Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Wasserschaden?

3 Antworten

Der Schaden kam durch den Vater, nicht durch dich. Das als erstes muss geregelt werden. Der Schaden der dritten Person (Nachbarin) müsste die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen. Denn Haftpflicht heißt ja: Versicherung für Schäden, die ich bei anderen verursache. Deinen eigenen Schaden zahlt die Versicherung nicht. Ich glaube es lohnt sich für dich, den Vertrag heute abend noch genau durchzulesen ob da was von nichtzahlen bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit steht. Könnte auch was für einen Anwalt werden.

 habe ich den Papa von meinem Sohn angerufen.

Wie soll man dies verstehen ???

  Dieser kam vorbei hat mir die Badewanne an der Seitenklappe aufgemacht, das Rohr aufgeschraubt und den Sand herausgeholt. War also keine große Sache- bis jetzt zumindest

Und wer hat das Rohr wieder zugeschraubt ?

 Ich erzählte ihm von der Verstopften Badewanne von vor 2 Tagen und er sagte mir ich hätte daran nichts selbst machen dürfen sondern hätte direkt meinen Vermieter informieren müssen.

Stimmt zum Teil. Entweder den Vermieter informieren, oder einen Gas-Wasser-Installateur damit beauftragen.

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Der Vermieter muss den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden, denn es handelt sich eindeutig um einen Leitungswasserschaden.

Die Gebäudeversicherung ist für die weiteren Reparaturen der Wohnungen zuständig.

Diese wird dann den Schadensverursacher, also dich bzw. den falschen Handwerker in Regress nehmen.

Ob hier eine Privathaftpflichtversicherung zahlt, bzw. welche, bleibt abzuwarten.

Informiere auf jeden Fall den falschen Handwerker und teile ihm mit, dass er den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden sollte.

Gruß N.U.

Apolon  27.06.2016, 11:26

Ergänzung:

wie ist es überhaupt möglich, dass ein 1 1/2 jähriges Kind einen Eimer Sand ohne fremde Hilfe in eine Wohnung die mindestens im 1. OG liegt zu tragen ?

also ich seh die Sache so dass es zunächst um Schadensbegrenzung ging sprich Papa hat den Abfluss wieder frei bekommen. Damit musste keine Firma beauftragt werden sprich eine HP wäre auch nicht notwendig gewesen. Niemand konnte voraussehen dass sich daraus Folgeschäden ergeben die letzendlich doch Hausverwaltung benötigte.
Ich sehe deshalb in der Aktion von Papa keinen Fehler.
Da durch Sohn Fremdschaden entstanden ist wird HP einspringen müssen.
Ihr selbst konntet euren Schaden überwiegend selbst beseitigen. Die Sache der anderen Mieter ist aber HP Schaden deshalb gibt es private HP.
Bevor die Hausverwaltung weiter Panik schürt solltet ihr schnellstens eure HP informieren

baby2015 
Beitragsersteller
 25.06.2016, 22:32

Vielen Dank für Ihre Anwort! Der Herr vom technischen Notdienst hatte mir direkt klar gemacht dass ich nun schuld bin, hatte mich sogar darauf hingewiesen dass es nun sein kann dass meine Nachbarn nun nicht mehr gut auf mich zu sprechen sind.. hätte es besser gefunden er hätte nur den Schaden angesehen und dabei geschwiegen, dass ganze Gerede hat mich nur noch mehr verunsichert.. sowas passiert ja (zum Glück) nicht alle Tage. Heute abend werde ich wohl nichts mehr klären können, Ihre Antwort hat mich nun aber doch etwas aufgebaut- vielen Dank dafür! :)