Hallo ich möchte aus finanziellen Gründen eine WG gründen. Allerdings bin ich kein Hauptmieter sondern Eigentümer. Ich kann leider keine Vertragsvorlage für ei?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anmerkung vorweg. Es handelt sich von der Sache her nicht um eine Untervermietung. Denn das würde bedeuten, dass du selber Mieter bist, was nicht der Fall ist. Das ist also ein Widerspruch von der Definition her.

Aber ganz abgesehen davon gibt es im Mietrecht keine Unterscheidung zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag. Das bedeutet, du kannst einen ganz normalen Mietvertrag verwenden. Unter "Sonstiges" schreibst du lediglich Vereinbarungen dazu, was die Wohngemeinschaft betreffen, also ich meine die Nutzung der gemeinsamen Räume wie Bad, Küche etc. Das ist schon alles.

Mach dir wegen der Möglichkeit zur Kündigung keine Sorgen. Das Gesetz hat eine Sonderregelung getroffen für einen Fall wie bei dir, bei dem der Vermieter die Wohnung bewohnt und nur einen Teilbereich innerhalb dieser Wohnung vermietet hat. Hier kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen, also auch ohne Eigenbedarf. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist im Gegenzug auf 6 Monate.

Renick  24.01.2018, 21:07

Lieben Dank für den Stern. Freut mich dass ich dir helfen konnte.

CaroSab87 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 19:08

aber die normalen Mietverträge beziehen sich immer auf die komplette Wohnung

Renick  13.12.2017, 20:58
@CaroSab87

Du findest auch Mietvertrag Vorlagen im Word Format. Da kannst du dann den Mietgegenstand entsprechend ändern.

Vermiete als selbstnutzender Eigentümer niemals ein leeres Zimmer, das sich ein Untermieter selbst einrichtet.

Stelle stattdessen eine "überwiegende Möblierung" rein. Schrank, Bett und vielleicht ein Schreibtisch reichen aus. Wenn der UM dann noch ein Regal und eine Couch oder einen Sessel mitbringt, ist das Zimmer immer noch überwiegend von Dir möbliert und die Kündigungsfrist reduziert sich von 6 Monaten auf maximal knapp 6 Wochen. (Zwei Wochen zum Monatsende.)

Mach eine ordentliche Miete, in der alle Betriebskosten pauschal rein gerechnet sind. Dann ersparst Du Dir das aufwändige zerlegen Deines Hausgeldes (bei ETW) in umlagefähige Betriebskosten zzgl. Grundsteuer und dann noch die zeitgerechte Aufteilung auf den jeweiligen Nutzungszeitraum. Kalkuliere großzügig.

Mache am besten mit allen Mietern einen maximalen Mietzeitrauma aus. Schreib in den Vertrag, dass Du ab... das Zimmer aus irgend einem Grund selbst nutzen willst. Dann kannst Du Dich einigermaßen sicher verlassen, dass ein Mieterwechsel von Zeit zu Zeit praktisch von selbst stattfindet, wobei man immer noch die Flexibilität hat, einen Mieter auch länger drin wohnen zu lassen, wenn er/sie in Ordnung ist, gut zahlt und man ein gutes Verhältnis aufbauen konnte.

CaroSab87 
Beitragsersteller
 16.12.2017, 22:26

Ja das hab ich auch gelesen Schreibtisch und Bürostuhl sind auch von mir drinnen aber halt kein Bett usw. Viele wollen halt auch Ihre Sachen mitbringen und nicht ein bereits vorhandenes Bett benutzen. Alles ein bisschen schwierig. Ich will auch keine Unsummen für das Zimmer ausgeben

bwhoch2  17.12.2017, 13:09
@CaroSab87

Können sie machen. Das von Dir gestellte Bett kommt dann raus und in den Keller. Wichtig ist aber, dass zuvor in den Mietvertrag geschrieben wurde:

"Möbliert mit Schreibtisch, Bürostuhl, Bett und Kleiderschrank."

Egal, was Deine Mieter dann mit den vorhandenen Sachen machen, vermietet wurde überwiegend von Dir möbliert und damit gilt die kurze Kündigungsfrist.

Warum nutzt du keinen normalen Mietvertrag, in dem du die einzelnen WG Bestandteile aufführst?

CaroSab87 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 17:41

Weil ich meines Wissens, wenn ich einen normalen Mietvertrag mache nur bei Eigenbedarf kündigen darf. Ich weiß aber nicht wie lange ich das überhaupt machen will und bei normalen WG Verträgen vor allem die Kündigungsfrist anders ist weil das für beide beteiligten in der Regel von Vorteil ist die wenigsten wollen ewig in einer WG wohnen und auch wenn man sich nicht versteht ist das einfacher. Da ich wie gesagt mit in der Wohnung wohne und das Zimmer vielleicht häufiger vermieten will, wenn eben jemand wieder auszieht. Ich finde es doof, wenn ich denjenigen wenn es blöd läuft nur durch eine Eigenbedarfskündigung raus kriege und dann nicht nochmal vermieten darf. Bei normalen Untermietverträgen ist die Kündigungsfrist drei Monate bei normalen Mietverträgen viel länger