Wasserschaden - welche Versicherung zahlt?
Hallo, habe meine Wohnung gekündigt, gestern sauber gemacht, um heute malern zu können. Das Eckventil in der Küche war zugedreht und von 10.00 - 17.00 Uhr lief kein Tropfen Wasser raus. Dann bin ich in meine neue Wohnung gefahren. Als ich heute wieder in die alte Wohnung kam, war die Tür aufgebrochen und die Wohnung stand unter Wasser. Der Hausmeister sagte mir, dass gestern abend gegen 22.00 Uhr Wasser bei den Mietern unter mir aus der Decke tropfte und er deswegen handeln musste. Das Wasser kam seiner Aussage nach aus dem Eckventil in der Küche, welches jedoch wie schon erwähnt trocken war als ich gegangen bin. Er hat das Eckventil auch bereits ersetzt. Die Versicherung des Vermieters ist wohl auch schon informiert. Nun meine Frage: Wessen Versicherung ist dafür zuständig ? Doch wohl nicht meine Hausrat oder Haftpflicht ?! Lag ja nicht in meinem Ermessen bzw. fahrlässig gehandelt habe ich ja auch nicht .... Was meint ihr ?
10 Antworten
Haftpflicht = Verschulden
Verschulden lag nicht vor, also kein Haftpflichtschaden.
Da kein Hausrat beschädigt wurde, kein Hausratschaden.
Der Schaden ist ein normaler Leitungswasserschaden. Bestimmungswiedriges Austreten von Leitungswasser.
Der Hausbesitzer regelt das allein mit seiner Wohngebäudeversicherung und Du bist aussen vor.
Das Eckventil hast Du vermutlich mit gemietet,als Du einzogst.Damit gehört es dann zur Mietsache und der Vermieter ist für alle Schäden zuständig.Sonst zahlt Deine Hausrat für Schäden an Deiner Wohnung und die Haftpflicht für die darunter.
Habe ich was anderes geschrieben?
ja, das die Haftpflicht zahlt. Es gab aber kein Verschulden durch schuldhaftes Handeln, also keine gesetzliche Haftpflicht und somit keine Erstattung aus der Privathaftpflicht.
Jetzt hab ichs verstanden und wieder was gelernt.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und es lässt sich keine Pauschale Antwort darauf geben. Es kommt darauf an: Wer hat den Schaden zu verschulden? wo ist der Schaden? Usw.
Ein Artikel der sich mit dieser Frage auseinander setzt habe ich hier gefunden www.sanitaer.org/wasserschaden-versicherung-20131083
Besonders wichtig ist es den Schaden unverzüglich zu melden.
Die Gebäudeversicherung könnte dich haftbar machen. Dann kannst du das an deine private Haftpflicht weiter leiten. Diese wird prüfen, und evtl unberechtigte Forderungen zurück weisen. Berechtigte Forderung wird erstattet.
Entweder die Gebäudeversicherung des VM oder bei einer Schuldklärung, bei der Du als Schuldige entlarvt wirst - wohl Deine Hausratversicherung..........wofür hast Du die denn abgeschlossen?
unsinn!
Also ich hatte eine Nachbarin, der genau das geschah. Ich hatte damals meine Küche nass wegen der blöden K. - und der VM musste Trockner aufstellen bei mir und die Wand neu verputzen, weil sie bereits begann zu schimmeln. Und diese Tante hat mit Sicherheit nichts bezahlt, weil die vorher nicht einmal ihre Miete zahlte - kam später raus - und bei einer Nacht- und Nebelaktion auszog. Also nicht immer gleich UNSINN schreiben okay?
zu Deiner ersten Antwort. Es handelt sich bei Deiner Wohnung um einen Gebäudeschaden an den Wänden, keinen Hausratschaden. Fakt ist, das die Wohngebäudeversicherung auch bezahlt, wenn andere die Ursache dafür tragen. Hatte die Mieterin durch schuldhaftes Handeln den Schaden verursacht, so wird der Wohngebäudeschaden abgewickelt und später nimmt die Versicherung den Verursacher in Regress, sofern dieser Geld hat.
lol, wenn du mich lachend unter meinem Schreibtisch sehen könntest.
Nein!!! Mietsachschaden setzt auch schuldhaftes Handeln voraus!!!!