Wasserhahn tropft unten? Vermieter kontaktieren oder was tun?
Hallo seit längerer Zeit tropft leicht der Wasserhah unten bei den schlauch Eingang. soll ich den vermiter kontaktieren? Oder geht ihn das thema nichts an? Was soll ich tun?lg
7 Antworten
Das Ventil schließen. Zunächst schaun, ob die Schlauchschelle lose ist >> fest mit Schraubendreher anziehen. Ventil öffnen. Wenn es noch immer tropft, Ventil schließen, Schlauchverschraubung lösen, Dichtung wechseln (kostet max. 50 EC), Schlauch wieder anschrauben, Ventil öffnen. Spätestens jetzt dürfte das Tropfen beendet sein.
Hättest du eine Kleinreparaturklausel und würdest das über deinen Vermieter erledigen lassen, müsstest du mindestens 30 EUR berappen und das wäre wirklich schad um Geld. Dafür kannst du mal abends schön essen gehen oder dir ein Extra leisten.
Frohe Pfingsten!
albatros
Schlechter Rat an jemand, der sich mit Sanitär überhaupt nicht auskennt. Wenn der Mieter noch nicht einmal genau beschreiben kann, welchen Schlauch er eigentlich meint, diesen am Eckventil löst, bevor er das Eckventil zuschraubt, gibt es eine Überschwemmung. Wenn dann auch noch das Eckventil fest sitzt, weil es jahrelang nicht mehr bewegt wurde, dann kann man schon mal selbtständig mit Schwimmbewegungen beginnen.
Hallo seit längerer Zeit tropft leicht der Wasserhah unten bei den schlauch Eingang. soll ich den vermiter kontaktieren? Oder geht ihn das thema nichts an?
Hast Du eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Wenn ja ist es Mietersache, wenn nein, Vermietersache.
Es kann sein, dass die Dichtung defekt ist, kostet wirklich nicht viel.
Eckventil zudrehen die Verschraubung wo der Schlauch in das Eckventil geht lösen, Dichtung herausnehmen und im Baumarkt ein Dichtung gleicher Art kaufen und einbauen.
LG
johnnymcmuff
Wenn man nicht ergründen kann, woher das Wasser kommt und wenn man von Sanitär-Sachen nichts versteht, unbedingt Finger weg lassen und den Vermieter informieren.
Entstehen Kosten, dann ist es eben so. Es kann sehr vieles ursächlich sein und am besten ist es, man läßt einen Spezialisten ran, der innerhalb von Minuten vermutlich weiß, was los ist und die Sache repariert.
Legt man selbst Hand an und macht was falsch, gibt es u. U. eine riesige Überschwemmung.
Wer ist Eigentümer des Schlauches? Du oder der Vermieter? Die Kleinreparaturklausel greift hier nicht. Aber selbst ist der Mann oder die Frau.
Ich gehe davon aus, dass nicht der Wasserhahn oder das Eckventil defekt ist sondern der Schlauchanschluss einer WM oder Geschirrspüler. In beiden Fällen wird der Wasserzulauf durch den Absperrmechanismus unterbrochen, aber die Verbindung zwischen Anschluss und Schlauch nicht. Nur bei einem Defekt am Hahn oder Eckventil kann die Kleinreparaturklausel greifen.
Ich gehe davon aus, dass nicht der Wasserhahn oder das Eckventil defekt ist sondern der Schlauchanschluss einer WM oder Geschirrspüler.
Es gibt auch flexible Anschlüsse für Kalt und Warmwasser für Waschbecken.
bagatellschäden sind in der regel vom mieter selbst zu beheben. grenzbeträge im mietvertrag ersichtlich.
dichtung austauschen. andernfalls wird es teurer.
bagatellschäden sind in der regel vom mieter selbst zu beheben.
Zu bezahlen. Vorausgesetzt es gibt eine wirksame Kleinreparaturklausel im Vertrag und die Kosten übersteigen den vereinbarten Höchstbetrag nicht.
bagatellschäden sind in der regel vom mieter selbst zu beheben.
Nur wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.
Sicher?
Ich habe gestern mal verschieden Beiträge durchforstet zu
Kleinreparaturklauseln und Beiträge von Anwälten gelesen, da ist man andere Meinung, weil die Eckventile auf der Wand sitzen.
Was in der wand liegt, z.B. Abfluss, Leitungen, das ist eindeutig Vermieterssache.