Wohnflächenberechnung: Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohnung

6 Antworten

Gemäß § 2 Abs. 3 Punkt 1b) WoFIV darf dieser Raum m.E. nicht zur Wohnfläche gerechnet werden, da er nur als Abstellraum nutzbar ist infolge fehlender Heizung. Ich glaube kaum, dass man hier aus Absatz 2 Punkt 1) herleiten kann, es handele sich um Wohnfläche im Sinne dieser Verordnung.

teNtrowtnAetuG 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 13:45

Hallo FordPrefect,

ein sehr guter Einwand... so würde ich die Verordnung auch verstehen... beim Bundesministerium der Justiz erreiche ich aber z.Z. Niemanden.

Der Mietbund gab mir die Auskunft, dass es zwar heute üblich ist einen Heizkörper von Vermieterseite zu stellen, dies aber nicht rechtlich zwingend wäre. Sofern eine Steckdose vorhanden ist, kann ich mir selber einen Elektroofen oder eine Heizung zulegen und den Raum für ca. 35,00€ im Monat selber über Strom heizen - dies wäre zumutbar. Lediglich eine mögliche Mieterhöhung nach 15 Monaten Mietzeit würde dem entsprechend geringer ausfallen, da man Vergleiche mit anderen Wohnungen zurate ziehen könnte.

Mein Stromverbrauch liegt insgesamt bei 32,00€ im Monat... das nur nebenbei. ;-)

Also ich finde die Diskussion hier sehr interessant, würde dir aber trotzdem empfehlen, dich an den Mieterbund zu wenden. Besonders da dieser Raum ja nicht dein einziges Problem zu sein scheint. Wir haben damals 15€ Jahresmitgliedschaftsbeitrag bezahlt und noch mal ein paar kleine (also einstellige Beträge), wenn Schriftstücke verfasst wurden.

Dort wird dir (rechtssicher) geholfen.

teNtrowtnAetuG 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 12:52

Hallo eins1zwo2,

mein dt. Mieterbund ist da sogar ein wenig teurer... um nicht zu sagen vier mal so teuer pro Jahr... nur vertritt dieser eine andere Auffassung... als ich.

Aus dem Grund möchte ich hier halt gerne einige Eindrücke sammeln um besser argumentieren zu können... für einen richtigen Wohnraum, würde ich ja 100% sogar ohne Wenn und Aber akzeptieren... aber nicht mit diesem Hintergrund.

Ich sehe es wie Fordperfect. Dieser Raum ist nicht, auch nicht indirekt beheizbar. Auch der Einwand des DMB ist nicht von der Hand zu weisen, dann aber muss der Vemrieter diese Heizungsmöglichkeit stellen und ob das Ganze dann für den Mindeststandard ausreicht...Auch die Tatsache, dass dieser Raum nicht über die Wohnung zu betreten ist, lässt nur den Schluß zu, dass es sich nicht um nutzbaren Wohnraum handelt, sondern um einen Abstellraumt. Allerdings kann per Mietvertrag genau geregelt werden, wie sich die Wohnfläche zusammensetzt und dann wird nicht nach der Wohnflächenverordnung abgerechnet, hierzu LG Berlin, Urteil vom 19.01.2007, AZ: 63 S 241/06 und auch LG Berlin, Urteile vom 16.01.2007, AZ: 63 S 267/05. Es ist also nicht so ganz einfach und lässt sich wahrscheinlich nur gerichtl. entscheiden. Meine Tendenz allerdings geht zu erst geschriebenen. MfG

Raum ist Raum....in die Wohnflaeche darf er auf jeden Fall miteingerechnet werden. War Dir das nicht bei Abschluss des Mietvertrags schon bewusst?? Dann haettest Du zusammen mit dem Vermieter eine Loesung erarbeiten koennen....Um wieviel Geld geht es denn da???

teNtrowtnAetuG 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 12:35

Hallo kassiopeiamb99,

das der Raum mit eingerechnet wird, davon gehe ich natürlich aus. Die Frage ist nur zu wie viel Prozent.

Das es mir vorher bewusst gewesen sein könnte, ist ein berechtigter Einwand, den ich auch nachvollziehen kann. In diesem Fall ist es jedoch so, das der Gesamte bewohnte Raum von mir falsch berechnet wurde, daher die riesige Gesamtabweichung (Schrägen wurden nicht abgezogen). So ist es von mir natürlich nicht nachzuvollziehen... wie ein Raum berechnet wurde... da jede Fläche zu 100% gewertet wurde.

Nur auf das besagte Zimmer bezogen: 4,12 Quadratmeter (wenn zu 50% anzurechnen) * Warmmiete * 9 Monate + kommende Wohnzeit zzgl. eventuellen Mieterhöhungen ab 2012... es geht sich also jährlich schon um einige Euro, die ich lieber in die "abgeschlossene" Wohnung investieren würde...

kassiopeiamb99  21.11.2011, 14:30
@teNtrowtnAetuG

Waere mal interessant, wieviel qm Du insgesamt hast, und wieviel Dir der Vermieter dafuer berechnet. Ist es eine teuere qm- Berechnung, dann hast Du womoeglich Recht, handelt es sich aber nur um eine pauschalierte Berechnung zu einem guenstigen Preis ( denn Deiner Beschreibung nach klingt das nach unsaniertem Altbau)..., dann wuerde ich auf 4 qm- Streitereien verzichten...Dann lieber die naechste Mieterhoehung deswegen diskutieren.....

teNtrowtnAetuG 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 15:00
@kassiopeiamb99

Die Kaltmiete liegt unter dem Mietspiegel, deine Vermutung ist korrekt... unsaniert, Baujahr 1959. Die "günstige" Miete kommt aber dadurch zu Stande, das ich die komplette Wohnung bei Einzug renovieren könnte bzw. optisch betrachtet musste... sprich Wände und Decken streichen bzw. tapezieren, Türen, Fenster und Heizkörper lackieren da dies vorher nie passiert ist... so hat der Vermieter auf die Jahre gesehen auch Ruhe. Bei einer Erhöhung um die maximal möglichen 20% innerhalb drei Jahre wäre man annähernd auf Mietspiegel-Niveau.

Je kleiner ein Wohnraum ist, desto geringer ist die Miete und desto geringer würde eine Mieterhöhung ausfallen. Grundfläche 54qm2, nach Neuberechnung (Abzug Schrägen) Nutzfläche ca. 43,50qm2 - sofern das besagte Zimmer nur zur Hälfte angerechnet wird 39,4qm2 oder bei Nichtberücksichtigung 35,1qm2.

Man muss bedenken, das meine Vormieter zuviel gezahlt haben... sprich komplett für 54qm2. Aus dem Grund wäre es mir schon daran gelegen, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein... so erspart man sich in Zukunft Diskussionen. Geschenkt haben möchte ich nichts... ;-)

anitari  21.11.2011, 12:26

..in die Wohnflaeche darf er auf jeden Fall miteingerechnet werden.

Falsch. Zur Wohnfläche darf nur gerechnet werden was sich innerhalb der Mietsache, also hinter der Wohnungstür, befindet.

kassiopeiamb99  21.11.2011, 14:25
@anitari

Also das kann man so nicht generell sagen.....Ich hatte auch mal eine interessante Wohnaufteilung angemietet.....solange es sich nicht um Gemeinschaftsraeume ohne Angabe handelt, und der Mieter das Nutzungsrecht dafuer hat ( Schluessel) , kann es freilich berechnet werden. Wohnungstuere wird bei interessanter Architektur genauso gewertet wie Haustuere....

Räume außerhalb der Wohnung zählen gar nicht zur Wohnfläche. Siehe § 2 der Wohnflächenverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html#BJNR234610003BJNE000200000

Oder hast Du die ganze Etage gemietet?

Ganz schön raffiniert diesen Raum als Zimmer zu bezeichnen.

teNtrowtnAetuG 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 12:44

Hallo anitari,

Ganz schön raffiniert diesen Raum als Zimmer zu bezeichnen... ist auch meine Meinung. Ich zahle ja gerne für eine eigene Wohnung, aber auch nur im angemessenen und rechtlich zu vertretenden Rahmen. ;-)

Natürlich kenne ich die Gesetze... mein Sachbearbeiter beim Mieterbund sagte mir aber... es wäre ganz normaler Wohnraum... den ich auch noch auf eigene Kosten beheizen müsste... ich lese in der Wohnflächenverordnung von 2004 jedoch auch Gegenteiliges.

Ich habe lediglich die abgeschlossene Wohnung lt. Mietvertrag angemietet. Ein Raum welcher als zweites Zimmer dient, liegt nun mal außerhalb... was mir bekannt war... das dieser zu 100% zählt, jedoch nicht.