wasserhahn im garten aufgedreht gelassen, zahlt versicherung?
hallo, meine tochter (damals 5,5 jahre) hat im herbst den wasserhahn im garten aufgedreht, unbemerkt von uns, und auch nicht wieder abgedreht. am nächsten tag stellten wir dies mittags fest. das wasser ist durch den boden, da der wasserhahn sich an der hauswand befindet schön ins haus gelaufen. ergebnis:kellerwand komplett nass, parkettboden am fenster mit feuchtigkeitsschäden versehen und über den winter das fensterelement, welches bis zum boden reicht, völlig aufgequollen und morsch.zahlt die versicherung? es ist unser haus. ist es ein leitungswasserschaden?
bitte bitte viele genaue antworten, danke!
5 Antworten
Die werden das ablehnen. Außer ihr trickst das so, dass es nicht eure Tochter war, sondern die der Nachbarn, das Kind der Schwester o.ä., dann kann man es über die Haftpflicht machen. Dann zahlt die Haftpflicht des Schadenerzeugers..also die Versicherung der Eltern des Kindes, das es gemacht hat(angeblich gemacht hat).
Das geht aber halt nur wenn es ein fremdes und nicht das eigene Kind ist.
Weis aber nicht, ob das zu empfehlen wäre, iwie läuft das dann ja unter Versicherungsbetrug wenne s rauskommt.
Wenn ihr bei der Wahrheit bleibt stehen die Chancen recht schlecht nehm ich an.
Ich habe auch mal als Kind die Glastür meiner Eltern kaputtgemacht, das war auch unser Privatvergnügen.
Nach einem halben Jahr wird das eh schwer, die gucken dann auf jeden Fall genau nach warum ihr erst jetzt damit kommt.
Leitungswasserschaden = Wasserrohrbruch , nicht aufgedrehter Wasserhahn. Sagt schon alles , oder? Nur wenn die Kurze das bei Fremden gemacht hätte , beim spielen , dann wäre ein Chance da gewesen das über die Familienhaftpflicht zu machen.
bitte ruft euren versicherungsvertreter an, denn leider handhaben die versicherungen dies nicht immer in euren sinn. normalerweise wenn ihr eine hausrat/ haftpflicht habt schaut bitte in die police in wie weit der garten und das haus mitversichert sind. lg und viel glück
Nach einem halben Jahr denke ich, dass du der Versicherung schon ziemlich genau mitteilen musst, warum deine Tochter unbeaufsichtigt war und warum du den Schaden erst so spät bemerkst.
Ich tippe mal eher auf Ablehnung der Versicherung (Verletzung der Aufsichtspflicht blabla usw.).