Kann Gerichtsvollzieher Auto pfänden?
Hi, kurze Frage:
Mein Bruder macht Umschulung, incl. Führerschein Klasse B. In nem Monat wollt er fertig sein mit dem Führerschein. Momentane Situation: Hat Schulden und der Gerichtsvollzieher war letzte Woche bei ihm wegen Eidesstattlicher Versicherung. Kann der GV das Auto pfänden wenn er es auf sein Name zulässt und versichert? Dabei wird es sich um nen PKW handeln der maximal 500 Euro kosten soll.
6 Antworten
Dein Bruder muss dem Gerichtsvollzieher beweisen ,das er es für Arbeitsaufnahme und -erhalt braucht und wegen 500 Wert auch die Pfändung unangemessen ist. Alles Auslegungssache.Und mit Arbeit kann er auch viel besser abzahlen.
Einen PKW in dieser Preisklasse wird der nicht pfänden. Woher kommt den das Geld dafür? Das könnte er allerdings doch pfänden und Dein Bruder könnte dann ja auch eine falsche EV abgegeben haben...
Geht ja darum das es zwei Optionen gibt: Option A: Ich melde das Auto als Zweitwagen an und er zahlt nur Versicherung, was für meine Atze günstiger wäre aber da wäre dann das Problem mit der SF Klasse und dem runterstufen. Option B: Ich sponsor ihm das Auto, wird maximal 500 Euro kosten, er meldet es auf sein Name an, versichert es und kann so seine SF-Klasse runterschrauben. Die Finanzierung des PKW würde durch den job nach der Ausbildung eigentlich gesichert sein, da er nach der Umschulung übernommen wird von der Firma wo er Praktikum gemacht hat. Einen dementsprechenden Arbeitsvertrag hat er schon. Würde es reichen wenn der Arbeitgeber ihm bescheinigt das es erforderlich ist einen PKW zu haben um jederzeit an die verschiedenen Einsatzorte gelangen zu können? Weiß nicht wie das hier in Berlin geregelt ist, ob der GV dann sagt er kann ja auch mit der U-Bahn fahren oder was weiß ich?
Der Gerichtsvollzieher kann ein Auto grundsätzlich nur dann pfänden, wenn der Arbeitsplatz ohne unverhältnismäßigen Zeitaufwand auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden könnte. Wenn es sich aber um ein teures Modell handelt, kann es vom GV im Rahmen der sogenannten Austauschpfändung gegen ein billigeres Modell ausgetauscht werden. Bei einer Möhre für maximal 500 Euro dürfte allerdings der Aufwand im Vergleich zum zu erwartenden Erlös so gering sein, dass der Gerichtsvollzieher bestimmt die Finger davon lassen wird...
Das kommt immer ganz drauf an.
Bei solch einem Wert wird er es wohl nicht pfänden, da es sich nicht lohnt. Außerdem wenn er es braucht um zur Abreit zu kommen eig. sowieso nicht. Es sei denn sie ist sehr sehr viel Wert - dann passiert es schonmal, dass sie den Wagen gegen ein günstigeres Model tauschen.
Aber so wird er wohl nicht dran gehen.
Hallo,
nein; ein PKW mit einem zu erwartenden Versteigerungserlös von 500,00 € oder weniger dürfte nicht pfändbar sein, da der Versteigerungserlös die zu erwartenden Kosten der Vollstreckung nicht übersteigt. Man müsste von wenigstensca. 250,00 € Abschleppkosten ausgehen, wenigstens 60,00 € für die Pfändung und Abholung, einige zehn € für die Lagerung und nochmal einige 10,00 € für die Versteigerung - die Gesamtsumme kommt bei der Versteigerung niemals raus!
Wer in der Zulassung steht und wer es versichert hat ist egal. Wichtig ist, wer Eigentümer ist und wer im Brief steht. Der Schuldner müsste bei der e.V. angeben, dass das Auto auf ihn zugelassen ist und wer nach seiner Meinung der Eigentümer ist, wer im Brief steht. Wenn er dies an Eides statt versichert, wird der GV vermutlich auch aus diesem Grund auf die Pfändung verzichten. Wenn er ihn dennoch pfänden würde, könnte der Eigentümer Drittwiderspruchsklage erheben. Bei einem Ggeenstandswert von bis zu 900,00 € fallen 105,00 € Gerichtskosten an. Die Kosten würden am Schluss wahrscheinlich dem Gläubiger zur Last fallen, zu dessen Gunsten die Vollstreckung erfolgte.
Viele Grüsse
Wer im 'Brief' bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II steht ist irrelevant, da es sich hierbei nicht um einen Eigentumsnachweis handelt.