Abgeschlossen Versicherung ohne willen
hi :)
Folgendes Problem: Eine gewisse Versicherungsfirma namens VBG (Ihre gesetzliche Unfallversicherung) hat meinen Vater ein schreiben geschickt er soll angeblich bei denen ab heute versichert sein und später muss er gewisse Beiträge bezahlen. Man kann auch innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Mein Vater hatte noch nie mit denen was zu tun gehabt und hat nix bei denen abgeschlossen (er hat nicht mal von der Firma gehört) was soll man jetzt machen?
4 Antworten
Hallo HipHipi,
da sind keine Betrüger am Werk, sondern es handelt sich hier um die offizielle gesetzliche Unfallversicherung der Versicherungswirtschaft (einfach mal kurz googeln)! Für Selbstständige ist dies freiwillg, jedoch für seine Mitarbeiter oder Angestellten ist dies eine Pflichtversicherung!!! Hier der Link dazu:
www.vbg.de/DE/Mitgliedschaft/Mitglied_werden/Branchen_bei_der_VBG/branchen_node.html
Wer ist Mitglied und warum muss ich mich bei der BG anmelden?
Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG fachlich zuständig ist. Ob wir auch für Ihr Unternehmen zuständig sind, erfahren Sie im Kapitel "Branchen".
Die Mitglieder der VBG werden von der Verpflichtung entlastet, im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ihrer Beschäftigten Entschädigung zu leisten - an ihre Stelle tritt die VBG. Diese starke Solidargemeinschaft schützt Sie vor den Folgekosten eines Unfalls Ihrer Beschäftigten und dem damit verbundenen wirtschaftlichem Risiko für die Existenz Ihres Unternehmens.
Deshalb ist jeder Unternehmer/jede Unternehmerin verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dieses soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens bzw. schon bei der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten geschehen.
Diese gesetzliche Unfallversicherung kann nicht durch den Abschluss privater Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge ersetzt werden.
Wenn er selbstständig ist muß er Mitglied in einer BerufsGenossenschaft sein. Die ist bei Arbeitsunfällen zuständig. Auch als Arbeitnehmer aber dann zahlt der Arbeitgeber.
Als Selbständiger muß er dies nicht, er kann freiw. Mitglied werden! Jedoch für seine Mitarbeiter bzw. Angestellten ist dies eine Pflichtversicherung, wobei der Beitrag vom Arbeitgeber entrichtet wird!
Gar nichts --- er hat keinen Vertrag da unterschrieben, also kann er da gar nicht versichert sein . Werft das Schreiben getrost in die blaue Tonne
Bloss nichts unterschreiben, - nichts bezahlen.Polizei verständigen, solche Betrügerfirmen sind zur Zeit wieder massig unterwegs.
...und jedem gleich trauen, der mir Post mit Zahlungsaufforderungen schickt. OK
Ich denke Du rennst auch zur Polizei wenn die streunende Katze an Dein Fahhrad piselt. Mensch, mal langsam mit Deinen Vermutungen und schon alleine die Begrifflichkeit "Betrügerfirme".... damit wäre ich mal verdammt vorsichtig. Sonst sitzt Du bald auf der Anklagebank wegen Verleumdung.
Erst recherchieren und dann tippen
VBG ist eine Berufsgenossenschaft, als Betrügerfirma würde ich die nicht unbedingt nennen ...
Hallo du Exilbaier,
wohl ein bißchen vorschnell geantwortet, einfach mal vorher ein bißle googeln...