Verlustbescheinigung Aktien?
Guten Morgen, ich habe mich die letzten Tage mit meinem Broker (Trade Republik) auseinandergesetzt, bezüglich der Aktienverluste. (nach § 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG) zwei Möglichkeiten
- Anleger können einen Verlustübertrag veranlassen. Die nicht ausgeglichenen Verluste werden auf das nächste Jahr übertragen, um künftig fällige Zins- oder Dividendengutschriften oder Veräußerungsgewinne ohne Steuerabzug auszahlen lassen zu können.
- Außerdem können Anleger eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlust beantragen. Dann wird der Verlustverrechnungstopf auf Null gestellt. Mit dieser Verlustbescheinigung können sie den Verlustbetrag dann in der Steuererklärung geltend machen und ggf. mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen.
zum 2. Punkt hätte ich eine Frage, heißt es das ich bei meiner Steuererklärung die Verluste in Form einer Bescheinigung vorzeigen kann und diese werden mir zurückerstattet? Ich blicke hier nicht ganz durch..
5 Antworten
Verluste werden nicht erstattet.
Bei Punkt 1 trägt der Broker/die Bank die Verluste vor ins nächste Jahr.
Bei Punkt 2 verrechnet das Finanzamt die Verluste mit Gewinnen von einem anderen Institut. Wenn das nicht möglich ist trägt das Finanzamt die Verluste vor ins nächste Jahr.
Nein, Punkt zwei heißt nur das du dir eine Bescheinigung ausstellen lassen kannst, das du bei Traderepublic einen Verlust gemacht hast und das das Finanzamt diesen Verlust dann mit Gewinnen eines anderen Brokers verrechnen soll.
Beispiel:
Du machst bei Traderepublic 10.000€ Verlust mit Aktien und bei einem anderen Broker 13.000€ Gewinn mit Aktien, dann kannst du die Verlustbescheinigung von Traderepublic nutzen um damit statt 13.000€ Gewinn zu versteuern, nur noch 3.000€ Gewinn zu versteuern.
Deine Verluste werden dir nicht zurückerstattet, du kannst sie lediglich mit Gewinnen aus der selben Anlageklasse (Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen) verrechnen und brauchst dann die entsprechenden Gewinne nicht zu versteuern. Wenn deine Verluste deine Gewinne übersteigen, kann ein Verlust auch mit Gewinnen bei anderen Banken verrchnet werden, dann brauchst du die 2. Bestätigung.
und ggf. mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen.
Was ist daran denn unklar? Man kann Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Die Bescheinigung ist nur sinnvoll wenn man auf einem anderen Depot versteuerte Gewinne gemacht hat und diese Steuer zurück haben möchte.
Verluste werde nicht zurückerstattet, sondern nur mit anderen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet und so zahlst du weniger steuern.