Der Wasserverbrauch wird durch die Mietparteien geteilt, darf ich dann meine Pflanzen im Garten gießen?

4 Antworten

Allgemein kann man ja nicht wissen, ob in Eurem Mietshaus der Verteilerschlüssel des Wasserverbrauchs dann strikt nach Anzahl der Mietparteien ( schlicht pro Wohnung ), oder noch etwas differenzierter pro Wohnung und dort angemeldeter Person erfolgt.

Ich persönlich wäre jemand mit der Haltung : " ist mir relativ egal ", wenn Du mir DAS was Du uns gesagt hast, auch als Mitmieter in einem kleinen und meinungserfragenden "Schnack" erzählt hättest. 

Wenn Du Duschen / Baden wirklich und hauptsächlich auf der Arbeit erledigen würdest, und es nur ein paar QM Blumenrabatte nur zu Zeiten des Mangels an gesammelten Regenwasser sind, dann "hätte ich nichts gesehen". 😉

Aber in Deinem Mietshaus solltest Du dezent zu diesem Thema auch mal Deine anderen Mitmieter befragen. Wenn es den Anderen bis auf besagte Partei ebenfalls relativ wumpe ist, dann machst Du nichts verkehrt. ☺

Killingzoe74 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 15:43

Es wird pro Wohnung abgerechnet. ;-) Wir haben im Keller fünf Anschlüsse für Wasser. Vier für jede Mietpartei und einen für uns alle, damit wir an Wasser kommen. Tja, jetzt hatte diese Mieterin dort ihre neue Waschmaschine angeschlossen und somit gab es im Keller keinen freien Wasseranschluss mehr. Ich habe dann gefragt, was los ist und wie ich helfen kann. Sie war etwas angenervt und meinet nur, geht halt jetzt nicht anders. Habe dann auf nett nachgefragt, ob sie mir einen ungefähren Zeitpunkt nennen kann, weil ich und eine ältere Dame im Haus schon auch mal Wasser brauche.....Dann kam sie mir mit diesem Spruch. Da auch die ältere Dame Wasser für ihre Pflanzen nutzt und der andere Nachbar ebenfalls einen Garten nutzen, ist das mit den anderen Parteien auch alles gut. Aber mir geht es ja mehr darum, kann man mir vorschreiben wofür ich Wasser nutze, wenn es nicht gerade um eine ungewöhnliche Nutzung, wie Autowaschanlage oder Bewässerung einen Orangenplantage geht. ;-)

Parhalia  31.05.2016, 16:05
@Killingzoe74

Was die regulären Zapfstellen z.B. für Eure Waschmaschinen angeht, so gibt es für die Aussengewinde des Wasserhahnes auch für ca. 5-8 Euro sogenannte "Y-Verteiler".

Sowas wie das hier :

http://www.ksrain.de/Schlaeuche-Zubehoer/Verschraubungen/Tuellen/Abzeigstueck-Y-Verteiler-3-4ig-auf-2-x-3-4-ag::6251.html

gibt es in jedem Baumarkt. Dann wäre der "allgemeine" Wasseranschluss wieder frei für alle.

Und der Vorschlag meiner Antwort wollte ja auch nur das bestmögliche Nebeneinander in einem MF-Mietshaus beschreiben. Allen recht kannst Du es ohnehin nicht machen.

Aber beim nächsten Mal hast Du für die beschwerende Partei dann ja auch die passenden Argumente :

 - abgerechnet wird der Gesamtverbrauch pro WHG & nicht p.P.

 - Ich alleine wasche auch weniger Wäsche und dusche meist auf der Arbeit.

WER bitteschön zahlt denn dann wohl für WEN das Wasser mit ?? ( Bitte dabei aber freundlich und sachlich bleiben...😉 )

Und schon solltest Du auch recht bekommen. ( zumal die Partei X ja auch einen gepflegten Garten haben KÖNNTE... )

Killingzoe74 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:36
@Parhalia

Sie hätte einfach nur unser zuständige Firma anrufen müssen, diese hätte ihr sofort den Defekten Waschmaschinenanschluss KOSTENLOS und umgehend repariert, aber sie hat lieber den allgemeinen Anschluss zusätzlich belegt. Ihr Argument war....ach ich hatte keinen Lust mit denen zu telefonieren. Na ja, das mit dem Wasserverbrauch habe ich ihr natürlich auch so mitgeteilt, aber sie meint, dass wäre was völlig anderes. Mhhhhhhh.....ah so. *Kopfkratz* Wie gesagt, mir geht es auch nur um die Frage, gibt es eine Regel/Gesetz, dass vorschreibt wofür ich mein Wasser nutzen darf und wofür nicht.

Parhalia  31.05.2016, 20:45
@Killingzoe74

Ich habe Dir vorstehend doch passende Argumente genannt, wofür Du Wasser nehmen kannst und wie Du es "rüberbringen" sollst.

Und wenn Du es NOCH weiter in der Hinterhand der Argumentation für Deinen eigenen ( sicheren ) Standpunkt brauchst, so recharchiere doch einfach mal nach Durchschnittswerten für 10 Minuten Dusche pro Person und eine Waschmaschinenladung p.P.

Denn wie Du ja sagtest : Wasserabrechnung erfolgt starr & simpel pro Wohnung.

Wieviel kostet bei Euch ein m³ Wasser? Abwassergebühr mit eingerechnet.

1 m³ normalerweise incl. Abwasser 3 - 5 € (Gibt auch teurere Städte.9

1 m³ = 1000 Liter. Eine Gießkanne, wie man sie üblicherweise im Garten benutzt, fasst 10 Liter.

Um also einen m³ Wasser zu vergiessen, müßtest Du 100x auffüllen und in den Garten rennen. Wieviel brauchst Du pro Tag? 2 Kannen?

Und an wievielen Tagen im Jahr musst Du gießen? Schaffst Du 50x? Oder gar 100x?

Dagegen: 1x Duschen = ca. 15 Liter (der eine mehr, der andere weniger)

67 x Duschen = 1 m³ (Weils einfacher zu rechnen ist: 50 x Duschen = 1m³)

Jeden Tag 1x Duschen je Person, wären somit pro Jahr ca. 8 m³.

Somit braucht ein Haushalt mit zwei Personen allein fürs Duschen wohl 4x soviel mehr Wasser, als Du fürs Blumen gießen. (Ob es stimmt, rechne selber für Dich nach.)

Noch ein Hinweis:

Ein 1-Personen-Haushalt braucht pro Jahr bei normalen Verhältnissen ca. 45 m³ Wasser. Zwei Personen brauchen zwischen 60 und 70 m³ und drei Personen etwa 90 - 100 m³. So sind unsere Erfahrungen.

Wird also der Wasserverbrauch in einem MFH nach Anzahl Wohnungen aufgeteilt, was eigentlich nur erlaubt ist, wenn die Wohnungen alle gleich groß sind, so zahlen immer die mit weniger Personen in der Wohnung für die anderen mit. Du bist als Einzelperson in der Wohnung also benachteiligt, kannst aber nichts machen, wenn der Umlageschlüssel bei Euch korrekt ist.

Dennoch: Wenn die Gute nochmal reklamiert, rechne mal wie folgt:

2 m³ Wasser fürs Gießen = 10 € pro Jahr. 10 € geteilt durch 6 Wohnungen = 1,66 €, die an Mehraufwand je Wohnung entsteht.

Drück ihr 2 € in die Hand und bitte sie, nachzurechnen, ob es ausreicht.

Killingzoe74 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:57

Ich denke ich bekommen, dann wohl noch Geld von ihr. :-) Ne genau so waren ja auch meine Gedanken und Rechnungen. Alleine schon die 9 - 10 Std. in denen ich nicht da bin, spare ich ja schon das Wasser für die Klospülung...und ich muss oft pipi. ;-)

bwhoch2  31.05.2016, 17:23
@Killingzoe74

Also, dann mach so und kümmere Dich nicht weiter darum. Lass die Blumen leben!

Welcher Umlageschlüssel steht für Frischwasser im Mietvertrag?

Killingzoe74 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:00

Es wird durch die Wohnungen geteilt.

albatros  01.06.2016, 01:33
@Killingzoe74

Mich interessiert nich, wie es gemacht wird sondern was konkret im Mietvertrag dazu vereinbart ist.

Wenn der Wasserverbrauch unter den Mietern geteilt wird, so ist deine Nachbarin auch mit 2 Nutzern im Mietvertrag eingetragen. Es gilt der Anteil der Personen im Haushalt. Allerdings steht der Garten zur freien Verfügung, und wenn deine Nachbarn den nicht nutzen, ist es ihre Sache, jedoch dürfen sie nicht Anstoß daran nehmen, wenn du ein paar Blumen gießt. Was wäre denn, wenn du ein paar Tomaten oder Kräuter da stehen hättest, sollen sie bei Trockenheit eingehen? Oder wenn ein Mieter ein kleines Planschbecken für das Kind oder Enkelkind aufstellt? Nicht auszudenken, wie laut der Aufschrei der Empörung wäre. Lass die Nachbarin reden..sie hat wohl keine Freude an Blumen, und bitte sie, es mit dem Vermieter zu klären. der wird ihr sagen, dass zur Gartenbenutzung auch ein wenig Wasserverbrauch gehört.