hundehaltung widerruf der Erlaubnis durch Vermieter
Mein Vermieter hat der Hundehaltung im Mietvertrag schriftlich zugestimmt und darin namentlich meine Hündin genannt. Diese ist verstorben und ich möchte wieder einen Hund aufnehmen. Ich habe hierfür sogar ein von meinem Therapeuten verfasstes Schreiben, dass dies für meine psychische Stabilität signifikant wichtig ist. Mein Vermieter hat sich nun kurzfristig überlegt, dass er dem NICHT zustimmt und sagt aus, die Genehmigung der Hundehaltung hätte ausschließlich für meine alte Hündin gegolten und sei mit ihrem Tod quasi erloschen. Im Mietvertrag an sich ist keine Regelung für den Fall der Hündin festgehalten worden und auch mündlich wurde bei Abschluss des Mietvertrags keine Vereinbarung getroffen. Da ich mir aus gesundheitlicher Sicht und persönlichen Gründen nicht vorstellen kann, KEINEN Hund zu halten, sind wir, also der Vermieter und ich, mündlich übereingekommen, dass ich aus der Wohnung innerhalb der 3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen werde. Nun ist die Lage so, dass ich bereits vom Tierschutz eine Hündin "angeboten" bekommen habe, die vom Verhalten her keinerlei Schwierigkeiten hinblicklich Lärmbelästigung oder ähnlichem in der Mietwohnung darstellen würde. Mein Vermieter hat jedoch ausdrücklich klargemacht, dass er es mir untersagt, eine/n Hund/Hündin in der Wohnung zu halten, auch ob der Tatsache, dass das Mietverhältnis nur noch maximal 3 Monate lang bestehen wird. Meine Frage nun: Wenn ich die obenbeschriebene Hündin entgegen des für mich unvorhersehbaren Verbots des Vermieters aufnehme, gibt ihm dies das Recht für eine fristlose Kündigung oder sonstige rechtliche Handhabe dagegen?? Ich bitte DRINGEND um Rat...
4 Antworten
Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag durchzusetzen. Und das betrifft auch die Hundehaltung. Er kann sie also, rein theoretisch, fristlos kündigen, da sie wissentlich den Mietvertrag verletzt haben. So eine fristlose Kündigung dauert aber. Er muss sie erst abmahnen (schriftlich), in dieser Abmahnung eine Frist von 14 Tagen Setzen. Nach Ablauf der 14 Tage muss er sie erneut abmahnen, wieder mit 14 Tagen. So muss er sie nachweislich dreimal schriftlich abmahnen. Was selbst bei bestem Verlauf sechs Wochen macht. Nach diesen sechs Wochen, In denen er sie dreimal nachweislich abgemahnt hat, kann er die fristlose Kündigung aussprechen. Eine fristlose Kündigung bedeutet meist, dass sie 14 Tage Zeit haben zum ausziehen. Das wären dann acht Wochen. Nach Ablauf dieser acht Wochen kann er dann eine Räumungsklage einreichen. Diese dauert erfahrungsgemäß, je nach Region 6-12 Monate.
Sie sehen also, Sie haben die Zeit für sich, auch wenn der Vermieter im Recht ist. Und kein Gericht wird außerdem einer Räumung zustimmen, wenn das Mietverhältnis sowieso schon demnächst endet. Der Vermieter hat also so gut wie keine Chance, sie vor Ablauf der drei Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung zu bekommen. Es kann allerdings passieren, dass dem Vermieter dadurch Kosten entstehen. Diese kann er, zu mindestens rein theoretisch, auf sie abwälzen. Aber das geht auch nur mit Gericht. Und ich glaube nicht, dass es ein Gericht gibt, Das dem Vermieter Kostenerstattung zubilligt, Nur weil er sie vielleicht 14 Tage früher aus der Wohnung haben möchte. Ich denke also, Sie sollten stillschweigend den Hund als anschaffen und warten was passiert.
Ein Vermieter kann die Zustimmung zum Hund jederzeit widerrufen. Also hätte er die auch widerrufen können, als dein Hund noch lebte. Ich bin mir nicht sicher, ob eine es eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn du den Hund zu dir nimmst, auf alle Fälle kann er verlangen, den Hund sofort wieder abzuschaffen. Mächtig Ärger ist vorprogrammiert.
Die Anr twort von Meister ist zu 100% richtig. Kosten können für dich etstehen, wenn andere Mieter sich beschweren und dadurch deren Miete reduziert werden würde . . . .
Er hat im Mietvertrag den Namen des Hundes drin? Dann nenn deinen neuen Hund doch wie den Alten ;) Was die mündliche Info angeht, daß er keinen Hund mehr im Haus will, da weiß ich nicht inwieweit die Bestand hat, da müßtest du dich mit einem Profi beraten. Aber einfach über seinen Kopf hinweg den Hund trotzdem zu nehmen, würde ich nicht tun. Außerdem - ich kenn zwar deinen Vermieter natürlich nicht - aber selbst wenn du dein "Recht auf Hund" durchsetzen solltest, wenn er das wirklich nicht will, kann es sein, daß er euch dann trotzdem das Leben zur Hölle macht und zwar so sehr, daß ihr gerne auszieht. Ich wünsche es euch nicht, aber rechnen muß man wahrscheinlich damit.
Du solltest dich da wirklich beraten lassen. Auf alle Fälle bevor du den Hund zu dir nimmst.