Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Wasserschaden?
Guten Abend,
vor 2 Tagen hatte mein Sohn 1,5 Jahre die Idee einen Eimer Sand in die Badewanne zu kippen und den Wasserhahn aufzudrehen.. als ich das Wasser im Bad gehört hatte war schon genügend Sand in den Abfluss gekommen um mir alles zu verstopfen.
Nachdem ich es auch mit diesem "Gummitümpel" nicht aufbekam, habe ich den Papa von meinem Sohn angerufen. Dieser kam vorbei hat mir die Badewanne an der Seitenklappe aufgemacht, das Rohr aufgeschraubt und den Sand herausgeholt. War also keine große Sache- bis jetzt zumindest.
Gerade eben klingelt der technische Notdienst meines Vermieters und eröffnet mir dass bei meinen Nachbarn im 2 OG unter meiner Wohnung die Decke droht herunter zu kommen. Diese sei komplett durchnässt! Er sah sich mein Bad an und schraubte an meiner Badewanne die Seitenklappe auf- alles nass!!! Er drehte den Wasserhahn kurz auf und tatsächlich es lief direkt durch das kaputte/nicht richtig befästigte Rohr durch! Ich erzählte ihm von der Verstopften Badewanne von vor 2 Tagen und er sagte mir ich hätte daran nichts selbst machen dürfen sondern hätte direkt meinen Vermieter informieren müssen.
Er fragte mich ob ich eine Haftpflichtversicherung habe, sagte mir jedoch im selben Zug dass diese bei diesem Schaden vermutlich nicht einspringen wird da ich eben nicht selbst hätte was an der Badewanne "reparieren" dürfen.
Auf seine Anweisung hin habe ich nun alles mit Handtüchern trocken gelegt und soll bis Montag nicht duschen etc. dann würde eine Firma kommen und alles abdichten.
Ich war gerade bei meiner Nachbarin unten, diese war völlig fertig da sie gerade erst nachhause gekommen war und sagte mir wo sie eben ins Bad gekommen ist habe es schon "motrig" gerochen und da sah sie auch schon wie es von der Decke tropft.
Wenn das Wasser an ihrer Decke getrocknet ist, besteht die Gefahr dass es prögelig wird und die Decke sich löst, so sagte es der Herr vom technischen Notdienst.
Ich bin völlig fertig, wollte mir nun erstmal alles von der Seele schreiben und nun um Rat bitten. Ich wohne hier erst seit Febraur diesen Jahres und nun direkt sowas..
Ich bin seit September 2015 bei der Haftpflichtversicherung der Sparkasse, zahle einen monatlichen Beitrag in höhe von ca. 7 € und bin bis zu einem Schaden von 5. Millionen Euro abgedeckt.
Aber übernimmt die Haftpflicht bei so einem selbstverschulden überhaupt? Und wenn ja, wie geht sowas von statten? Bekomme ich die Rechnung und muss sie weiterleiten o. erstmal in Vorzahlung gehen? Ich hatte sowas wirklich noch nie und bin da völlig Ratlos..
Lieben Dank für Eure Zeit!
3 Antworten
Der Schaden kam durch den Vater, nicht durch dich. Das als erstes muss geregelt werden. Der Schaden der dritten Person (Nachbarin) müsste die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernehmen. Denn Haftpflicht heißt ja: Versicherung für Schäden, die ich bei anderen verursache. Deinen eigenen Schaden zahlt die Versicherung nicht. Ich glaube es lohnt sich für dich, den Vertrag heute abend noch genau durchzulesen ob da was von nichtzahlen bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit steht. Könnte auch was für einen Anwalt werden.
habe ich den Papa von meinem Sohn angerufen.
Wie soll man dies verstehen ???
Dieser kam vorbei hat mir die Badewanne an der Seitenklappe aufgemacht, das Rohr aufgeschraubt und den Sand herausgeholt. War also keine große Sache- bis jetzt zumindest
Und wer hat das Rohr wieder zugeschraubt ?
Ich erzählte ihm von der Verstopften Badewanne von vor 2 Tagen und er sagte mir ich hätte daran nichts selbst machen dürfen sondern hätte direkt meinen Vermieter informieren müssen.
Stimmt zum Teil. Entweder den Vermieter informieren, oder einen Gas-Wasser-Installateur damit beauftragen.
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Der Vermieter muss den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden, denn es handelt sich eindeutig um einen Leitungswasserschaden.
Die Gebäudeversicherung ist für die weiteren Reparaturen der Wohnungen zuständig.
Diese wird dann den Schadensverursacher, also dich bzw. den falschen Handwerker in Regress nehmen.
Ob hier eine Privathaftpflichtversicherung zahlt, bzw. welche, bleibt abzuwarten.
Informiere auf jeden Fall den falschen Handwerker und teile ihm mit, dass er den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden sollte.
Gruß N.U.
Ergänzung:
wie ist es überhaupt möglich, dass ein 1 1/2 jähriges Kind einen Eimer Sand ohne fremde Hilfe in eine Wohnung die mindestens im 1. OG liegt zu tragen ?
also ich seh die Sache so dass es zunächst um Schadensbegrenzung ging sprich Papa hat den Abfluss wieder frei bekommen. Damit musste keine Firma beauftragt werden sprich eine HP wäre auch nicht notwendig gewesen. Niemand konnte voraussehen dass sich daraus Folgeschäden ergeben die letzendlich doch Hausverwaltung benötigte.
Ich sehe deshalb in der Aktion von Papa keinen Fehler.
Da durch Sohn Fremdschaden entstanden ist wird HP einspringen müssen.
Ihr selbst konntet euren Schaden überwiegend selbst beseitigen. Die Sache der anderen Mieter ist aber HP Schaden deshalb gibt es private HP.
Bevor die Hausverwaltung weiter Panik schürt solltet ihr schnellstens eure HP informieren
Vielen Dank für Ihre Anwort! Der Herr vom technischen Notdienst hatte mir direkt klar gemacht dass ich nun schuld bin, hatte mich sogar darauf hingewiesen dass es nun sein kann dass meine Nachbarn nun nicht mehr gut auf mich zu sprechen sind.. hätte es besser gefunden er hätte nur den Schaden angesehen und dabei geschwiegen, dass ganze Gerede hat mich nur noch mehr verunsichert.. sowas passiert ja (zum Glück) nicht alle Tage. Heute abend werde ich wohl nichts mehr klären können, Ihre Antwort hat mich nun aber doch etwas aufgebaut- vielen Dank dafür! :)