Darf uns Vermiter Fristlos Kündigen weil wir uns noch nicht Umgemeldet haben?
Hallo ihr lieben,
wir haben folgendens Problem. Der Vater meines Freundes hat hier bei mir im Ort ein Hausgekauft, weil mein Freund und ich keine Wohnung gefunden hatten und aus der alten raus mussten. Zum besseren verstehen, wir haben 3 Kinder. Wir sind im August hier eingezogen und haben es total vergessen das wir uns ja ummelden müssen. Jetzt hat sein Vater/ unser Vermieter uns vor 14 Tagen darauf hingewiesen und gesagt wir sollen und Ummelden. Mein Freund Arbeitet von 6-18 uhr manchmal sogar länger. Und konnte sich bis jetzt nicht Frei nehmen. Und was mich betrifft ich bin echt der vergesslichste Mensch den es gibt und hab es bis jetzt auch nicht geschafft. Aber wir haben am Montag einen Termin auf unserer Gemeinde zum Ummelden.
Jetzt das Problem: Sein Vater/Vermieter ruft um 21:45 Uhr an und sagt mir das er mir fristlos kündigt und wir uns eine Wohnung suchen sollen. Da er sonst eine Strafe zahlen muss da wir noch nicht umgemeldet sind. Ach und wir haben keinen Mietvertrag da er ja der Vater meines Pratners ist!
Darf er das? Oder muss er uns noch bis Monatg zeitgeben zum Ummelden? Gab es so einen Fall schon mal? Muss er deswegen eine Strafe zahlen weil wir uns nicht ummelden?
Wäre nett wenn ihr mir eventuell mit gesetzte Texten helfen könnt.
Danke schon mal für eure Hilfe und alle liebe für euch =)
11 Antworten
Jetzt das Problem: Sein Vater/Vermieter ruft um 21:45 Uhr an und sagt mir das er mir fristlos kündigt und wir uns eine Wohnung suchen sollen. Darf er das?
Ich bin überzeugt, dasd das nicht als Grund für eine fristlose Kündigung ausreicht.
Da er sonst eine Strafe zahlen muss da wir noch nicht umgemeldet sind.
Na ob das stimmt? Frag mal beim Mieterbund nach.
Ach und wir haben keinen Mietvertrag da er ja der Vater meines Pratners ist!
Doch, Ohr habt einen mündlichen Mietvertrag, beweisbar durch Mietzahlungen.
Ihr müsst auch nachträglich keinen schriftlichen Mietvertrag machen, falls der Vermieter das mal fordern sollte.
Oder muss er uns noch bis Monatg zeitgeben zum Ummelden?
Vielleicht sogar noch länger.
MfG
Johnnymcmuff
Nein, gegenüber dem Vermieter besteht keine Ummeldepflicht.
Ob ihr euch ummeldet oder nicht, hat den Vermieter überhaupt nicht zu interessieren, das ist ausschlisslich Sache der Kommune. Ihr habt euch innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden. Ist die Frist um, kommt lediglich nur ein Bussgeld in Höhe von ca. 100€ auf euch zu, je nach Verzug. Der Vermieter kann euch deswegen auch nicht fristlos kündigen. Der Vermieter zahlt keine Strafe, sondern nur Ihr. Der Vater deines Freundes hat wohl bei der Gemeinde/Stadt nachgefragt. Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen.
Sein Vater/Vermieter ruft um 21:45 Uhr an und sagt mir das er mir fristlos kündigt und wir uns eine Wohnung suchen sollen.
Schön, das kann er sich in die Haare schmieren, nur eine schriftliche Kündigung mit der Begründung hat Bestand und das ist nur unter ganz engen Grenzen fristlos möglich, das gehört aber auf jeden Fall nicht dazu. Der Vater hat irgendwie Probleme mit euch und will euch einschüchtern und aus der Wohnung haben..
Ihr habt es bisher nicht geschafft, Euch umzumelden? Das ist einfach unglaublich.
Eine Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.
Fristlos geht natürlich hier überhaupt nicht
Jaja passiert auch mal in den Besten Familien aber es geht ja um die angebliche strafe die er als vermiter zahlen muss
Davon hab ich noch nie was gehört
Also was hat der Vermieter damit zu tun..aber das ihr keinen Mietvertrag habt,ist natürlich schlecht...
Also was hat der Vermieter damit zu tun..aber das ihr keinen Mietvertrag habt,ist natürlich schlecht...
Lese mal Richtlinie 3 von gutefrage. Nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.
Mündliche Mieteverträge sind wirksam und sogar besser für den Mieter, weil dann die gesetzlichen Bestimmungen gelten und die sind mieterfreundlich.
Ja gut,bin da ja nicht so vom Fach,aber wenns doch der Vater ist,wat soll n der Kakk???
Werde wohl jetzt auch keinen bekommen
ihr habt bereits einen, wenn auch nur mündlich. Das hat auch rechtlichen Bestand.
Und bedarf eines wichtigen Grundes, vor allem wenn es eine fristlose Kündigung sein soll, ist das nicht so einfach.