Was überwiegt eine eidesstattliche Versicherung oder Zeugen?
Wenn man in einem abgeschlossenem Verfahren etwas an eides Statt versichert hat und es im Nachhinein mit Zeugen wiederlegen möchte. Was überwiegt hier ? die Zeugen oder die Versicherung. Es geht um den Trennungszeitpunkt. Danke
8 Antworten
Der von dir geschilderte Sachverhalt setzt ja voraus, dass die unter Eides Statt versicherte Tatsache "unwahr" ist. Eine falsche eisstattliche Versicherung ist strafbar, s. §§ 156 ff. StGB.
Unabhängig davon: Wenn man nun lückenlos nachweisen könnte, dass die eidesstattliche Versicherung unwahr ist, dann wäre das. m.E. auch auch so anzuerkennen.
Wenn derjenige das an Eides statt versichert hat, dann hat er sich strafbar gemacht, wenn er hinterher mit Zeugen das Gegenteil beweisen will...
Ich würde das gelassen sehen.
Da der Richter den Zeugen mit der eid.Versicherung einfach vorlädt wird er zu Zeugen.....
Glaubwürdigkeit ist nicht daran festzumachen wie man bezeugt
Hallo,
die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung ist dir bekannt ??
Wenn du die vor Gericht oder einem Organ der Rechtspflege (Anwalt) abgegeben hast, ist eine Falsche Versicherung eine Straftat.
Das wird ein Richter entscheiden, aber das wird spannend, denn eine Partei kriegt dann ein Strafverfahren.