Muss ich beim Besitz mehrerer Wohneinheiten für jede GEZ-Zwangsabgabe zahlen?
Ich besitze mehrere Häuser in einer sehr strukturschwachen Gegend. Diese Häuser sind allesamt seit Jahrzehnten renovierungsbedürftig und nicht bewohnt.
Nun möchte ich diese Häuser selbst renovieren, aber ich mache mir Gedanken, ob sich das lohnt, denn die GEZ-Zwangsabgabe gilt doch für jede Wohneinheit.
Gilt sie auch dann, wenn ich diese Häuser selbst nicht bewohne, aber sie bewohnbar sind?
Weil ich Pendler bin, zahle ich jetzt schon doppelte GEZ, d.h. 420.- Euro pro Jahr, was ich als sehr ungerecht empfinde. (Ich benötige kein TV, außerdem kann ich nicht an zwei oder mehreren Orten gleichzeitig TV sehen).
Wenn ich aus einem Haus nur eine Werkstatt mache, muss man dann auch GEZ-Zwangsabgabe zahlen?
So merkwürdig das klingt, aber ich rechne natürlich und mache diesen Ausbau nun auch davon abhängig, ob dann Gez-Gebühren anfallen. Denn die Gez-Gebühr wäre dann schon deutlich höher als die Brandschutzversicherung dieser Häuser. Und viermal Gez zahlen, also 880.- Euro(!!!) sehe ich wirklich nicht ein. Lieber lasse ich die Häuser dann weiter vor sich hin gammeln und nütze nur die Wiesen und Scheune..
9 Antworten
Abgesehen davon, dass der Mieter die Gebühren zu zahlen hat:
Was für lächerliche Bruchbuden sollen das denn sein, wenn 200€ im Jahr deine Wirtschaftlichkeitsrechnung zerschießen würden? xD
Als mehrfacher Hausbesitzer wirst du sicher über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Ein 5 minütiges Telefonat mit der Rechtsberatung würde dir die Frage klarer beantworten, als Fremde im Internet.
Quatsch. dann könnten sie als Ferienwohnungen durchgehen und da gibt es andere Regeln.
Ja, ich schrieb es ja, es sind "Bruchbuden". Aber wenn sie einigermaßen renoviert sind und dennoch leer stehen, lohnt es sich nicht, wenn dann zu den Versicherungen und Strom noch Rundfunzwangsabgaben dazu kommen.
Sie brauchen für leere Wohnung keine Beiträge zu zahlen!
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter
genannt ist.
Der Bescheid über die Rundfunkgebühren bekommst nicht Du, sondern der Mieter. Ist die Wohnung nicht vermietet und wird sie von Dir nicht genutzt, dann gibt es auch keinen Gebührenbescheid.
Es ist eine Haushaltsabgabe - wenn die Wohnung nicht vermietet ist, dann ist da auch kein Haushalt drin.
Ach, und "GEZ" heißt es nun schon seit über 4 Jahren nicht mehr...
Ich habe gerade gelesen, wenn eine Wohnung insgesamt im Jahr 1
Woche bewohnt wurde, gilt sie als bewohnt. D.h. ich könnte dort nie
Gäste, die hier meist nur einmal im Jahr für max 10 Tage auftauchen
(Großfamilie), schlafen lassen. Ein Witz das Ganze!
Ein weiteres Thema bei Zweit-/Nebenwohnungen sind Wochenendhäuser,
Gartenlauben u.a.
Gartenlauben nach § 3 Bundeskleingartengesetz sind zwar explizit
ausgenommen, das Vorhandensein von Strom und Wasseranschluss können aber
Indizien sein, dass ein Gebäude bewohnt werden könnte.
In einer Information der Gemeinde Letschin
ist das Beziehen einer Wohnung im Sinne des brandenburgischen
Melderechts zu bejahen, wenn man die Wohnung/das Wochenendhaus insgesamt
eine Woche im Jahr (auch mit Unterbrechungen) genutzt hat.
Nach wie vor wird leider falsch behauptet, dass der Rundfunkbeitrag eine Haushaltsabgabe ist. Wäre das so, dann müssten viele WGs mehrfach für eine Wohnung zahlen, weil da regelmäßig jeder seinen eigenen Haushalt hat.
Nein, der Rundfunkbeitrag ist eine Wohnungsabgabe, die für eine Wohnung vom jeweiligen Bewohner zu zahlen ist. Für eine leer stehende Wohnung, die eben nicht bewohnt wird, wird auch kein Rundfunkbeitrag erhoben, auch nicht vom Eigentümer. Den entsprechenden Gesetzestext hat dir Schelm1 ja schon geschickt.
Du kannst also die Wohnungen renovieren, ohne dass du dafür einen Rundfunkbeitrag zahlen musst. Wenn du in einer Wohnung eine Werkstatt einrichtest, musst du dafür nur einen Drittel Beitrag zahlen, wenn diese als eine Betriebsstätte im "nicht privaten Bereich" anzusehen wäre. Das ist aber nicht der Fall, so lange du darin nicht für Dritte Aufträge gegen Geld ausführst, sprich ein Gewerbe darin ausübst.
P.S. Ich habe gerade gelesen, wenn eine Wohnung insgesamt im Jahr 1 Woche bewohnt wurde, gilt sie als bewohnt. D.h. ich könnte dort nie Gäste, die hier meist nur eiunmal im Jahr für max 10 Tage auftauchen (Großfamilie), schlafen lassen. Ein Witz das Ganze!