Was wäre ein Härtefall um einen Eigenbedarf zu verhindern?
Ich bin Tagesmutter und habe vor zwei Monaten 5 Betreuungsverträge abgeschlossen. Habe selbst noch zwei kleine Kinder, die hier zur Schule und Kindergarten gehen. Gestern habe ich erfahren, dass unser Vermieter uns in 3 Monaten raus haben will wegen Eigenbedarf. Wenn wir hier ausziehen verliere ich meine Arbeit. Momentan sind auch keine Wohnungen oder Häuser frei in der Gegend. Wäre der Verlust meiner Arbeit ein Härtefall, den man geltend machen könnte?
9 Antworten
Härtefälle werden fast immer im Einzelfall entschieden!
Bei der Eigenbedarfskündigung würde ich prüfen lassen,ob dies gerechtfertigt ist,denn sie muss klar begründet sein.
Oft werden auch noch andere Fehler gemacht.
Vernünftige und nachvollziehbare Gründe für Eigenbedarf
Der bloße Wunsch des Vermieters in seinem Eigentum zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe nennen kann. Die Betonung liegt auf "vernünftig" und "nachvollziehbar". Als "unvernünftig" haben Richter am Amtsgericht Köln zum Beispiel das Zusammenziehen der 14-jährigen Tochter mit ihrem 16-jährigen Verlobten angesehen. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, diese Gründe richtig nachprüfen zu können. Sofern der Wohnbedarf des Vermieters befriedigt werden kann ohne dass dem jetztigen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, hat diese Betrachtung Vorrang. Beispiel: Eine andere (vergleichbare) Wohnung im Eigentum des Vermieters ist frei und der Vermieter könnte dort einziehen. Beispiele für zulässigen Eigenbedarf: • Nutzung als Altersruhesitz
• aus gesundheitlichen Gründen Umzug in eine kleinere Wohnung bzw. Erdgeschosswohnung
• Familienzuwachs führt zu größeren Platzbedarf
• Gründung einer nichtehelichen aber auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft ("Lebenspartner") oder Heirat
• Aufnahme von Pflegepersonal
Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, so ist allen Mietern entsprechend zu kündigen. Beispiele für Fehler im Brief der Eigenbedarfskündigung: • Ist die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet worden?
• Ist sie fristgerecht zugestellt worden?
• Sind die Personen für Eigenbedarf genau bezeichnet worden?
• Ist der Sachverhalt insgesamt genau dargelegt worden?
• Ist bei Umwandlungen die Sperrfrist des § 577a BGB eingehalten worden?
• War der Kündigungsgrund schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages absehbar?
• Gibt es im Haus eine vergleichbare leerstehende Wohnung?
Härtefall wird immer individuell gesehen. Es ist aber zu fragen aus welchem Grund der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Villeicht kann man hier noch was drehen. Gruß
Theo
Ich sehe das auch so, nur ein Gericht kann hier entscheiden. Wenn Sie durch die Arbeit alleinige Verdienerin sind und dieses Geld zwingend zur Grundsicherung der Familie dient, kann das zu Ihren Gunsten gewertet werden. Auch die soziale Verwurzelung wird Beachtung finden. Der Eigentümer wird dies sicherlich nicht anerkennen und wird den gerichtlichen Weg wählen. Von Ihnen( von einem Anwalt) wäre die Eigenbedarfskündigung als solche zu prüfen. Der Eigentümer wird aber sicherlich seinerseits prüfen lassen, ob Sie überhaupt eine derartige Tätigkeit in Ihrer Wohnung ausüben dürfen und ob diese auch vom Eigentümer genehmigt wurde. MfG
Bei echtem Eigenbedarf können Sie gegen die Kündigung nur klagen oder der Verimiter klagt Sie bei Frsitablauf raus; das kann dann recht teuer für Sie werden. Vielelicht schließt sich der Richter Ihren Argumenten an; vielleicht auch denen, die der Vermieter geltend macht. Die Qualität der Anwälte und deren überzeugendes Darstellungsvermögen können auf die Meinungsbildung eines Richters Einfluß nehmen. Das Problem ist nur häufig, dass der Vermeiter in der Regel über eine gut gefüllt Kriegskasse für die Durchfechtugn solcher Verfahren verfügen dürfte, die Sie ihm zudem noch über Ihre Mietzahlung aufgefüllt haben. - "Versuch macht klug! Vor Gericht und auf hoher See sind bekanntlich alle in Gottes Hand!"
Denkbar, wenn diese derart ortsabhängig ist, das kann aber nur ein Gericht entscheiden. Wichtig ist es erstmal, der Kündigung dementsprechend zu widersprechen...