was tun, wenn der eigene Anwalt mich verarscht?
Hallo, wer kann helfen? Ich musste einen Anwalt beauftragen, um meine Rechtsansprüche bezüglich einer Schadensregulierung geltend zu machen. Hatte einen Autounfall und habe eine Teilschuld bekommen. Mein Rechtsanwalt, Herr Keller in Moers, riet mir meine Kosten und Verluste einzufordern und bot sich an das für mich zu tun. Ich beauftragte ihn aber er unternahm einfach nichts. Ich fragte immer in Abständen von zwei Wochen nach, was denn nun passiert, aber er ließ sich immer verleugnen. Mal war er nicht da, dann war er krank oder er telefonierte und würde zurückrufen, was er natürlich nicht tat. Als ich ihn endlich mal erwischte sagte er mir, er hätte auf meinen Anruf gewartet!!! Damit er mir sagen kann, dass meine Versicherung den Schaden bereits vollständig an den Gegner beglichen hat und somit ich keine Chance mehr hätte, wenn ich meinen Schaden bei der Gegnerin geltend machen wolle. Was kann man mit solchen Anwälten machen? Gibt es einen Rechtsweg oder muss man sie verhauen lassen?
5 Antworten
wende dich an die Anwaltskammer (Anwaltsinnung), gut ist, wenn du Beweise hättest für das Verhalten deines Anwalts. (aber viell. ist er schon öfters aufgefallen), Ruf dort an, mach dir nen Termin aus und schildere was passierte!
Klar kann man einen Anwalt für eine Schaden, der durch Nichttätigkeit enstand, in Regreß nehmen.
So denn ein Schaden enstanden ist - wäre deine Versicherung der Auffassung, der Schaden wären dem Unfallgegener so zu ersetzen gewesen, darf sie das nach billigem Ermessen eben auch regulieren.
Dann suche mal einen Anwalt, der den Sachverhalt so bewertet wie du und dich nicht nur aus reinem Kosteninteresse gegen deinen Anwalt und/oder deine Versicherung vertritt - nur um dir dann seine Rechnung zu präsentieren, wenn du den Rechtsstreit verlierst :-O
Rechne mal künftige höhere Versicherungsprämien gegen Prozesskostenrisiko in mehreren Instanzen :-O
G imager761
"Klar kann man einen Anwalt für eine Schaden, der durch Nichttätigkeit enstand, in Regreß nehmen."
Solche Fälle scheitern in der Praxis aber meist.
Deine Erfahrungen mit den "Rechtsvertretern" beschreibt Rolf Bossi bereits sehr genau in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz", die über alles erhaben sind, nach Erteilung einer Vollmacht gegen die Interessen ihres Mandanten handeln können und juristisch dafür nicht einmal belangt werden können. Jurastudierte Idealisten werden sich jetzt empören, aber in der deutschen Justiz spielen sich Ungeheuerlichkeiten grenzenloser Arroganz ab (dazu auch: "Unrecht im Namen des Volkes" von Sabine Rückert).
Das Vertrackte ist, dass ein Ingenieur haftet, wenn er sich beim Bau einer Brücke verrechnet. Wenn ein Jurist Recht bricht, genügt die bloße Schutzbehauptung nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Das Gegenteil wird ihm nicht zu beweisen sein.
Ich will hier aber nicht alle Juristen über einen Kamm scheren (bin selbst mir einigen befreundet), aber ich überlege mir immer zweimal, bevor ich einen Anwalt konsultiere.
http://www.gutefrage.net/tipp/kosy-these-nr-3-der-weg-zum-anwalt-will-gut-ueberlegt-sein
Hier ist das Kind wohl bereits in den Brunnen gefallen. Ich kann dir nur für das nächste Mal empfehlen, Juristen das gleiche Misstrauen entgegen zu bringen wie Ärzten, noch energischer nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist und bei unzureichender Antwort das Mandat zu entziehen.
Übrigens: Rechtsanwalt werden diejenigen, die im Studium weniger als 9 Punkte (von 18 möglichen) erreicht haben, denn sonst wären sie Staatsanwalt oder Richter.
Mag sein. Ich kenne drei Volljuristen. Einer von denen hat 18 Punkte erreicht, der andere 16 und der Anwalt 6.
Aber warum willst du den "übrigen Kram weglassen"?
:-)
Und deine Topabschneider machen was?
Den Übrigen Kram lasse ich weg, weil es überflüssiges Anwaltsbashing ist, welches Du hier permanent betreibst, was aber niemandem weiter hilft. Die meisten Rechtslaien sind mit der Hilfe eines Anwalt deutlich besser beraten, als sich selbst etwas zusammen zu suchen. Dass es schlechte Anwälte gibt, ist genauso unbestritten, wie dass es schlechte Ingenieure, Handwerker, Putzfrauen, Manager oder Vertreter sonstiger Berufsgruppen gibt. Das sagt allerdings nichts über die Allgemeinheit aus, wie Du es hier suggerieren möchtest.
einen anwalt gegen ein anwalt nehmen .... ebenso aussichtsreich wie einen arzt gegen bei "kunstfehlern" gegen einen arzt antreten lassen zu wollen. Wenn du zuviel geld hast, kannst du eine konfrontation ja versuchen - ansonsten als lebenserfahrung verbuchen.
und was haben Sie dann getan gegen seine Untätigkeit und Fehler? RA Kammer?
Den übrigen Kram mal weglassend bestreite ich deine letzte Behauptung. Ich kenne diverse Rechtsanwälte, die ein voll befriedigendes erstes und zweites Staatsexamen haben. Wieso sollte auch jeder von denen im Staatsdienst arbeiten. Im Übrigen solltest Du bei deiner Erwähnung der Höchstpunktzahl auch mitteilen, dass diese so gut wie nie erreicht wird.