Schichtbefreiung?
Hallo Ich habe mal irgendwo gelesen das man sich an jemanden wenden kann quasi um einen Bescheid zu erhalten das es nicht möglich ist Schicht zu arbeiten da man alleinerziehende Mama eines 2 jährigen Kindes ist . Unser Jugendamt hat von sowas keine Ahnung und ein ärztliches Attest ist beim AG ungültig ...
Ich habe einen Antrag in der Arbeit gestellt auf Sonderbehandlung eines Härtefalls. Da ich 7 jahre keine Schicht arbeiten musste sondern nur von 8 bis 15 Uhr und nun wollen Sie die Büro Zeiten bis auf 22 Uhr verlängern was für mich unmöglich ist da ich meinen Sohn selber betreue
Der Antrag geht nicht durch sie raten mir mehr wochenenden zu arbeiten und dafür weniger Spätschichten, was für mich auch nicht in Frage kommt da meine einzigste Betreeuung der Kindergarten von 7.30 bis 16 30 ist
3 Antworten
Hallo,
tja dann hast du Pech gehabt.Dein AG hat dir ja ein Regelungsangebot gemacht, wenn du dieses nicht animst,ist das dann dein Problem.
Dein AG hat dabei übrigens deinen Antrag als solchen nach § 6 Absatz 4b und c des Arbeitszeitgesetz behandelt.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Anspruch-auf-bestimmte-Schichtzeiten-article17896296.html
oder: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/14498
oder hier mal schauen: https://www.arbeitsrechte.de/schichtarbeit/
siehe: Betreuung von Kindern und Angehörigen (§ 6 Abs. 4b und c ArbZG)Dieses Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht auch in den folgenden beiden Fällen:
- Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind unter zwölf Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
- Der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, der nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
Doch auch in diesen beiden Fällen dürfen der Umsetzung keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Das wurde Dir aber, wenn ich nicht irre, schon mal geschrieben.