wer alles darf mit meinem roller auf öffentlichen straßen fahren?

3 Antworten

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Kraftfahrzeug versichert, nicht der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Fahrer. Daher darf jeder mit dem Roller fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat, ohne Nachteile beim Versicherungsschutz befürchten zu müssen.

Auf einem Roller darf eine Person mitgenommen werden, sofern er entsprechend ausgerüstet ist. Das gilt auch für Inhaber einer BF-17-Fahrerlaubnis.

JotEs  19.03.2013, 20:08

Ergänzung: Im zweiten Absatz meiner Antwort bin ich von dem Fahrzeugtyp ausgegangen, der gemeinhin als "Roller" bezeichnet wird, nämlich von einem Kleinkraftrad (bis 45 km/h, bis 50 cm ³, erforderliche Fahrerlaubnisklasse AM).

Sollte es sich bei deinem Roller jedoch um ein Mofa handeln, dann darfst du darauf keine weitere Person mitnehmen, denn ein Mofa ist ein einsitziges Fahrzeug.

Soweit ich dass wies ist das ausleihen vom Roller kein problem, wenn der Fahrer auch ein Führerschein hat, der es ihm erlaubt, und deine Erlaubnis.

Mit dem begleiteten Fahren ist das auch kein problem, da ich genau in der gleichen Situation bin wie du, und mich da bei meinem Fahrlehrer erkundigt habe, und er gesagt hat, dass ich das dann mit 17 dann darf und dem B17.

Frimml 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 19:15

also ich meine nicht, ob ich mit 17 alleine fahren darf, da mir das schon klar ist dass ich das darf :D ich meine nur, ob ich jemand mitnehmen darf in meinem alter! aber vllt. hast du das ja mit der antwort gemeint und ich habs jetzt nur falsch verstanden :DD

jeder der den passenden führerschein hat,wenn die keine ahnung von versicherungen hat,der würde ich dampf machen oder bei ihrer gesellschaft,die müssen dich inzwischen richtig beraten