möblierte Wohnung - Spülmaschine defekt. Wer zahlt das?
Ich wohne noch zur Untermiete in einer teil-möblierten Wohnung (Bzw Haus, im Erdgeschoss) und nun zieht die Spülmaschine kein Wasser mehr, bzw nicht alles. Also nach einem Spülgang steht noch etwas Wasser drin. Und nun ertönt nur ein Brummen, wenn man sie anschaltet aber nichts passiert. Ich habe schon versucht, das irgendwie zu reparieren allerdings bekomme ich weder die Pumpe, noch den Schlauch unter der Spüle ab.
Meine (private) Vermieterin sagte mir, dass ich das in Ordnung bringen soll bis ich demnächst ausziehe. Habe nun schon rumgegoogelt um zu erfahren, wer das nun zu reparieren hat und dabei bin ich auf verschiedene Meinungen getroffen. Was ist nun richtig? Meine Nachbarin, die über mir wohnt meint, dass die Vermieterin sich darum kümmern muss, da die Küche inkl Spülmaschine ja mit vermietet wird. Im Internet bin ich nun allerdings auch auf Meinungen gestoßen, die das Gegenteil behaupten. - Was stimmt denn nun?
Lg
8 Antworten
wenn die Spülmaschine zur Einrichtung gehört und Du sie mitgemietet hast, ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.
Dankeschön!
Die Küche ist Mietgegenstand. Sofern du den Schaden nicht selbst verursacht hast, ist die Vermieterin in der Pflicht.
Der Vermieter muss die Wohnung und alle zur Mietsache gehörenden Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand halten- also auch die spülmaschine. Wenn es im Mietvertrag allerdings eine Reparaturklausel gibt, kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.
kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.Ganz gewiss doch - ich behaupte nach wie vor, dass es sich bei einer Reparatur mit Kosten bis 100 Euro um eine Kleinreparatur im Sinne diese Mietrechts handelt und bei einer entsprechenden Klausel auf den Mieter umgelegt werden kann.
beahaupten kann man vieles, aber es ist besser wenn man es belegen kann, z.B. mit Gesetzestexten usw.
Ganz gewiss doch - ich behaupte nach wie vor, dass es sich bei einer Reparatur mit Kosten bis 100 Euro um eine Kleinreparatur im Sinne diese Mietrechts handelt und bei einer entsprechenden Klausel auf den Mieter umgelegt werden kann. Es müssen bei der Kleinreparatur Bestandteile betroffen sein, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängt- dass ist bei einer Spülmaschine ja wohl eindeutig der Fall.
Grober Unfug:
Bestandteile betroffen sein, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängt- dass ist bei einer Spülmaschine ja wohl eindeutig der Fall.
Eindeutig nur bei Tür, Bedienelementen, Geschirrständer, Sieb.
Alle anderen Teile, wie Pumpen, Schläuche, Motor etc. sind außerhalb des vom Benutzer zu bedienenden Bereichs. Es kommt also sehr darauf an, was wirklich defekt ist.
Und auch der Satz ...
kann sich die Vermieterin das Geld bis zu einer bestimmten Höhe von dir wiederholen.
... ist falsch.
Die Vermieterin kann sich Geld wieder holen, wenn es sich tatsächlich um eine Kleinreparatur im Sinne des Mietrechts handelt, bei vorhandener Klausel im Mietvertrag und auch nur bis zu einer darin vereinbarten Höhe, wenn die gesamten Reparaturkosten diesen Betrag nicht übersteigen. Sind die Kosten der Reparatur auch nur um 1 € teurer, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter kann sich auch nicht den Teilbetrag bis zur Höhe des Betrags der Klausel holen, sondern gar nichts.
Hier handelt es sich mit Sicherheit nicht um eine Kleinreparatur, zumal es eine solche Klausel im konkreten Mietvertrag gar nicht gibt.
Ich wohne noch zur Untermiete in einer teil-möblierten Wohnung (Bzw Haus, im Erdgeschoss) und nun zieht die Spülmaschine kein Wasser mehr, bzw nicht alles. Also nach einem Spülgang steht noch etwas Wasser drin.
In der Regel muss der Vermieter das zahlen, es sei denn es gibt eine Kleinreparaturklausel und der Mangel fällt unter diese Klausel:
: Es dürfen bei Kleinstreparaturen nur Gebrauchsteile der Mietsache betroffen sein, die der Mieter oft nutzt, so z.B. (nicht abschließend!):
• Installationsgegenstände für für Strom, Gas und Wasser
• Heiz- und Kocheinrichtungen
• Fenster-, Fensterladen- und Türverschlüsse
• Lichtschalter, Steckdosen
• Wasserhähne, Waschbecken, Waschbecken, WC-Becken
• Mischbatterien, Badewannen, Duschköpfe
• Einzelöfen, Rollläden, Kühlschränke, Herde, Spülen
Super, Danke!
Solch eine Klausel hab es nicht. Wir haben lediglich festgehalten, dass wir für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Da hat sich ja die Sache von Vornherein erledigt. Keine Klausel >> kein Geld. Hättest gleich die Info gegeben bräuchte es nicht so viele Kommentare.
Wenn die Maschine zur Wohnung gehört muss die Vermieterin zahlen, wenn du diese vom Vorbesitzer übernommen hast, dann du.
Gehört zur Wohnung der Vermieterin.
Danke!
Nee, ganz gewiss nicht. S. meine Antwort.