnen. Das hat sich geändert. Fraglich ist aber ob der Sachbearbeiter das auch immer weiß. (Keine Rechtsberatung! Keine Haftung für Falschauskünfte. Mal an der Stelle gesagt...)

annanass85 
Beitragsersteller
 02.07.2009, 19:53
@dantes

ok vielen dank, hast mir echt geholfen :-) p.s. mein vater ist kein gelernter bzw. hat es sich nur durch abschauen angeeignet ;)