Darf man Wegzoll verlangen wenn ein Gehweg über mein Grundstück verläuft?
Ein paar Euro mehr in der Tasche kann man immer gebrauchen also habe ich gedacht man könnte 1€ als Gebühr verlangen damit derjenige die 10m Weg nutzen darf. Es ist schließlich eine Abkürzung wo man etwa 30 Sekunden Umweg spart.
Ist das legal und muss man das Geld versteuern?
10 Antworten
Diese Frage musst du deiner zuständigen Gemeindeverwaltung (Bauamt) stellen.
Vergiss aber nicht, deine Einnahmen bei der Finanzbehörde anzugeben und ein Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden.
Der Weg gehört trotzdem der Stadt,somit ist das nicht möglich.
Das stimmt nicht pauschal.
Er kann jedoch als öffentlich gewidmet sein.
Der Weg einer Stadt kann auch über Privatgrund führen, wovon ich auch sehr stark ausgehe.
???
wieso soll der Weg der Stadt gehören? Nur weil der Fragende von einem "Gehweg" schreibt?
Viel interessanter ist, ob der durch die "Abkürzung" nutzniesende Nachbar ein notariell verbrieftes Wegerecht hat.
Ansonsten siehe die anderen Kommentare
Es ist schließlich eine Abkürzung wo man etwa 30 Sekunden Umweg spart.
... aber durch den Bezahlvorgang dann 60 Sekunden verliert - Deine Einnahmen dürften daher gegen 0 gehen ... ;-)
Um die Frage rechtlich sicher beantworten zu können, wären aber weitere Informationen notwendig. Z. B. gehe ich fast davon aus, dass im Grundbuch für diesen Grundstücksteil ein (öffentliches) Wegerecht eingetragen ist (sonst hätte die öffentliche Hand dort wohl kaum einen Gehweg gebaut), und dann musst Du die (unentgeltliche) Nutzung dulden.
Bedenken solltest Du auch, das Du diese Einnahmen dann versteuern musst - und dementsprechend auch ein Gewerbe anzumelden und eine ordentliche Buchführung notwendig ist.
keiner kennt da Verträge, es kann eine Nutzbarkeit der Stadt/Gemeinde vermerkt sein. Mach nen Zaun drum und alles erübrigt sich
Wenn Du nicht möchtest, daß jemand Dein Grundstück betritt, kannst Du es abschließen oder umzäunen. Einen Wegezoll darfst Du nur nehmen, wenn Du bei der Gemeinde eine Genehmigung einholst.