Erlaubnisklausel Hundehaltung. Schriftliche Bitte an Vermieter okay?

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Soweit in Ordnung.

Das mit der Rechtskeule, ähm Rechtsprechung, würde ich allerdings vorerst weglassen.

Vielleicht geht es ja auch im Guten.

Und, wie ich zu Deiner anderen Frage schon schrieb, Bild dazu.

Cinzano123 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:40

Ein Bild werden wir auf jeden Fall dazu machen. Das war eine sehr gute Idee, danke dafür nochmal.

das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung vom 20.03.2013, dass hier die individuellen Interessen der Parteien abgewogen werden müssen.

Den Satz würde ich weglassen. Hat nichts mit Bitte um Erlaubnis zu tun, sondern riecht eher nach Ärger. Hört sich an wie: "Wenn du mir das nicht erlaubst, geh ich zum Anwalt und du wirst schon sehen, was du davon hast."

Zudem ist zu erwähnen, dass es sich bei der Hündin bzw der Rasse um einen Bolonka handelt. Bolonkas werden maximal 26cm groß,

Foto vom Fiffi beifügen und mal bei den anderen Mietern nachfragen, ob es von dort Einwände gibt. Sind die anderen Mieter damit einverstanden kannst du ihm das gleich mitteilen.

Hallo, es handelt sich bei der Erlaubnisklausel eher um eine Formsache. Der Vermieter möchte in der Regel über die Rasse und Größe des Hundes informiert werden und um seine Erlaubnis gebeten werden und hat das Recht, "Ja" zu sagen oder "Nein". Über Wenns und Abers zu schreiben halte ich zu diesem Zeitpunkt nicht für relevant und eher für kontraproduktiv. Ich empfehle Euch, Euer Schreiben entsprechend zu kürzen:

Sehr geehrter Herr XXX,

wir möchten uns gerne einen Hund anschaffen. Es handelt sich um eine erwachsene und bereits gut erzogene Bolonkahündin mit ca. 26 cm Stockmaß. Hierfür erbitten wir Ihre Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung XXX.

Belästigungen der Mitbewohner oder irgendwelche Beschädigungen sind bei diesem Hund nicht zu erwarten. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Beschädigung kommen, wird diese selbstverständlich auf eigene Kosten unsererseits beseitigt.

Wir hoffen, dass Sie unserem Wunsch mit einem positiven Bescheid entgegenkommen, und freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen XXX

PS an Euch: Übrigens bellen Hunde nicht "durch Läufigkeit". Viel Erfolg!

Cinzano123 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 14:20

Danke für deine Antwort, ich denke wir werden den Text tatsächlich entsprechend deinem Vorschlag kürzen. Wir haben bei unserer letzten Hündin die Erfahrung gemacht, dass sie immer wenn sie läufig war, wahnsinnig viel gebellt bzw sehr laut gejault hat. Ich ging davon aus, dass das bei allen Hunden der Fall ist, aber da habe ich mich wohl getäuscht. :)

ich würde gar nicht soviel schreiben sondern persönlich fragen und wenn doch schriftlich: nur um erlaubnis bitten, auf eine gültige haftpflichtversicherung hinweisen, beteuern, dass der hund gut erzogen ist und keine schäden sowie keinen lärm und keinen schmutz machen wird und dass er niemals unbeaufsichtigt ist und die nachbarn auch einverstanden sind.

die belehrung in der mitte.."Uns ist durc.... Mieter des Hauses darstellen." würde ich weglassen....

habt ihr eure nachbarn gefragt?..denn nichts ist ja überzeugender als "unsere nachbarn wären mit dem einzug eines hundes bei uns einverstanden...."

Cinzano123 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:38

nein, das haben wir (noch) nicht gemacht, aber auch schon daran gedacht. wahrscheinlich machen wir das noch. danke :)