Darf ich meinen e-scooter ohne Kennzeichen fahren?
Hallo zusammen!
Ich habe einen e-scooter erworben und habe bereits auch die benötigte Versicherung abgeschlossen. Nun ist das Kennzeichen (Versicherung) noch nicht da... Darf ich damit trotzdem schon fahren? Der Versicherungsschein liegt mir schon vor... Also eigentlich kann ich nachweisen, dass mein Roller versichert ist. Muss ich echt auf das Kennzeichen warten oder darf ich schon fahren?
7 Antworten
Da sind sich die Experten hier nicht einig.
Meine Versicherung, und der Gesamtverband, sagt, Schutz beginnt mit der Plakette am Roller. Ohne Schild fahren ist eine Straftat.
Mein Nachbar hatte das Mopedschild in der Jackentasche, den Schein auch, und wurde verdonnert zu 3.600 EUR.
Nur weil es nicht angeschraubt war, die Schrauben waren zu Hause.
Somit: Teste es
So lange du das Kennzeichen nicht aufgeklebt hast, darfst du auch nicht fahren.
Sonst könntest du das ja auch für 3 verschiedene Roller verwenden.
Wie soll man das für drei roller verwenden? Macht keinen sinn. Bevor man das Kennzeichen bekommt muss man die korrekte Fahrgestellnummer angeben. Also kannst du auch ohne fahren musst aber mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Du kannst nicht das Kennzeichen von Roller A an Roller B verwenden, wenn der Roller A eine ganz andere Fahrgestellnummer hat...
Da ein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht, kommt kein Fahren ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag (Verstoß gegen §6 PflVG) in Frage.
Du begehst trotzdem eine Ordnungswidrigkeit, da du nicht ohne angebrachte Versicherungsplakette fahren darfst, das wäre ein Verstoß gegen §2 eKFV und würde dich 40€ kosten, Tatbestandsnummer 602118.
Ich habe nun bereits dreimal geschrieben, dass sich das Verwarngeld aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ergibt.
Warum fängst du überhaupt Diskussionen an, wenn du irgendwas "googlen" musst?
Meine Frage, warum du glaubst, dass du mehr zu sagen hättest als der Gesetzgeber, ist nach wie vor unbeantwortet.
Du hast einfach falsch nachgeschaut.
schick doch einfach mal eine link als Quelle. Ich konnte bei §2 eKFV keine Bußgelder Liste finden.
Ich habe nicht mehr zu sagen als der Gesetzgeber ich Google einfach richtig und lerne richtig und merke es mir richtig.
ich will wissen wo steht das es mehr als 10€ kostet.
Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 StVG; 235 BKat.
Das heißt ich habe eine Kennzeichen was nicht gültig ist ich Täusche eine Versicherung vor aber das hat nichts damit zu tun das man kein Kennzeichen hat.
Sie nahmen das Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungsplakette nicht den Vorschriften *) ent- sprach.
§ 29a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 184 BKat
Das ist das Richtige gesetzt udn dies kostet 10€ Wenn du nicht antwortest zeigt es mir natürlich das ich recht habe
Natürlich findest du in §2 ekFV keine Verwarngeldliste, weil das die Rechtsgrundlage für das Führen einer Kennzeichenplakette ist und ein Verstoß dagegen, wie nun bereits viermal geschrieben, im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt ist.
Macht es dir wenigstens Spaß, den Fragesteller zu veralbern und die Ordnungswidrigeit zu verharmlosen? Sitzt du dann kichernd hinter dem Monitor, wenn er die 40€ zu zahlen hat?
Wenn du so gerne googlest, dann gib "Tatbestandsnummer 602118" ein und du findest den bereits zur Genüge erwähnten Tatbestandskatalog.
Das heißt ich habe eine Kennzeichen was nicht gültig ist ich Täusche eine Versicherung vor aber das hat nichts damit zu tun das man kein Kennzeichen hat.
"Ohne gültige Versicherungsplakette" heißt "ohne gültige Versicherungsplakette", genau so wie es da steht. Wenn du nicht einfach ständig bei Rechtsfragen blind drauf los raten würdest, hättest du die unter dieser Tatbestandsnummer angegebenen Paragraphen beachtet - dort wird auf §2 Abs 1 eKFV in Verbindung mit §14 eKFV verwiesen, welche die Pflicht zur Anbringung einer Kennzeichenplakette regeln, wie ebenfalls schon zur Genüge erläutert. Das Fahren ohne Versicherung wäre hingegen ein Verstoß gegen §6 PflVG und hätte die dort genannten Konsequenzen zur Folge. Wo ist unter der genannten Tatbestandsnummer der Verweis auf §6 PflVG?
Sie nahmen das Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungsplakette nicht den Vorschriften *) ent- sprach.
§ 29a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 184 BKat
Auch hier rätst du wieder munter drauf los, ohne die angegeben Paragraphen zu beachten oder gelesen zu haben, welche die Ausgestaltung der Plakette regeln, während die Pflicht zur Anbringung der Plakette in §2 eKFV geregelt ist. Wo ist unter der von dir erratenen Tatbestandsnummer der Verweis auf §2 eKFV? Zudem würde mich interessieren, wie ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden soll, "dessen Plakette" nicht den Vorschriften entsprach, wenn dessen Plakette nichtmal vorhanden ist.
Darüber hinaus würde ich es begrüßen, wenn du nicht für jede zwei Zeilen einen eigenen Kommentar schreiben und hier alles zuspammen würdest.
Sorry aber was hast du für ein Problem haste jetzt ein Problem zuzugeben das ich recht habe. Hab es schon oft genug gehört das es 10€ kostet und ich habe eine vernünftige Quelle. Deine Argumente sind Luft zudem du auch sehr unsympathisch bist.
Alle Rechtsgrundlagen wurden genannt. Du kannst deine Behauptungen weder belegen noch begründen. Der Fragesteller kann nun selbst entscheiden, ob er dem Gesetzgeber oder dir glaubt.
Dein zweiter Beitrag, in dem du dir anmaßt, mich zu beleidigen und meine Kompetenz in Frage zu stellen, hat zur Folge, dass es hier keine weitere Diskussion geben kann. So kannst du mit deinen Mitschülern auf dem Schulhof umgehen.
Schade, dass ich meine Zeit darin verschwendet habe, zu versuchen, dir die Rechtslage zu erklären.
Es kostet 10€ besser erstmal informieren.
Ich habe die Rechtsgrundlage genannt. Worauf beruht deine Aussage, wenn du dir als Schulkind anmaßt, den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, herausgegeben durch das Kraftfahrtbundesamt, in Frage zu stellen?
Ne aber da die Versicherung abgeschlossen ist und schon aktiv ist kostet das fahren ohne Kennzeichen aber mit Versicherung nur 10€
Du wiederholst dich. Beantworte bitte meine Frage.
Warum glaubst du, dass ein Schüler mehr zu sagen hat als der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes?
Ich als e Scooter Profi der schon lang genug Scooter fährt weiß die Regeln auswendig.
Das Kennzeichen ist Pflicht. Du wirst dich gedulden müssen.
Wo hast du die Versicherung abgeschlossen? Das Kennzeichen wird doch gleich mit ausgegeben. Oder hast du das online gemacht? Dann rechne mal nach ob das billiger war.
Hab mal §2 eKFV gegoogelt das sind generelle Regeln da steht auch nicht viel über buß Gelder.