Kann man bei der KFZ-Versicherung doppelt versichert sein?
Habe über Check24 eine Versicherung abgeschlossen bei der Bavaria - und mit der "1-click-Kündigung" meine alte Versicherung bei der Nürnberger abgelöst - zumindest dachte ich das. Den Vertrag haben wir bei der neuen bereits bezahlt. Jetzt plötzlich kommt eine Mahnung der alten Nürnberger und wollen den vollen Betrag bis zum Juni 2019 einziehen. Ist sowas rechtens? Ist das überhaupt erlaubt, doppelt versichert zu sein?
6 Antworten
Hallo Schnuckiputzy,
keine Sorge, du musst am Ende nicht für zwei Versicherungen bezahlen.
Bist du denn sicher, dass du fristgerecht gekündigt hast? Wenn nicht, frage erstmal bei der Nürnberger nach, ob da eine Kündigung angekommen ist und wenn ja, warum sie nicht akzeptiert wurde.
Wenn keine Kündigung bei der Alten Nürnberger angekommen ist, würde ein Nachweis über die fristgerechte Kündigung reichen. Hast du von Check24 eine Bestätigung über die Kündigung bekommen? Dann schicke diesen Nachweis zur Alten Nürnberger. Die werden den Vertrag dann rückwirkend zum Jahreswechsel beenden. Die Mahnung ist damit hinfällig.
Wenn du keinen Nachweis hast, könntest du bei Check24 nachfragen, ob die dir etwas schriftliches geben können.
Im "schlimmsten" Fall müsstest du bei der Bavaria Bescheid sagen, dass du bei der Alten Nürnberger nicht aus dem Vertrag kommst. Die beenden deinen neuen Vertrag dann rückwirkend und erstatten dir das Geld komplett.
Zuletzt noch eine ganz wichtige Sache: Wer auch immer am Ende das Rennen um deine Kfz-Versicherung gewinnt, muss eine EVB an die Zulassungsstelle übermitteln und damit bestätigen, dass dein Auto durchgehend versichert ist.
Herzliche Grüße aus Köln schickt dir
Lydia vom DEVK Social Media-Team
...die Nürnberger behauptet, sie hätte "die älteren Rechte" während die Bavaria eine Kündigung nachweisen kann, bla bla.
Ich dachte du hast die Nürnberger gekündigt - wieso soll dann die Bavaria die Kündigung nachweisen!?!
Du benötigst doch eine Kündigungsbestätigung von der Nürnberger???
Wann bitte war denn der Vertragsablauf??? Kannst du doch ganz einfach in deiner alten Police ablesen...
... an Deinem Makler vorbei darfst Du wirklich anrufen und Dich einmischen?
Bei Check24 gibt es keine Makler, die ihre Hände kräftig in meinem Geld waschen. Außerdem "darf" ich zur Klärung anrufen, wen ich will. Wir sind hier nicht in Nordkorea, DDR oder so.
Nö, das geht nicht. Wenn der alte Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde, läuft dieser eben weiter. Die neue Versicherung wird dann rückwirkend aufgehoben.
Aha... danke.
Übrigens habe ich mit beiden Versicherungen gerade telefoniert und die schlagen sich jetzt gegenseitig die Köpfe ein, wer mich in der Karenzzeit versichern darf und wer nicht.
Der alte Vertrag läuft unverändert weiter und bietet den lückenlosen Versicherungsschutz, wenn denn die Kündigung nicht wirksam wurde. Ganz eindeutig geregelt. Die eVB Nummer der neuen Versicherung wird von der Zulassungsbehörde überhaupt nicht akzeptiert und abgewiesen.
Wann bitte war denn der Vertragsablauf??? Kannst du doch ganz einfach in deiner alten Police ablesen...
Wann war denn der Ablauf bei der Nürnberger? Handelt es sich eventuell um einen unterjährigen Vertrag? Wobei das ja sicher deinem persönlichen Berater bei Check 24 aufgefallen wäre.. zumindestens, wenn er Ahnung hat und sich deine Unterlagen gründlich angeschaut hat.
Und wenn nicht: Wann hast du die Kündigung abgeschickt?
Das wird normalerweise alles über Check24 geregelt. Haben auch einen Kündigungsnachweis etc.
Das beantwortet nicht meine Fragen:
Wann ist der Ablauf bei der Nürnberger?
Wann hast du gekündigt bzw. die Kündigung durch Check24 veranlasst?
... und zu welchem Ablaufdatum wurde die Kündigung bestätigt? Evtl. erst zum 31.12.2019???
Hi liebes Schnuckiputzy,
mal wieder ein Check24-Opfer... Wann hast du denn den Kfz-Versich.vertrag bei der Nürnberger gekündigt und wann war denn das Ablaufdatum der Kfz-Police???
Also eine Doppelversicherung gibt es zum Glück in D auf Dauer nicht ;-) aber du mußt beiden Versicherern schon mitteilen, daß du momentan doppelt versichert bist! Die beiden klären dann unter sich, wer die "älteren Rechte" hat und der neuere Kfz-Versich.vertrag wird dann rückwirkend aufgehoben und die zuviel bezahlte Kfz-Prämie wird dann natürlich rückerstattet ;-))
Gruß siola55
Danke, habe ich aber längst getan (siehe meine Kommentare hier)
...aber das wichtigste hat du uns leider noch nicht beantwortet:
Wann war denn dein Vertragsablaufdatum und wann wurde gekündigt???
Hi liebes Schnuckiputzy,
und - hast schon den Vertragsablauf in deiner Police mal nachsehen können???
Wäre lieb und nett, wenn du uns doch schon hier mit deinem Fall beschäftigst... ;-)
Und wann wurde die Kündigung eingereicht???
Gruß siola55
Vielen Dank, hilfreicher Kommentar! Aber mittlerweile schlagen sich die beiden die Köpfe ein. Habe bei beiden angerufen, die Nürnberger behauptet, sie hätte "die älteren Rechte" während die Bavaria eine Kündigung nachweisen kann, bla bla.