möblierte Wohnung - Spülmaschine defekt. Wer zahlt das?

8 Antworten

wenn die Spülmaschine zur Einrichtung gehört und Du sie mitgemietet hast, ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.

mrsweird 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 17:16

Dankeschön!

Die Küche ist Mietgegenstand. Sofern du den Schaden nicht selbst verursacht hast, ist die Vermieterin in der Pflicht.

Der Vermieter muss die Wohnung und alle zur Mietsache gehörenden Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand halten- also auch die spülmaschine. Wenn es im Mietvertrag allerdings eine Reparaturklausel gibt, kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.

johnnymcmuff  07.01.2015, 12:07
kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.Ganz gewiss doch - ich behaupte nach wie vor, dass es sich bei einer Reparatur mit Kosten bis 100 Euro um eine Kleinreparatur im Sinne diese Mietrechts handelt und bei einer entsprechenden Klausel auf den Mieter umgelegt werden kann.

beahaupten kann man vieles, aber es ist besser wenn man es belegen kann, z.B. mit Gesetzestexten usw.

albatros  17.12.2014, 16:55
Wenn es im Mietvertrag allerdings eine Reparaturklausel gibt, kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.

Nee, ganz gewiss nicht. S. meine Antwort.

Joergi666  18.12.2014, 07:53
@albatros

Ganz gewiss doch - ich behaupte nach wie vor, dass es sich bei einer Reparatur mit Kosten bis 100 Euro um eine Kleinreparatur im Sinne diese Mietrechts handelt und bei einer entsprechenden Klausel auf den Mieter umgelegt werden kann. Es müssen bei der Kleinreparatur Bestandteile betroffen sein, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängt- dass ist bei einer Spülmaschine ja wohl eindeutig der Fall.

bwhoch2  18.12.2014, 08:50
@Joergi666

Grober Unfug:

Bestandteile betroffen sein, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängt- dass ist bei einer Spülmaschine ja wohl eindeutig der Fall.

Eindeutig nur bei Tür, Bedienelementen, Geschirrständer, Sieb.

Alle anderen Teile, wie Pumpen, Schläuche, Motor etc. sind außerhalb des vom Benutzer zu bedienenden Bereichs. Es kommt also sehr darauf an, was wirklich defekt ist.

Und auch der Satz ...

kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.

... ist falsch.

Die Vermieterin kann sich Geld wieder holen, wenn es sich tatsächlich um eine Kleinreparatur im Sinne des Mietrechts handelt, bei vorhandener Klausel im Mietvertrag und auch nur bis zu einer darin vereinbarten Höhe, wenn die gesamten Reparaturkosten diesen Betrag nicht übersteigen. Sind die Kosten der Reparatur auch nur um 1 € teurer, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter kann sich auch nicht den Teilbetrag bis zur Höhe des Betrags der Klausel holen, sondern gar nichts.

Hier handelt es sich mit Sicherheit nicht um eine Kleinreparatur, zumal es eine solche Klausel im konkreten Mietvertrag gar nicht gibt.

albatros  18.12.2014, 18:42
@bwhoch2
auch nur um 1 € teurer, 

ein Cent reicht schon ...

Ich wohne noch zur Untermiete in einer teil-möblierten Wohnung (Bzw Haus, im Erdgeschoss) und nun zieht die Spülmaschine kein Wasser mehr, bzw nicht alles. Also nach einem Spülgang steht noch etwas Wasser drin.

In der Regel muss der Vermieter das zahlen, es sei denn es gibt eine Kleinreparaturklausel und der Mangel fällt unter diese Klausel:

: Es dürfen bei Kleinstreparaturen nur Gebrauchsteile der Mietsache betroffen sein, die der Mieter oft nutzt, so z.B. (nicht abschließend!):

• Installationsgegenstände für für Strom, Gas und Wasser

• Heiz- und Kocheinrichtungen

• Fenster-, Fensterladen- und Türverschlüsse

• Lichtschalter, Steckdosen

• Wasserhähne, Waschbecken, Waschbecken, WC-Becken

• Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe

• Einzelöfen, Rollläden, Kühlschränke, Herde, Spülen

mrsweird 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 17:14

Super, Danke!

Solch eine Klausel hab es nicht. Wir haben lediglich festgehalten, dass wir für Schönheitsreparaturen aufkommen.

albatros  18.12.2014, 18:39
@mrsweird

Da hat sich ja die Sache von Vornherein erledigt. Keine Klausel >> kein Geld. Hättest gleich die Info gegeben bräuchte es nicht so viele Kommentare.

Wenn die Maschine zur Wohnung gehört muss die Vermieterin zahlen, wenn du diese vom Vorbesitzer übernommen hast, dann du.

mrsweird 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 17:17

Gehört zur Wohnung der Vermieterin.

Danke!