Versicherung rechnet Gutachten herunter und stellt Scheck aus. Wie anfechten?

9 Antworten

Wenn Geschädigte sich selber drum kümmern und eigentlich keine Ahnung haben, nützen das Versicherungen oft schamlos aus. Vor allem warten die nur drauf, dass man einen Fehler macht, sodass sie am besten gar nichts zahlen müssen.

In so einem Fall gibt es eigentlich nur eines, nämlich am selben Tag des Unfalls zu einem Anwalt für Verkehrsrecht zu gehen und den das erledigen zu lassen:
- der übernimmt den ganzen Schriftkram und formuliert den so, dass er rechtlich einwandfrei ist;
- der kennt die Tricks der Versicherungen und geht dagegen an. Meistens versuchen die Versicherungen das bei einem Anwalt erst gar nicht;
- der sagt dir, was du als nächstes tun musst, um keinen Fehler zu machen, z.B. ohne Kostenzusage das Auto reparieren zu lassen;
- der verlangt Nutzungsausfall und Wertminderung, was gleich mal ein paar 100 Euronen extra macht;
- der wird von der gegenerischen Versicherung bezahlt, wenn du unschuldig bist;
- der bestellt einen Gutachter, falls erforderlich und zwar so, dass den auch die gegenerische Versicherung bezahlen muss. Dazu hat man nämlich ein Recht.
- der fällt auch nicht auf billige Tricks mit Schecks ein. Nimmt man den an, hat man die Regelung der Versicherung akzeptiert und verzichtet damit auf sämtliche weiteren berechtigten Forderungen.

Im Prinzip kannst du jetzt auch nur noch zu einem Anwalt gehen und gucken, was noch zu retten ist oder du findest dich damit ab, über den Tisch gezogen worden zu sein. Selber hast du gegen die Anwälte der Versicherung keine Chance, egal was du denen schreibst.

Leider schreibst du nichts zu deinem Auto. Ob die Kürzung auch rechtlich zulässig ist hängt davon ab:

  • ob dein Auto noch keine 3 Jahre alt ist
  • oder dein Auto bisher (immer) in der Vertragswerkstatt gewartet wurde
  • ob die Reparatur in der benannten Werkstatt absolut gleichwertig ist, dies muss die Versicherung nachweisen. Dazu reicht nicht irgend ein beliebiges Qualitätssiegel aus!
  • ob es dir zumutbar ist diese Werkstatt aufzusuchen
  • usw.

Dazu solltest du dir einfach mal das Urteil des BGH VI ZR 337/09 durchlesen! In diesem ist es eigentlich sehr gut beschrieben. Ein guter Fachanwalt hätte dir dies auch direkt erläutern können und würde von selbst ggf. die nötigen Schritte einleiten.

Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise? 

Wenn du obiges Urteil gelesen hast und zu dem Ergebnis gekommen bist das dir mehr zusteht dann solltest du einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Habe ich eine Chance, die volle Summe aus dem ersten Gutachten zu erhalten, wenn ich Gegen die Versicherung klage?

Wenn die Bedingungen siehe oben vorliegen, dann ja! Aber nur mit fachkundiger juristischer Hilfe. 

Mchltgr 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 20:05

-Mein Auto ist älter als drei Jahre alt.

-Ich bin erst seit einem halben Jahr Kunde der Werkstatt.

KfzSVnrw  22.01.2017, 09:29
@Mchltgr

Wo wurden bisher die Wartungen laut Serviceheft (Stempel) durchgeführt? Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder ohne Eintrag?

Mchltgr 
Beitragsersteller
 22.01.2017, 11:55
@KfzSVnrw

Da ich das Auto gebraucht gekauft habe, wurden die Wartungen in einer Werkstatt in einem anderen Bundesland durchgeführt. Erst durch fällige Reparaturen wurde ich Kunde dieses Autohauses.

Da der Unfallverursacher den Schaden anerkannt hat, steht dir auch zu einen Anwalt auf deren Kosten aufzusuchen und den Restbetrag einzuklagen. Wie auch Schmerzensgeld (Schleudertrauma) Nutzungsausfall usw. Wenn es sich bei den 500€ um die Mehrwertsteuer handelt, diese zahlt die Versicheurng nicht, es seiden das Fahrzeug wurde repariert oder gegen ein neues ausgetauscht.

du kannst Widerspruch einlegen und ihnen mitteilen das noch 500,-€ offen sind.Auf jeden Fall behältst du den Scheck!

Du hast schon mal einen heftigen Fehler gemacht, du hast das Auto zu einem Gutachter gebracht anstatt das von der Versicherung erledigen zu lassen.

So funktioniert das in unserer Welt nicht.

Du hättest das von der gegnerischen Verischerung begutachen lassen müssen und wenn sie das nicht zeitgerecht erledigt dann einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hatte viele Versicherungsfälle und mein Fazit: du brauchst fast immer einen Anwalt um zu deinem Recht zu kommen und das zeitlich rasch.

Die einzige Vorgehensweise ist dass du dir jetzt einen Anwalt nimmst.
Der ADAC kann dir einen empfehlen.

Menuett  21.01.2017, 18:03

Nein, der eigene Gutachter ist immer besser.

KonkyKink  21.01.2017, 18:08
@Menuett

Na dann schreibe das doch in deine eigene Antwort ?
Kannst dich ja kurz halten:

"Du hast alles richtig gemacht, der eigene Gutachter war besser"

Fertig, Problem gelöst :)

Biberchen  21.01.2017, 17:58

man kann einen unabhängigen Gutachter beauftragen! Man muß keinen von der gegnerischen Versicherung nehmen.

KonkyKink  21.01.2017, 18:01
@Biberchen

In dem Fall passiert dann das was ihm passiert ist.
Die Versicherung scheisst drauf und rechnet es um.
Das Auto ist vermutlich schon repariert, also Pech gehabt weil man es nicht nochmals begutachten kann.

In Deutschland hat man ja sogar das RECHT auf einen Anwalt als Geschädigter, die gegn. Versicherung zahlt den ohne Widerworte.
Keinen zu nehmen ist Fahrlässig.

Wenn man es intelligent macht bringt man das Auto zur Werkstatt seines Vertrauens und die sehen sich das Auto sowieso an.
Dann kommt nach 2-3 Tagen der Gutachter der gegn. Versicherung und sieht sich das Auto im BEISEIN der Werkstatt an.
Da kommt kein Unsinn raus und falls doch sagt einem die Werkstatt bescheid dass das so nicht klappt.