Was z.B. wäre ein triftiger Grund, der für einen Vermieter gegen die Hundehaltung sprechen kann?
Hallo ihrer Lieben,
ich hab zwar schonmal bezüglich dieser Thematik eine ähnliche Frage gestellt, nun hätte ich es doch gerne noch etwas konkreter. Folgendes: Ich würde mir unheimlich gerne einen kleinen Mops anschaffen. Ich wohne in einer Mietwohnung (vierter Stock, ohne Fahrstuhl). Nun hat mein Vermieter mir bereits im Dezember ´10 telefonisch eine Absage hierzu erteilt, wobei er mir auch sagte, dass die beiden Eigentümer nichts dagegen hätten, ihm aber die letzte Entscheidung zugesprochen haben...
Im Juni diesen Jahres habe ich mein Anliegen nochmals schriftlich dargestellt, da ich das Gefühl hatte, dass ich am Telefon zuwenig "gehört" wurde bezüglich meiner Gründe die für eine Hundehaltung sprechen (gesundheitliche Gründe, Hund wird mir von zwei Ärzten empfohlen, nicht verschrieben).
In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass mir die Hundehaltung nur aus einem triftigen Grund versagt werden kann. Mein Vermieter gab als Begründung (immernoch telefonisch) an, dass er keinen Präzedensfall im Haus schaffen möchte, und dass er es als "sünde" ansehen würde, dass ich den Hund in den vierten Stock tragen müsste...
Mir ist sehr wohl bewusst, dass es wirklich nicht ideal ist, dass ich so weit oben wohne, allerdings habe ich diese Problematik abgewogen und auch mit mehreren Hundehaltern und Züchtern darüber gesprochen.. hier braucht ihr also nicht mehr drauf eingehen... :)
Nun also meine konkrete Frage....: Sind die beiden o.g. Gründe schon als triftig anzusehen, wenn man als Gegenstück meine individuellen Bedürfnisse (Gesundheit) aufwiegen würde? Es ist wichtig für mich, das zu wissen, da ich auf kein Recht pochen möchte, was mir nicht wirklich zusteht.... aber gerade darüber bin ich mir sehr unsicher!
Ich habe schon massig Rechtsauffassungen und -urteile im Net gelesen, aber es ist wirklich immer sehr unterschiedlich ausgelegt.... was denkt ihr darüber?
Noch habe ich nichts schriftliches in der Hand von meinem Vermieter, insofern kann ich jetzt noch weitere Schritte veranlassen...
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Lieben Gruß
7 Antworten
Rechtlich kann ich leider auch nicht weiterhelfen, eine Klausel, dass der Vermieter zum Verbieten eines Haustieres einen triftigen Grund vorlegen muss, ist mir in meinen Wohnungen noch nie untergekommen.
Aber wenn es dir so wichtig ist, dann sprich doch nochmal direkt mit den Eigentümern, und schildere Ihnen, warum es dir so wichtig ist, und bitte Sie, dem Verwalter zu sagen, dass sie es in deinem Fall eben erlauben. Der Verwalter ist mit Sicherheit an die Weisungen der Eigentümer gebunden, und wenn die 'ja' sagen, dann ist es so.
Eine gute Anlaufstelle, im speziellen für rechtliche Beratung und Unterstützung, wäre sicherlich auch der Mieterbund, siehe http://www.mieterbund.de/
Aber ein anderes Thema ganz kurz.. du hörst dich irgendwie so an, als wäre der Hund eine absolut nötige und unumgängliche Medizin für dich. Ich finde, das ist emotional die falsche Herangehensweise an ein so intelligentes, liebesbedürftiges und auch zeitintensives Haustier. Ich finde, zumindest hauptsächlich, solltest du den Hund einfach um des Hundes willen haben wollen, und nicht als Sportgerät!
Wenn dir der Nebeneffekt, dass man mit einem Hund mehr nach draußen kommt als ohne Hund, dann gesundheitlich noch entgegen kommt, ist das vielleicht noch das i-Tüpfelchen, aber mehr nicht.
Hunde bellen, Hunde brigen Schmutz ins Haus, Hunde kratzen, zerkratzen Türen und Böden und der Vermieter muß dafür Sorgen, dass seine Mieter beanstandungslos Wohnen., also warum soll sich ein Vermieter das antun?? Wohnung suchen, wo du Hunde halten kannst.
Warum sich der Vermieter das antun sollte? Einfacher Grund: Leben und leben lassen!
Nicht jeder Hund bellt - nur die, die nicht bellen bemerkt halt keiner - ich werde heute noch erstaunt von Nachbarn angesprochen, wenn ich mit dem Hund unterwegs bin "ach, Sie haben einen Hund? Wusste ich ja gar nicht".
Den Dreck, den der Hund macht, macht wohl auch der Mieter weg - also mein Vermieter kommt zumindest nie zum putzen zu mir, obwohl ich ihm das mal vorschlagen könnte, sich die Mieteinnahmen durch putzen bei mir aufzubessern ;-)
Und Böden zerkratzen? Sorry, aber ich kenne keine Hund-Boden-Kombination, die das hinkriegt.. selbst billigster Laminat hält die weichen Krallen von einem Hund noch aus.
Türen zerkratzen? Wäre wohl eher ein Metier für Katzen mit ihrem "wäääh, miau, ich will jetz raus, jetzt rein, jetzt dies, jetzt das, jetzt dorthin", nicht? Aber vielleicht gibt es auch Hunde, die durch Kratzen an der Türe auf sich aufmerksam machen, möchte ich nicht ausschließen. Aber üblich ist das sicher auch nicht.
Die rechtliche Situation ist ganz eindeutig. Wenn im MIetvertrag die Haltung von Hunden nicht erlaubt wurde, kann kein Hund gehalten werden. Der Vermieter kann allerdings auch viele triftige Gründe nennen, um die Hundehaltung zu untersagen, wobei der Präzedensfall ein solcher Grund ist.Du solltest Dir baldmöglichst eine neue Wohnung suchen und diamit diesem Ärger aus dem Weg gehen.
lach, darüber wirst du auch nichts im Netz finden, weil dies eine Meinungsverschiedenheit ist, die du letztendlich nur vor Gericht lösen kannst, wenn keiner von beiden von seinem Standpunkt abweichen will.
da der Mietvertrag nicht eindeutig ist, würde das Gericht zu entscheiden haben, was ein "triftiger" Grund ist. hier ist aber das Gericht natürlich in seiner freien Entscheidungsgewalt.
Wir können dir hier alle Meinungen geben, die du hören oder nicht hören willst, entscheidend ist aber, was das Gericht sagt.
Wenn ihr kein Gericht wollt, gibt's ja nur 3 Möglichkeiten - entweder, du schaffst dir einen Hund an, und dein Vermieter akzeptiert es oder klagt, oder aber du lässt es bleiben und schaffst dir eben keinen Hund an, oder klagst direkt.
hehe, aber das wäre dann leider immer noch kein Grundsatzurteil, an das sich andere Gerichte halten müssten ;-)
ach Käse... stimmt auch wieder.... hmpf
Natürlich werden Sie kein Grundsatzurteil finden. Denn immer ist eine Abwägung der Inertessen nötig. Deshalb gibt es auch nur Einzelfallentscheidungen. Es sei denn, es geht um Grundsätzliches. Grundsätzlich hat die Rechtsprechung anerkannt, dass das Halten eines Hundes zur Lebensgestalltung gehört. Gründe zur Ablehnung sind immer, eine nicht artgerecht Haltung bzw. die Möglichkeit dazu. Auch Störungen des Hausfriedens, allerdings erst nach der Erbringung des Nachweises. Ängste der anderen Mitbewohner (auch hier als Einzelfallentscheidung)usw.. Ihre Gesundheit in allen Ehren, aber es bedarf etwas mehr Information, z.B. sind Sie blind, dann kann der VM in der Regel die Haltung nicht untersagen. Psychologische Gründe werden allzu gerne angeführt und es lässt sich immer ein Arzt finden, der dies bestätigt. Allerdings hält die angebl. Erkranung einem Psych. Gutachten oft nicht stand. Deshalb kann auch hier nur eine Einzelfallentscheidung herbei geführt werden. In Ihrem Fall ist die gesamte Situation zu prüfen. 4 Stock, evtl. Interessen der anderen Mieter, Vorgaben der WEG, evtl. Störungen usw. Ich würde nicht dazu raten, die Haltung gegen die Ablehnung des Vermieters durchzusetzen. Weiterer Ärger ist vorprogrmmiert. MfG
Ja... sowas in der Art habe ich schon vermutet... naja... vielleicht zaubert ja jmd doch noch ne hilfreiche Antwort aus dem Ärmel... iein Aktenzeichen eines Urteiles eines fast identischen Falles o.ä. ^^