Wann greift Härtefall bei Eigenbedarfskündigung
Ich bin alleinerziehend, mit 3 Töchtern, 3 Jahre, 7 Jahre, 11 Jahre, wohne seit gut 1 Jahr in einer Mietwohnung, habe nun die Kündigung auf Eigenbedarf bekommen, die auch rechtens ist. Würde aber ungern ausziehen. Welche Möglichkeiten habe ich. Gelte ich als Härtefall ?
8 Antworten
Du wirst eine gewisse Zeit bekommen, dir eine neue Wohnung zu suchen. Richtet sich nach der Zeit, die du in der Wohnung wohnst. Wer zieht schon gerne um, aber bei Eigenbedarf wirst du es wohl müssen.
Ich bin alleinerziehend, mit 3 Töchtern, 3 Jahre, 7 Jahre, 11 Jahre, wohne seit gut 1 Jahr in einer Mietwohnung, habe nun die Kündigung auf Eigenbedarf bekommen, die auch rechtens ist. Würde aber ungern ausziehen. Welche Möglichkeiten habe ich. Gelte ich als Härtefall
Das müsste dann wohl von einem Richter oder Anwalt beurteilt werden ob hier ein Härtefall vorliegt.
Meiner Meinung nach nicht.
aber was sind zumutbare Bedingungen..ich habe z. Zt. eine 100m2 große Wohnung im Altbau, mit Gartennutzung. 4 ZK, 2 Bäder, relativ niedrige Miete, ein Traum für unsere kl. Familie.. gerade jetzt auch im Sommer... so etwas finde ich natürlich so schnell nicht wieder.. denke Freie Wohnungen gibt es im Sozialbau, Hochhäuser genug.. aber das möchten wir nicht.. kann man das von uns verlangen ?
Ja das kann man verlangen.
Ich habe noch ganz vergessen dazu zu schreiben, dass ich die Wohnung von Grund auf renoviert habe, d.h. alle Zimmer neu tapeziert u. mit Laminat verlegt.. gut dafür wurde seinerzeit keine Kaution verlangt. habe aber bestimmt gut 2000 Euro investiert, leider lebe ich z. Zt. von Hartz 4; kann ich da wohl Abstand verlangen
Abstand verlangen kannst Du nicht aber vernünftig mit dem Vermieter verhandeln vielleicht.
MfG
Johnny
Anzahl der Kinder und/oder welche Eigenleistungen der Mieter an der Wohnung vorgenommen hat spielen keine Rolle.
BGB § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
aber das möchten wir nicht.. kann man das von uns verlangen ?
Ja, denn wir sind nicht in einer "ich möchte Leben wie es mir gefällt" Welt....
Dir steht eine Wohnung zu. 90m², 4ZKB, zu einer Ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nicht mehr, nicht weniger.
Schließlich bezahlt es der Steuerzahler....
Es gibt jede Menge freie Wohnungen!
Zumindest wird der Vermieter nicht warten müssen, bis Ihr einen solchen Traum wieder findet. Wenn es eine ähnliche Wohnung in ähnlicher Lage zu einem höheren Preis oder eine ähnliche Wohnung zu einem ähnlichen Preis in schlechterer Lage findet, werdet Ihr das akzeptieren müssen...
Die Antwort lautet also: JA, das kann man von Euch verlangen, das wollt Ihr zwar nicht, aber das ist gem. § 574 BGB definitiv zumutbar...
Werde Mitglied im Mieterschutzbund - so schnell kann man Dir wohl die Wohnung nicht wegnehmen, das wird dauern.Plan B (falls alles nichts nützt) such Dir eine neue Wohnung und lass den jetzigen Vermieter den Umzug zahlen .
so schnell kann man Dir wohl die Wohnung nicht wegnehmen
Nein, kann man nicht, aber wenn sie nicht rechtzeitig auszieht und/oder nicht als Härtefall durchgeht, kann das verdammt teuer werden...
Plan B (falls alles nichts nützt) such Dir eine neue Wohnung und lass den jetzigen Vermieter den Umzug zahlen .
Warum sollte er das tun? Wenn die Kündigung rechtens ist, hat der Vermieter doch kein Problem...
Welche Kosten kommen denn auf mich zu, wenn ich nicht ausziehe.. ich habe ja kein Geld, Hartz 4, letzte Instanz ist Räumungsklage das ist mir klar... aber muss die nicht der Vermieter zahlen
Kleiner Auszug aus dem Mietrecht:
Kosten des Räumungsverfahrens Die Kosten eines gerichtlichen Räumungsverfahrens bestimmen sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Der Streitwert ist abhängig von der Jahreskaltmiete des Mietverhältnisses, das streitig ist. Beträgt die Miete beispielsweise monatlich 400 € kalt, wird dieser Betrag mit 12 multipliziert und ergibt den zugrunde zu legenden Streitwert, also 4.800 €. Nach diesem Streitwert bemisst sich der Gerichtskostenvorschuss, den zunächst derjenige zu zahlen hat, der das Verfahren veranlasst (also Vermieter). Der Gerichtskostenvorschuss bei einem Streitwert von 4.800 € beträgt mehrere hundert Euro und ergibt sich konkret aus einer entsprechenden Kostentabelle. Mit Abschluss des Klageverfahrens entscheidet das Gericht auch über die Verfahrenskosten und bestimmt, welche Partei diese zu tragen hat. Diejenige Partei, die das Verfahren verliert, trägt die vollen Kosten, auch die des Gegners. Bei anteiligem Unterliegen werden die Kosten entsprechend gequotelt.
Der Vermieter holt sich einen Titel und wann immer du in den nächsten 30 Jahren Geld hast, wird es gepfändet! bis die Summe mit Zins und Zinseszins angestottert ist.....die schlechteste Methode ist die "Kopf-in-den-Sand"-Methode.... Ist auch ein sehr schlechtes Vorbild für deine Kinder!
danke, schon mal dafür.. ist nur im Monent ein bißchen schwer für mich... und ich habe nicht mit gerechnet.
Wenn der Vermieter ein Recht auf die Wohnung hat und Du ziehst einfach nicht aus, ohne ein echter Härtefall zu sein, musst Du die Räumungsklage logischerweise am Ende selbst bezahlen, warum sollte der Vermieter für sein Recht bezahlen müssen? Und da kannst Du mal von mindestens 5000 Euro ausgehen. Dazu kommt ggf. eine Ersatzunterkunft für den Vermieter etc.
eben
Mach hier nicht so eine Angst ! Sie ist Mieterin ein unschätzbarer Vorteil
Ganz einfach, er will in seine Wohnung !
Das kommt er auch so. Und wenn der Vermieter sich in einer Notlage befindet, dauert eine Räumungsklage bis zum Titel mal gerade 3 Monate...
Kündigung auf Eigenbedarf bekommen, die auch rechtens ist.
DAS sagt doch alles aus! Mehr ist dazu nicht zu sagen....da hilft auch der teure Mieterverein nicht!
Der ist absolut nicht teuer! Mieter haben vor Gericht zu 99 % bessere Karten!
Ich habe noch ganz vergessen dazu zu schreiben, dass ich die Wohnung von Grund auf renoviert habe, d.h. alle Zimmer neu tapeziert u. mit Laminat verlegt.. gut dafür wurde seinerzeit keine Kaution verlangt. habe aber bestimmt gut 2000 Euro investiert, leider lebe ich z. Zt. von Hartz 4; kann ich da wohl Abstand verlangen, gerichtl. Auseinandersetzung möchte ich irgendwie vermeiden.
kann ich da wohl Abstand verlangen
Warum klärst du das nicht alles vorab mit dem Vermieter?
Tapezieren ist normal und ich hoffe du hattest eine Genehmigung für das Laminat....sonst besteht nachher noch die Verpflichtung die Bodenbeläge wieder so herzustellen, wie sie waren....(ich glaube, dass nennt man zweischneidiges Schwert)
Das ist für eine Kündigung und Härtefallregelung unerheblich, daraus resultiert kein erhöhter Kündigungsschutz...
Damit wirst Du wohl kaum mit durchkommen.
Gelte ich als Härtefall ?
Als Härtefall giltst Du nur, wenn Du trotz Suche keine Wohnung findest. Wenn die Kündigung bereits zugestellt ist, musst Du JETZT mit der Suche anfangen. Nur dann kann daraus ein Härtefall werden, denn den musst Du ja spätestens zwei Monate vor Ende des Mietvertrags mit Begründung und Belegen geltend machen. Das ist also keine dauerhafte Lösung, denn Du musst weiter suchen, bis Du eine findest, und diese Suche auch dokumentieren und nachweisen...
Welche Möglichkeiten habe ich.
Wenn die Eigenbedarfskündigung rechtens ist, gibt es keine Möglichkeit, dauerhaft in der Wohnung zu bleiben, Du musst auch als Härtefall früher oder später ausziehen und hast während dieser Zeit nur Stress...
Danke für die schnelle Antwort.. aber was sind zumutbare Bedingungen..ich habe z. Zt. eine 100m2 große Wohnung im Altbau, mit Gartennutzung. 4 ZK, 2 Bäder, relativ niedrige Miete, ein Traum für unsere kl. Familie.. gerade jetzt auch im Sommer... so etwas finde ich natürlich so schnell nicht wieder.. denke Freie Wohnungen gibt es im Sozialbau, Hochhäuser genug.. aber das möchten wir nicht.. kann man das von uns verlangen ?