Ich halte das WG-Leben mit meiner Mitbewohnerin nicht mehr aus. Wie ist das mit dem Ausziehen geregelt, wenn wir beide Hauptmieter sind?
Hallo, ich hoffe hier ist jemand, der sich mit so etwas auskennt und mir weiterhelfen kann.
Meine WG-Mitbewohnerin und ich haben einfach grundsätzlich andere Vorstellungen, was Ordnung und Sauberkeit betrifft. Sie lässt ihr schmutziges Geschirr nach dem Kochen immer 2-3 Tage stehen, bis es anfängt zu stinken oder teilweise sogar zu schimmeln. Überall fliegen ihre Haare rum (Küche, Bad…). Und sie lüftet nie. Wir hängen unsere Wäsche zum Beispiel immer im Wohnzimmer auf, weil wir in unseren Zimmern jeweils keinen Platz haben. Als ich meine Wäsche dort aufhängte, habe ich extra die Wohnzimmertür zugemacht, weil die Küche direkt nebenan ist. Was macht sie? Sie kocht wieder irgendetwas, was einfach nur nach Bratenfett stinkt und macht die Wohnzimmertür auf, weil sie dort was holen musste, macht sie aber nicht wieder zu. Meine ganze Wäsche stinkt dann des öfteren nach Fett. Sie lüftet generell nie, noch nach einer Woche riecht es in der Wohnung oft nach abgestandenem Fett.
Ein weiteres Problem ist, dass sie immer und überall das Licht anlässt. Letztens hat sie den Wasserhahn nicht ganz zugedreht und den Herd vergessen auszumachen. Sie ist einfach so egoistisch und geht auch mit den Dingen, die ich mit in die Wohnung gebracht habe, nicht sehr sorgfältig um. Ich finde das echt respektlos.
Ich habe sie nun schon ein paar Mal darauf angesprochen, aber sie fühlt sich dann immer sofort extrem persönlich angegriffen. Beim letzten Gespräch ist es dann eskaliert und seit dem reden wir nicht mehr miteinander. Also echt gar nicht mehr.
Ich will hier einfach nur weg, allerdings weiß ich nicht, wie das gesetzlich geregelt ist. Wir sind beide Hauptmieter, der Vertrag gilt vorerst ein Jahr. Wir sind im August eingezogen, das heißt, ich müsste im Mai kündigen und dann wäre die Sache gegessen?! Oder muss sie auch unterschreiben? Darf ich wirklich nur mit ihrer Unterschrift hier ausziehen und bin quasi gefangen? Wie sieht das mit dem Nachmieter aus, bin ich dafür verantwortlich, einen neuen Mitbewohner für sie zu finden? Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe! Ich bin echt verzweifelt!
4 Antworten
Wenn Ihr einen unbefristeten Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet habt, könnt Ihr auch nur gemeinsam kündigen.
Zu dem einen Jahr:
- Handelt es sich dabei um einen Kündigungsverzicht, dann könntet Ihr erst am Tag nach Ablauf des einen Jahres kündigen.
- Heißt es, dass die Mindestmietzeit ein Jahr beträgt, dann könnt spätestens drei Monate vor Ablauf zum Ende des Jahres kündigen.
- Sollte es ein befristeter Mietvertrag sein, dann ist Dein Alptraum nach einem Jahr zu Ende.
Für die aktuelle Situation sprich mit dem Vermieter. Vielleicht kann er in kooperativer Weise auf sie einwirken. Regelmäßiges Lüften der Räume gehört - insbesondere im Winter - zu den normalerweise mietvertraglich vereinbarten Pflichten eines jeden Mieters.
Ja, der Vertrag läuft vorerst nur ein Jahr.
Danke für deine Antwort!
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung deinerseits wäre unwirksam.
der Vertrag gilt vorerst ein Jahr.
Bitte einmal den exakten Wortlaut dieser Klausel einstellen, erst dann kann man bzgl. einer Kündigung genaueres sagen. Es stellt sich die Frage, ob die Klausel überhaupt wirksam vereinbart ist.
Ausziehen kannst du jederzeit, nur Miete musst du weiterhin zahlen.
Du hast diverse Möglichkeiten zu agieren, abhängig von der Wirksamkeit der o. g. Klausel.
Da ihr beide Hauptmieter seid, könnt ihr nur gemeinsam kündigen oder gar nicht. Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte ggf. helfen.
Ausziehen kannst Du wann Du willst.
Nur kündigen nicht. Das könnt Ihr nur gemeinsam.