Um Grunderwerbsteuer beim Hauskauf zu reduzieren, soll Küche/Swimmingpool separat verkauft werden. Welcher Wert darf angesetzt werden (Küche 15 Jahre alt)?
3 Antworten
Der ins Erdreich eingelassene Pool ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Die 15 Jahre alte Küche ist abgeschrieben und dürfte bestenfalls mit einem Wert für die Bemessung im Vertrag mit € 1.000 angesetzt werden; spart immerhin satte € 65 Grunderwerbsteuer, falls das Finanzamt keine Rechnungen über die Küche zur Prüfung verlangt und auf einen Gestaltungsmißbrauch erkennt..
Als Verkäufer bezahlst Du die Grundsteuer ja nicht! Bazahlen muss der Käufer und da ist es sinnvoll alle Einbauten wie Küche, Schränke usw. separat zu kaufen. Vieles hat mit der Grunderwerbsteuer/Grundsteuer nichts zu tun. Schwimmbad da wird Dich der Notar informieren wie Du vorgehen musst!
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam die Grunderwerbsteuer (siehe § 13 Nr. 1 GrEStG). In den meisten Fällen wird aber im notariellen Kaufvertrag geregelt, dass der Käufer allein die Grunderwerbsteuer schuldet.
Frag den Notar, einen Steuerberater oder direkt beim Finanzamt. Ich weiß leider nur, dass das Inventar, also bei einer vollständig möblierten Wohnung/Haus, max. 10% vom Kaufpreis sein darf. Ansonsten müssen Rechnungen vorgelegt werden, aus denen der Neupreis, der einen höheren Wert rechtfertigen könnte, hervorgeht.