Hundehaltung..verbot vom vermieter..bestätigung vom Arzt?
Hallo
und zwar haben wir folgendes problem.Wir wohnen seit 5 Monaten hier in einer neuen Wohnung.Als wir uns die Wohnung angeschaut haben,haben wir nach Hundehaltung gefragt..darauf die vermieterin "nur wenn es ein kleiner Hund wäre".Die vermieterin selber ist über 80 jahre alt, und die Wohnung stand über 2 jahre leer.Naja..jedenfalls haben wir einen kleinen Hund für unsere Kinder gekauft( 2 Jungs).Die Kinder hängen sehr an dem Hund und lieben ihn abgöttisch.Jetzt kam ein Brief der Vermieterin( höchst unfreundlich geschrieben) das laut Mietvertrag Hundehaltung nicht gestattet ist,(Wir waren natürlich so blöde und haben uns nichts schriftlich geben lassen)und wir uns pronto zu entscheiden haben..Hunnd oder Wohnung.Wir haben das Gefühl das sie "nur" schnell die Wohnung vermieten wollte..( renovierung u.s.w haben ja alles wir übernommen)Rein rechtlich können wir durch unsere eigene Dummheit dagegen ja nichts tun.Nun wollen wir unseren kleinen aber unbedingt behalten..Kann ein Arzt bestätigen das die Hundehaltung für unsere Kinder wichtig ist..bzw dürften wir den Hund mit solch einer Bescheinigung dann behalten?? Und gibt ein Arzt überhaupt so eine Bescheinigung?was müßte der Arzt genau reinschreiben??ich weiß das es meinen Jungs das Herz brechen würde( uns natürlich auch) wenn wir den Hund abgeben müßten..
Für Hilfe wären wir dankbar...
10 Antworten
Hallo „Annie12345“
Fünf Monate wohnt ihr mit dem Hund bereits in der Wohnung und nun kommt ein Brief, dass Hundehaltung lt. Mietvertrag nicht gestattet ist.
Ich nehme an, der Hund ist keinesfalls in den ganzen Monaten auffällig geworden.Ich würde das „aussitzen“, der Hund bleibt und Punkt.
Urteil dazu: Amtsgericht Lübeck Az.: 27 C 104/95
Der Hund in der Mietwohnung
Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. Lübeck
Danke „Annie12345“ für den Stern.
Ein Hund gehört zur Familie, lasst euch nicht was anderes erzählen
Nein ein Arzt (Psychologe) kann euch da nicht weiterhelfen!Versucht mit der Vermieterin zu reden(sagt was ihr alles bezahlt habt,erinnert sie an die Abmachung etc.) und droht mit Auszug!
haben wir versucht..da ist nichts zu machen.ich denke da ist etwas anderes, und sie hat den Hund nun als "grund"( ev.. sind die Kinder zu laut oder so...( obwohl sie darüber nichts gesagt hat)
Wie Du schon sagst..Ihr hättet es Euch schriftlich geben lassen sollenst ..
Die Vermieterin hat Hausrecht und wenn es im Mietvertrag verankert ist, kann auch ein Arzt nicht´s dagegen ausrichten, selbst wenn er etwas schreiebn würde..was ich aber auch bezweifele
Hallo,
diese von Ihnen angedachte Variante wird kaum zum Erfolg führen.
Selbst wenn Sie im günstigsten Falle eine derartige, angestrebte ärztliche Bescheinigung bekommen sollten, "zieht" das m. E. juristisch nicht bzw. kann dies keine Relevanz haben/bekommen.
Würde eine derartige ärztl. Besch. dann doch eine rechtliche Grundlage für eine nicht geduldete Tierhaltung liefern, würde bzw. könnte ja jeder Mietinteressent den Passus im Mietvertrag "Tierhaltung nicht geduldet" einfach umgehen bzw. unterwandern.
Die Vermieterin als Eigentümerin bestimmt die Spielregeln; rein mündliche Vereinbarungen sind heutzutage (leider) fast nichts wert.
MFG
Danke...ich habe es mir schon gedacht..
Gibt es tatsächlich eine Klausel, dass Tierhaltung nicht gestattet ist?
Es gibt die mündliche Genehmigung für einen kleinen Hund; gibt es hierfür Zeugen?
Unabhängig davon würde ich persönlich es darauf ankommen lassen. Wenn die Vermieterin nun rumzickt bedeutet das nicht, dass sie euch die Wohnung kündigt. Dies ist auch gar nicht so einfach.
zu Deinem Punkt 3..da irrst Du..sie hat das unumwundene Recht, Tiere in der Wohnung zu verbieten!!
Ich habe hier meine eigene Sicht der Dinge geäußert, und was ich persönlich machen würde - wie kann ich mich da irren??
sie hat das unumwundene Recht, Tiere in der Wohnung zu verbieten!!
...habe ich etwas anderes behauptet?
ach ja?
Bevor nun Stimmen laut werden und anderweitig argumentieren hier noch ein interessantes Urteil;
Geht es um die Tierhaltung in der Mietwohnung, so liegen teilweise völlig unterschiedliche Urteile vor. Offenbar spielt es eine Rolle, ob der fragliche Richter selbst Tierhalter ist oder nicht.
Das Amtsgericht Köln hat ein weiteres tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt, daß ein Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen Hund zu halten. Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist das Gericht der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen Wohnens angesehen werden muß und daß damit die Hundehaltung keinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet. Denn das Bewohnen umfaßt alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existientiellem Lebensmittelpunkt gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters mit all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen. Die üblichen Haustiere dürfen damit vom Mieter gehalten werden. Eine generelle Verbotsklausel, die alle Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam. Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 369/96