Hallo, keine Vorrichtung für einen Waschmaschinenschlauch. Der zweite Wasserschaden
Hallo, in einer Wohnung gibt es ein Bad, dass keine Einrichtung für eine Waschmaschinenschlauch hat( dort wo dass Wasser abläuft ). Der Schlauch muss also jedesmal über der Badewanne hängen, dammit das Wasser dort abläuft. Jetzt kam es zum zweitenmal zu einem Wasserschaden, wo der Schlauch von der Wanne auf den Boden gerutscht ist. Dies ist das zweitemal. das erstemal bezahlte die Hausratsversicherung. ( Der Schaden ist ziemlich gross, da der Boden nicht wasserdicht ist und er muste Proffessionell getrocknet werden) Diese mal will die Hausratsvers die kosten nicht übernehmen und der MIETER soll die kosten tragen. ( will er nat nicht )
- Frage Ist dies nicht eine grob fahrlässige Hauseinrichtung, die der Vermieter schon längst hätte verbessern müssen. 2.Frage handelt die HRVers nicht fahrlässsig, wenn sie den Vermiter weiterhin nicht darauf hinweist und weiter versichert. 3.Frage wenn derselbe Fall schon vorher eintrat und die HRVers übernahm den Schaden, wie kann man jetzt auf eine andere Rechtssprechung pochen.
Wie kann der Mieter dagegen vorgehen ?
Vielen dank für Eure Antworten.
15 Antworten
Warum lässt der Vermieter keinen festen Anschluß legen? (Könnte der Mieter selber natürlich auch auf eigene Kosten machen).
Zu 1: Wenn nicht ausdrücklich eine Waschmaschine mit im Mietvertrag steht, ist das Mietersache.
zu 2 und 3: die HR-Versicherung versichert ja nicht nur gegen Wasserschaden, und hat diesen ja jetzt offenbar ausgeschlossen (wegen Fahrlässigkeit?). Evtl. würde da noch eine Haftpflichtversicherung greifen.
Ja, sagte ich doch, danke für die Bestätigung ;-)
Ich wüsste nicht, dass es ein Anrecht auf einen Waschmaschinenabfluss in der Wohnung gibt. Du darfst dann doch streng genommen gar keine Waschmaschine in der Wohnung betreiben bzw. musst aufpassen und dann entsprechend für Schäden haften. Der Vermieter muss dir doch die Möglichkeit gar nicht bieten. Gibt es keine Anschlüsse im Keller? Die Versicherung ist auf jeden Fall nicht dafür zuständig zu sagen, was der Vermieter zu machen hat. Ein Gewohnheitsrecht auf weitere Entschädigungen gibt es mit Sicherheit nicht, nur weil einmal ein Schaden übernommen wird, kannst du daraus keinen dauerhaften Tatbestand machen.
Du kannst als Mieter nur auf einen entsprechenden Waschplatz pochen, ob es ein Recht auf Waschmaschinenanschluss gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
DH! Mein Reden!
anrecht auf waschmaschinenabfluß???? mann... geht mal in baumarkt... kostet bei nem metallsiphon n ganzen zwanni und des noch teuer...
ist nicht zwingend vom vermieter zur verfügung zu stellen... wieso auch?
wenn du lesen kannst? ich hab auch geschrieben das ich nicht wüsste das ein Anrecht darauf gibt. Es gibt div. Lösungsmöglichkeiten aber das war nunmal nicht Gegenstand der Frage.
weil ich lesen kann frag ich mich wer sowas von sich behauptet^^ also einen anschluß zur verfügung stellen...
problem... nicht alles was man kommentiert ist auf den user bezogen...
und wenn wir schon pendantisch sind....
gewohnheitsrecht bezieht sich nicht auf versicherungswesen sondern eher auf andere streitbare gebiete^^
was ist gewohnheitsrecht und wann ist es eine gewohnheit?
jahrelang.... asoo.... sowas nennt man vertragserfüllung und in den klauseln steht ob bezahlt werden muss und unter welcher bedingung nicht^^
sorry... angewohnheit von mir pendantisch zu werden ^^
? ich versteh ehrlich gesagt gar nicht, was du willst? also lassen wir es..
Die Hausratversicherung vermutet zu Recht, dass du fahrlässig handelst, wenn es schon wieder passiert ist.
Der Schlauch, den du in die Badewanne oder Dusche legen musst, hat so einen Knick, damit er stabil liegt. Damit klappt das. Ich habe mehrere Jahre ohne Wasserschaden so gewaschen !
kommt auf die maschine an wie stark sie abpumpt, ob die wanne auch wirklich hält und ob der mieter schlau genug war denselben festzubinden^^
da man die möglichkeit hat ,den vermieter zu fragen ,ob ein wasseablauf für die waschmaschine besteht, ist man demzufolge nicht unwissend und man muß sich anderweitig helfen ,diese möglichkeit wurde nun genutzt durch den ablauf über die wanne ,der bereits zuvor eingetretene schaden,wurde ja ,wenn ich richtig verstanden habe ,durch die versicherung ersetzt,das ist jetzt leider rechtlich richtig ,wenn die versicherung das nicht mehr tut.denn man ist auch als versicherungsnehmer verpflichtet ,alles zu tun ,um einen weiteren schaden abzuwenden ,du hättest entsprechende vorrichtung anbringen können ,das de schlauch stabiler in der wanne hält. wenn man als mieter das von anfang an hingenommen hat ,so hat man diesen zustand akzeptiert und der vermieter ist zu nichts mehr verpflichtet und kann auch nicht haftbar gemacht werden ,in dem fall wirst du auf deinen eigenen schaden sitzen bleiben
Die Versicherung ist im Recht, denn wenn man den Schlauch so einfach über die Wanne hängt, ist das fahrlässig. Das sie das erste mal die Schadensregulierung übernommen hat, ist ihr hoch anzurechnen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen extra "Ablauf" für die Waschmaschine anzubringen.
In jedem Baumarkt kann man einen Traps kaufen (Abflussrohr Waschbecken), der an der Seite eine extra Öffnung hat, in dem man den Schlauch anbringen und befestigen kann.
Da das ein Wiederholungsfall ist, wird die Haftpflichtversicherung sich wegen grober Fahrlässigkeit des Mieters weigern zu bezahlen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, das Problem zu vermeiden. Der Kostenaufwand bewegt sich im Bereich von 10-20€ in Selbstmontage, und steht in keinem Verhältnis zum Schaden (Das schaff' sogar ich mit meinen beiden linken Händen mit 10 Daumen dran).
Selbst wenn es der Vermieter müsste..er muss nicht, wäre es Pflicht des Mieters gewesen einer Wiederholung vorzubeugen (ist es ohnehin, die Unterlassung ist die o.a. grobe Fahrlässigkeit).