Darf die Vermieterin die Einbauküche aus der Mietwohnung einfach ausbauen?
Und zwar geht es darum, wir haben zum 31.12. jetzt die KÜndigung für die wohnung bekommen. 1. keine 3 Monate vorher sondern 3 wochen vor der Kündigungsfrist. Und jetzt zu der Küche...Die vermieterin hat die Küche vom Vormieter abgelöst für uns. Und da sie die Wohnung Verkaufen will hat sie für morgen früh um 9 einen Termin ausgemacht das die Küche ausgebaut wird da sie die verkauft. Dazu gehört allerdings auch der Kühlschrank und Herd. Das heisst wir können nicht mehr kochen und unsere ganzen Lebensmittel werden schlecht. Sie hat uns gerade eben bescheid gesagt. DARF SIE DAS????
16 Antworten
Wie bereits zu lesen war (von Euch nachgeschoben), handelt es sich um eine fristlose Kündigung. Fristlost bedeutet, sofort und nicht irgendwann. Ich gehe mal davon aus, dass die fristlose Kündigung auch gerechtfertigt war wegen des Mietrückstands, für den übrigens nicht der Chef verantwortlich ist, sondern ihr selbst. Das bedeutet, klappt es mit dem Geld vom Chef nicht, muss sofort eine andere Lösung her. Da man als Gehaltsempfänger auch leicht einen Dispokredit bei der Bank bekommt, kann man auch mal 1 oder 2 Monate überbrücken und wenn der Chef dann immer noch im Rechtsstreit ist, muss man sich eine andere Arbeit suchen, denn solche Streits dauern mitunter Jahre. Das nur nebenbei.
Die Vermieterin hat Euch gnädigerweise eine Frist für den Auszug bis 31.12. zugestanden. Auch ohne diese Frist darf sie nicht in Eure Wohnung. Sie hat auch kein Recht dazu, ihr Eigentum sicher zu stellen, das sie im übrigen vermutlich mit vermietet hat. Der einzige der nach entsprechender gerichtlicher Anordnung, Urteil o. ä. in Eure Wohnung darf, um irgendwas zu holen oder sicher zu stellen, ist der Gerichtsvollzieher (ggf. mit Begleitung). Dazu braucht die Vermieterin aber erst mal entsprechende Titel. Diese zu erlangen, geht nicht von heute auf morgen, sondern dauert Wochen oder Monate.
Also lasst niemand rein und holt ggf. die Polizei.
Danke für die Auszeichnung und ich hoffe sehr, dass sie Euch geholfen hat und ihr aus Eurer Misere wieder gut raus gekommen seid.
Ein paar Einzelheiten wären sinnvoll. Warum hat der Vermieter gekündigt? Der Verkauf ist kein Grund. Bei vermieterseitiger Kündigung beträgt bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate - je nach Wohndauer. Wurde euch fristlos gekündigt? Wenn ja, warum?
ihr habt die wohnung mit küche gemietet.
heisst, sie darf nciht ausgebaut werden. zudem solltet ihr euch fachmännische hilfe holen, die euch berät
bitte lasst morgen früh die vermieterin oder firma nicht die die wohnung, ihr habt das hausrecht.
im zweifelsfall ruft die polizei dazu, die euch hilft, das durchzusetzen.
ihr habt die wohnung mit küche gemietet.
Sagt wer? Nur weil sie der Fallschilderung nach "vom Vormieter abgelöst" wurde, muss sie nicht entgeltpflichtig mitvermietet, sondern kann als Leihe kostenfrei überlassen worden sein.
Und Verliehens kann man eben jederzeit zurückverlangen :-)
Zumal der MV in wenigen Tagen endet und man die Wohnung dirchaus ohne oder mit neuer Küche Mietinteressenten anbieten darf -O
das ändert aber ncihts daran, das sie ihren besuch vorher anmelden muss. udn zwar nicht am vorabend.
das kann man übrigens googeln
es besteht eine 3 monatige Kündigungsfrist und in der zeit muss die wohnung gewohnbar sein, heißt auch ne küche drin sein, so wie es im mietvertrag vereinbart war.
nein, vermieter können gar nicht grundlos kündigen, verkauf ist kein grund
wir kennen ja die vorgeschichte nicht.
ja, gut, aber das gilt genau so für die 3 monate, wie hier ja auch ist
wir haben zum 31.12. jetzt die KÜndigung für die wohnung bekommen.
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Handelt es sich um eine
fristlose Kündigungung, wäre diese größzügige Regelung im Geiste der Weihnacht doch entgegenkommend?
Habt ihr diesem Termin per Aufhebungsvertrag entsprochen, stellt sich die Frage nicht.
Wäre eine ordentliche K hingegen fristunwirksam erklärt.
Die vermieterin hat die Küche vom Vormieter abgelöst für uns.
Das mag sein, aber hat sie sie euch auch mitvermietet und ein entsprechendes Nutzungsentgelt darüber erhoben oder sie nur kostenfrei überlassen, also verliehen? Das bestimmt, ob sie sie ausbauen und verkaufen darf oder nicht.
G imager761
ja allerdings steht die küche zur ablöse im Mietvertragl...