Roten Wahlbrief mit Klebestreifen zukleben erlaubt?
Hallo,
zur Bundestagswahl wähle ich zum ersten Mal per Briefwahl. Auf dem Roten Wahlbrief ist jedoch keine Klebefläche angebracht. In diesen kommt die Versicherung an Eides statt und der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag, wobei dieser Umschlag eine Klebefläche hat.
Ist es zulässig, den roten Wahlbrief per Klebestreifen zu versiegeln? Oder muss es ein Klebestifft sein? Einen Klebestreifen könnte man leicht lösen, z.B. die Versicherung an Eides statt entfernen, danach den Brief wieder zukleben und die Stimme wäre somit ungültig.
Viele Grüße
4 Antworten
Im letzten Abschnitt soll die Frage natürlich heißen: "Ist es zulässig, den BLAUEN Wahlbrief per Klebestreifen zu versiegeln", nicht den ROTEN. Habe es korrigiert, muss aber von der Moderation noch freigeschaltet werden.
Nein DOCH DEN ROTEN. Ohje ich bin durcheinander. Entschuldigt bitte
also bei mir war da ne klebefläche am roten umschlag, schau nochmal am oberen rand nach
falls da wirklich nix ist, würd ich da nen pritt klebestift verwenden und keinen tesafilm
oder du rufst morgen mal auf der stadtverwaltung bei euch an und schilderst denen dein problem und fragst einfach nach ob das zulässig ist
das liegt ein Anleitung dabei .. wenn ich mich recht erinnere, sogar mit Pictogrammen ..
es gilt wie immer:
Wer lesen kann ist im Vorteil :-)
Tja das Problem hätte man umgehen können, wenn man einmal eine Suchmaschine benutzt