Wer haftet für einen Blechschaden, der in der KFZ-Werkstatt entsteht....
Hallo zusammen,
da ist etwas dumm gelaufen. Das Auto wird vom Werkstatt-Kundendienst zu einer Reparatur abgeholt und repariert wieder zum Kunden zurück gebracht. Der Kunde stellt nun eine Delle an der Autokarosserie fest. Offensichtlich ist jemand auf dem Werkstatthof (üblicherweise mit viel Rangierverkehr) dagegen gefahren, Verursacher unbekannt, könnte ein Lieferant oder ein anderer Kunde oder ein Werksangehöriger gewesen sein. Der beschädigte Wagen ist nicht Vollkasko-versichert. Wie sieht es mit der Haftung aus? Welche Versicherung zahlt?
8 Antworten
Das ist vollkommen egal, wer das verursacht hat. Die Werkstatt ist haftbar. Sie hatte das Fahrzeug in Obhut. Dafür hat sie die Versicherung für Kraftfahrzeughandel und Handwerk. Bei dieser wird eine vierteljährliche Bestandsaufnahme gemacht, wie viele eigene und fremde Fahrzeuge sich in der Obhut des Besitzers sind. Dementsprechend ist die Prämie.
Das gilt natürlich für jeden Schaden der beanstandet wird.
Hier meldet sich nochmal der Fragesteller.
In diesem konkreten Fall gibt es keine Probleme mit der Werkstätte. Sie übernimmt die Reparatur für den Schaden und stellt für die Reparaturzeit einen Leihwagen zur Verfügung.
Ich danke allen Antwortern sehr herzlich.
Dummy60
Wenn der Schaden entstand, während sich der Wagen in der Obhut der Werkstatt befand, muß die Werkstatt dafür aufkommen. Sie sollte dagegen versichert sein - aber das muß nicht Deine Sorge sein. Problematisch könnte es werden, nachzuweisen, dass der Schaden dort entstanden ist, wenn Du nicht sofort bei der Rückgabe die Delle entdeckt und reklamiert hast.
Wenn du es sofort bei Rückgabe des Fahrzeugs gesehen und bemängelt hast und das Fahrzeug nicht noch 1,2 oder 3 Stunden alleine Abgestellt stand, dann Haftet die Werkstatt. Wenn das nicht geschehen ist und du Meldest den Schaden erst am nächsten Tag, kann die Werkstatt jeglichen Regress ablehnen.
Hallole zusammen
Dafür gibt es eine Werkstatthaftpflicht. Wenn der Schden vorher sicher noch nicht vorhanden war was man gerne in solchen Fällen behauptet ist die Werkstatt in der Pflicht.
Joachim
Das gilt aber nur wenn der Kunde den Mangel bei Rückgabe gleich sieht und bemängelt.