Zahlt die Hausrat auch den Küchenaufbau nach Wasserschaden?
Hallo. In der Wohnung über mir ist ein Eckventil geplatzt und die Wassermassen haben es geschafft, meine Küchendecke zum Einstürzen zu bringen - alles voller Schlamm und nicht mehr benutzbar. Gebäudeversicherung meines Vermieters hat die komplette Sanierung übernommen, meine Hausratversicherung hat mir meine persönlichen Dinge ersetzt (nach Auflistung). Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, wer für die Lieferung und den Aufbau der neuen Möbel (die ich mir natürlich kaufen muss) aufkommt - muss das auch meine Versicherung zahlen? Die Gebäudeversicherung sagte ja, aber ich hab mich bisher noch nicht getraut direkt nachzufragen, da ja schon eine Summe an mich überwiesen wurde. Da ich das damals nicht mit einberechnet habe wurden mir wirklich nur die Möbel und Elektrogeräte ersetzt. Muss ich das alleine zahlen (Abtransport der kaputten Küchenmöbel, Anliferung und Aufbau der neuen Küche)? Über Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
3 Antworten
Küche ist immer etwas schwierig. Meistens streiten sich da Hausrat und Gebäudeversicherung hin und her. Unsere Küche ist zum Beispiel eine Masseinpassung und somit in der Gebäudeversicherung. Eine gekaufte Küchenzeile von Möbelhäusern wäre aber in der Hausrat. Da hilft nur nachfragen bei beiden Versicherungen.
Übrigens.. der Aufbau der neunen Küche sollte im Gesamtpreis drin sein und wird von der Versicherung übernommen. Die Entsorgung der zerstörten Objekte hängt von der Versicherung ab. Bei uns zahlt das die Gebäudeversicherung. Wie das bei dir ist müßtest du mal mit deinem Vermieter klären.
Die Demontage- und Montagekosten für die zu ersetzenden Küchenmöbel sind als Kosten auf erstes Risiko mitversichert, Du kannst sie also auch noch nachträglich bei Deinem Hausratversicherer geltend machen (falls Du nicht bereits voreilig eine abschließende Entschädigungsvereinbarung unterzeichnet hast).
Hab ich nicht...Na dann werde ich das genauso machen, vielen Dank!!
Versicherungen schauen in aller Regel darauf, warum der Schaden passiert ist, und entscheiden dann erst. Wenn Du beim Wasserschaden für die Versicherung grob fahrlässig gehandelt hast, dann schauts schlecht aus. Dies ist auch der Grund, weswegen eine Versicherung nicht zu zahlen braucht, wenn es einen Wasserschaden gibt aufgrund einer nicht am Wasserhahn abgedrehten Waschmaschine oder Spülmaschine. Das ist laut Rechtssprechung grob fahrlässig, und dafür gibts normal nichts von der Versicherung.
das ist Schnee von gestern... Waschmaschinen und Spülmaschinen Wasserhähne brauchen nicht mehr zugedreht werden weil diese einen Aquastop haben.
Und nichts, gibt es ebenfalls nicht mehr... auch bei grober Fahrlässigkeit gibt es irgendwas und wenns nur 10% sind!
Diese Antwort ist am Thema vorbei und für die Katz !