Kann der Vermieter ESmog durch WLAN-Spots verbieten?
Muss mich zunächst mal als Vermieter vorstellen. Hab durch Zufall festgestellt, daß ich auf ESmog durch WLAN mit Störungen im Tag und Nacht-Rhythmus reagiere. Mit anderen Worten: Ich kann nachts nicht mehr länger als 4-5 Stunden schlafen und werde dafür tags über irgendwann müde und muss mich hinlegen zum Schlafen. Mich nervt es ausreichend, dass ich die Wurzel des Übels gerne beseitigen würde. Bei manchen Mietparteien wird das eher einfach sein, weil ich mich mit ihnen gut verstehe, bei anderen werd ich wahrscheinlich einige Geschütze anrollen lassen müssen... Wie schaut die Rechtslage aus zu diesem Thema?
4 Antworten
Da sieht es so aus: wer einen Anspruch stellt, muss den Nachweis führen, dass er berechtigt ist. Du müsstest also belegen, dass der "Elektrosmog" zu deinen Schlafstörungen führt, allenfalls dann könntest du (wenn überhaupt) ein WLAN-Verbot durchsetzen. Das wird dir nicht gelingen.
Da dürfte es weitaus einfacher und sinnvoller sein, deinen Schlafraum oder meinetwegen die ganze Wohnung elektromagnetisch abzuschirmen.
Wer etwas verbietet sollte dann aber auch in der Lage sein gleichwertige Alternativen für seine Mieter zur Verfügung zu stellen. Einfach mal sagen "ich kann dadurch nicht richtig schlafen" wird mit Sicherheit nicht ausreichen.
Es gibt keine Rechtslage für eine Art Sofortmaßnahme.
Du kannst das in neue Mietverträge natürlich reinschreiben - kein WLAN oder Betrieb nur zu gewissen Stunden - aber in die bisherigen so einfach eben nicht, denn da muss dann ja auch der Mieter zustimmen.
Oder man könnte es theoretisch vielleicht noch in die Hausordnung mit aufnehmen, aber auch da gilt: eine Hausordnung muss, wenn man sie selbst erlässt, mit dem bisherigen Mietvertrag im Einklang stehen.
Wenn die Hausordnung einfach so erlassen wird, muss der Mieter einer neuen zustimmen.
Übrigens bezweifle ich, dass im Falle eines möglichen Rechtsstreits ein Gericht anerkennt, dass WLAN Elektrosmog verursacht und daher zu Schlafstörungen führt. Daher wird es da in der Sache, wenn, kaum Urteile geben, die solch ein Abschalten anordnen.
Hast du es schonmal mit kleinen Zuckerkügelchen versucht? Die sollen Wunder, auch bei solchen Problemen, vollbringen können