Parkettboden durch Feuchtigkeit aufgewölbt - Versicherung?
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung und habe vor kurzem meinen Teppich gereinigt. Dieser lag allerdings feucht auf dem Parkettboden. Nun habe ich entdeckt, dass das Holz leicht aufgequollen ist und nun leichte Wölbungen entstanden sind. Kann man dies irgendwie beseitigen? Spielt da eine Versicherung mit. Zählt das auch als Selbstverschulden? Ich bin ein Azubi und bin etwas verzweifelt...
7 Antworten
Melde den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung, bzw. der deiner Eltern, über die du als Azubi eigentlich noch mit versichert sein solltest, auch wenn du nicht mehr zuhause sind. In der Regel sind dort derartige Mietsachschäden mit versichert.
Weg mit dem Teppich. Wölbungen sofort beschweren, manchmal bilden sie sich etwas zurück.
Falls keiner hier eine tolle Lösung hat:
Haftpflichtversicherung. Selbstverschulden besteht in dem Fall ja immer in irgendeiner Form.
In einer Haftpflichtversicherung sind überhaupt nur selbstverschuldete Schäden am Eigentum, oder der Gesundheit Dritter versichert welche durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung entstanden sind.
.... dann wird es kein Parkett sein, fürchte ich. Binde einfach ein deinen Berater/Makler, der kennt deine Haftpflicht und die Damen und Herren mit dem Geld.
Zudem sollte der Vermieter eingebunden werden, wenn der Bodenbelag ihm gehört.
Kann man dies irgendwie beseitigen?
Aber sicher - nur du selbst nicht. Davon solltest du tunlichst die Finger lassen, meist siehts hinterher schlimmer aus als vorher, wenn da ein Laie dran rumgewerkelt hat. Da sollte ein Fachmann ran. Nur preiswert ist es nicht.
Spielt da eine Versicherung mit.
Melde es deiner Haftpflichtversicherung und vor allem dem Vermieter. Die Versicherung wird dir und deinem Vermieter sagen, ob und was sie übernimmt.
Zählt das auch als Selbstverschulden?
Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Wer denn sonst außer dir hat den Schaden verursacht?
Repariert werden kann solch ein Schaden meist nur durch Austausch der betroffenen Panele.
Versichert sind solche Schäden durch eine private Haftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein "Mietsachschäden" Dann werden die Reparaturkosten bis maximal dem Wiederbeschaffungswert des Bodenbelag für das Zimmer übernommen. Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach Alter und Abnutzung des Bodenbelag
Sorry, bei Parkett, Reparatur durch abschleifen und neu versiegeln der Fläche. Ich war bei meiner Antwort von Laminat ausgegangen. Parkett muß normalerweise nicht ausgetauscht werden