Muss der Postbote in den vierten Stock laufen?
Hallo liebes Forum,
Ich habe eine rechtliche Frage: Ich wohne im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Briefkästen sind nicht unten im Flur angebracht, sondern an den Wohnungstüren. (Das heißt, der Postbote muss laufen.) Seitdem ich hier wohne, bekomme ich oft meine Post nicht. Ich habe ein Magazin abonniert, dass in ca. 50% der Fälle nicht zugestellt wird. Ich war deswegen bei der Post, um mich über den Zusteller zu beschweren. Dort sagte man mir, es sei Pflicht des Vermieters, die Briefkästen unten im Haus anzubringen. Bei meiner Recherche fand ich aber die Info, dass Briefkästen an den Türen völlig ausreichen, und der Vermieter damit seine Pflicht getan hat. Wer hat Recht? Soll ich mich mit der Post streiten oder dem Vermieter?
Vielen Dank für euer Fachwissen! Kathrin
5 Antworten
Der Zugang des Postboten für das Haus muss gewährleistet sein. Ist der Zugang gewährleistet und hat jeder seinen Briefkasten der die entsprechende Norm erfüllt, dann kommt der Vermieter seiner Pflicht im vollen Umfang nach.
Ich kann bei dir leider nicht erkennen, ob dieser Zugang wirklich gewährleistet ist. Sprich der PB vielleicht sogar einen Schlüssel hat. Gibt aber auch diesbezüglich einige Lösungen falls nicht. Darum hat sich dann aber der VM zu kümmern.
Wenn alles passt, kann sich der PB nicht davor drücken die Stockwerke zu laufen..
Dann nicht mündlich sondern schriftlich beschweren.. Das Treppensteigen ist eben Berufsrisiko..
Also ich weiß dass z.B. bei DHL und Hermesboten vertraglich geregelt ist, sie müssen bist zur Haustüre liefern und das ist dann eben auch der 4. Stock.
Ob das jetzt auf die Postboten auch zu trifft weiß ich nicht. Vielleicht mal beim Vermieter nachfragen ob er die Briefkästen unten anbringen kann bzw. ob ihr das selber dürft?
Nicht ganz richtig, erstens nicht vertraglich, wenn als Arbeitsanweisungen, und Haustüre ja, Wohnungstüre nein,. DHL wird aufgelöst, Paketzusteller der Deutschen Post haben andere Arbeitsanweisungen als DHL, aber prinzipiell gilt die Haustür als Übergabeort, deshalb auch die Diskussion 2016 über 50 Cent zusätzliches Entgelt, wenn bei der Wohnungstüre zugestellt werden soll. Auch an Hausrecht und Diskretion der Mitbewohner denken
Ich würde gerne was in der Hand haben, bevor ich mit dem Vermieter rede. Der Vermieter wird immer sagen, er sei nicht zuständig. Ich brauch Fakten :)
also hierhttp://www.briefkasten-ratgeber.de/briefkasten-vorschriften.htm z.B. steht ganz klar
ei Häusern mit mehr als 4 Wohneinheiten sind die Briefkästen generell am
oder unmittelbar vor dem Haus anzubringen. An dieser Stelle sei noch
einmal erwähnt, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschriften nach
verschiedenen Urteilen, beispielsweise des Landgerichts Berlin, zu
Mietminderungen führen kann.
allerdings ist da kein Paragraf oder ähliches der das untermauert.
Du könntest höchstens mal beim Mieterbund nachfragen.
ja, ich glaub, das muss ich tun. Norman sind ja nicht unbedingt bindend. Danke!
Eben weil das nur eine DIN Norm und keine Rechtsnorm ist..
Die Haustüre ist im EG. Die WOhnungstüre ist im 4 Stock. Der DHL Bote muss große Lasten nicht hochbringen.
Es geht weder um DHL noch um große Lasten, es geht um Briefe von der Post.
Es ist Sache des Vermieters, Postkästen im Erdgeschoss anzubringen. Das ist generell so, Euer Haus wird da sicher keine Ausnahme sein.
Wo steht denn bitte, dass BK grundsätzlich im EG anzubringen sind?
Weißt du zufällig, wo im Gesetz das geschrieben steht? Denn Briefkästen bereitstellen, ja. Aber dass die im Erdgeschoss sein müssen, hab ich nirgendwo finden können.
Nein, weiß ich leider nicht. Frag bei der Post an, die werden sicher den ensprechenden Gesetzes- oder Verordnungsdienst parat haben.
gute Idee!
Ein solches Gesetzt oder Verordnung gibt es aber nicht!
Bei Zeitschriften und bei normalen Briefen, kenne ich mich nicht aus, aber ich weiß, so haben es mir zwei Postboten erklärt, dass Pakete auch im 2 OG und höher bis an die Wohnungstür abgegeben werden müßen.
http://www.posttip.de/rubrik/20031/paketdienste-firmensendung-und-hohe-stockwerke.html
Ev. einfach mal selber bei der Post nachfragen. lg
Post. Bring das mit wo draufsteht das dass euer Recht ist
Der Briefkasten muss von der Grenze zwischen öffentlichen und privaten Grundstücken zu sehen sein, sonst kein Anspruch auf tägliche Zustellung.
Die Postgesetze gelten immer noch, wenn der Bundestag sie nicht bereits gestrichen oder ersetzt hat, ansonsten AGBs der Deutschen Post angucken
Zugang ist gewährt. In Berliner Innenstadt ist es normal, dass die Briefkästen in den Hausfluren sind. Die Postboten kommenproblemlos ins Haus. Nur das Treppensteigen...!