Chefin gibt mir keine Schichten
Moin,
ich hab seit tagen versucht, meine Chefin bezüglich der Schichtverteilung zu kontaktieren. Jetzt schreibt sie mir heute, dass ich für nächsten Monat keine Schicht abbekomme. Triftige Gründe nannte sie dafür nicht. Ich arbeite in dem Unternehmen nun mehr als 5 Jahre und unter ihrer Führung seit Dezember 2013 - als Aushilfe auf 450€ Basis. Als Student bin ich auf diesen Nebenverdienst angewiesen. Kann sie mich einfach so ohne gründe nicht berücksichtigen?
2 Antworten
Zur Beantwortung Deiner Frage müsstest Du schon einige Informationen zu Deinem Arbeitsvertrag mitteilen!!!
Wenn Du einen Arbeitsvertrag zur Arbeit auf Abruf hast, gibt es auch dafür bestimmte Regeln, die Du im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" findest (z.B. hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html - eine Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
Hast Du allerdings einen Vertrag mit einem festen Stundenvolumen, so musst Du danach bezahlt werden, auch wenn Dir keine Arbeit angeboten wird, Du aber (wie geschehen) Deinen Willen zur Arbeit erklärt hast. Denn dann gerät Deine Chefin in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Abs. 1:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
(Seite wie oben: gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html )
Ja. Sie ist die Chefin und sie macht die Pläne. Also leider: ja. Vielleicht verteilt sie die Schichten nur auf die "Hauptangestellten"?
Nett das du das nochmal erwähnst, aber hier geht es um die Gestaltung der Arbeitspläne. Und da darf eine Chefin nun mal die Arbeitnehmer nun mal so einteilen, wie sie es für richtig hält.
Schau Dir meine Antwort an, dann siehst Du vielleicht etwas richtiger - denn ganz so einfach, wie Du Dir das mit Deinem Gemüt vorstellst, ist es denn doch nicht!!!
Dann kläre uns doch einfach mal alle auf und lasse uns an deinem Wissen teilhaben, was daran falsch ist, dass die Chefin nun mal bestimmt, wer in einem Dienstplan die Schichten übernimmt und wer nicht. Ich höre gespannt zu.
was daran falsch ist, dass die Chefin nun mal bestimmt, wer in einem Dienstplan die Schichten übernimmt und wer nicht
Es geht nicht darum, wer im Einzelnen wann genau welche Schicht übernimmt, sondern es geht darum, dass dem Fragesteller überhaupt keine Arbeit zugewiesen wird. Dass der Arbeitgeber den Dienstplan aufgrund seines Direktionsrechts nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" festlegen kann (fehlende Vorgabe aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz vorausgesetzt), habe ich nicht bestritten - aber darum geht es hier ja nicht!
Und dazu wiederhole ich mich: "Schau Dir meine Antwort an, dann siehst Du vielleicht etwas richtiger"!
Du hast "Sie ist Deine Herrin!" und das "Amen!" vergessen.
Trotz des Direktionsrechts ist nicht alles erlaubt, nur weil "die Chefin" das mach!