Ich halte das WG-Leben mit meiner Mitbewohnerin nicht mehr aus. Wie ist das mit dem Ausziehen geregelt, wenn wir beide Hauptmieter sind?

4 Antworten

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Wenn Ihr einen unbefristeten Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet habt, könnt Ihr auch nur gemeinsam kündigen.

Zu dem einen Jahr:

- Handelt es sich dabei um einen Kündigungsverzicht, dann könntet Ihr erst am Tag nach Ablauf des einen Jahres kündigen.

- Heißt es, dass die Mindestmietzeit ein Jahr beträgt, dann könnt spätestens drei Monate vor Ablauf zum Ende des Jahres kündigen.

- Sollte es ein befristeter Mietvertrag sein, dann ist Dein Alptraum nach einem Jahr zu Ende.

Für die aktuelle Situation sprich mit dem Vermieter. Vielleicht kann er in kooperativer Weise auf sie einwirken. Regelmäßiges Lüften der Räume gehört - insbesondere im Winter - zu den normalerweise mietvertraglich vereinbarten Pflichten eines jeden Mieters.

roadforks 
Beitragsersteller
 21.11.2016, 17:10

Ja, der Vertrag läuft vorerst nur ein Jahr. 

Danke für deine Antwort!

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung deinerseits wäre unwirksam.

der Vertrag gilt vorerst ein Jahr.

Bitte einmal den exakten Wortlaut dieser Klausel einstellen, erst dann kann man bzgl. einer Kündigung genaueres sagen. Es stellt sich die Frage, ob die Klausel überhaupt wirksam vereinbart ist.

Ausziehen kannst du jederzeit, nur Miete musst du weiterhin zahlen.

Du hast diverse Möglichkeiten zu agieren, abhängig von der Wirksamkeit der o. g. Klausel.

Da ihr beide Hauptmieter seid, könnt ihr nur gemeinsam kündigen oder gar nicht. Ein Gespräch mit dem Vermieter könnte ggf. helfen.

Ausziehen kannst Du wann Du willst.

Nur kündigen nicht. Das könnt Ihr nur gemeinsam.