Was tun, wenn WG-Mitbewohner Geld veruntreut hat?

6 Antworten

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Wenn er nichts unterschrieben hat soll er sich verklagen lassen, die versuchen es halt bei jedem der in Frage kommt in der Hoffnung das etwas fliesst. Woher wissen die nur, dass er da gewohnt hat?


Würde da nicht viel darlegen sondern nur schreiben dass ich die seitens der Stadtwerke behauptete Forderung als unbegründet zurückweise. Wenn ein Mahnbescheid kommt Widerspruch einlegen.


cassandra1977 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:39

Danke für die Antwort. Ich vermute, sie haben sich an den Hauseigentümer = Vermieter gewendet und es so herausgefunden. Außerdem geht aus dem Schreiben der Inkassofirma hervor, dass sie mehrere Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA) gestellt haben. Sie wissen sogar sein Geburtsdatum.

Mein Freund will gleich morgen früh zu den Stadtwerken gehen und dort die Geschichte erzählen. Ob das etwas bringt, bezweifeln wir beide, aber er sagt, einen Versuch ist es wert. Oder soll er es lieber lassen?

Kupferzupfer  08.07.2016, 01:45
@cassandra1977

Lass es, kann er später alles noch dem Gericht erzählen - vielleicht bestand ja schon gar kein Versorgungsverhältnis weil der "WG-Häuptling" der das Geld einsammelte  Strom und Gas von einem anderen Anbieter bezogen hat, kommt alles vor. Die persönlichen Daten werden die in der Tat beim Vermieter erfragt haben, bei welchem die vermutlich auch Geld anfordern wollten.

cassandra1977 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:58
@Kupferzupfer

Vielen Dank nochmal, das werde ich ihm so vorschlagen. 

Am besten wäre wohl einen Anwalt einzuschalten und da er finanziell nicht in der Lage ist diesen zu bezahlen steht im auch ein Verteidiger in diesem Fall sicherlich zu.

Von allen Papieren und belegen Kopien machen und dem Anwalt vorlegen, ansonsten würde die Erklärung der gesamten Prozedur jetzt zu lange dauern, aber kurz gesagt er müsste in diesem Fall eigentlich nicht mit haften, wenn das im Vertrag geregelt ist, dass jemand für die Weiterleitung des Geldes zuständig ist. 

Termin zum Anwalt unbedingt und nicht schleifen lassen, nicht vergessen diesem mitzuteilen, dass man sich keinen Anwalt an sich leisten kann, falls dies der Fall sein sollte.

Der Mitbewohner der die Miete kassierte, wäre die Hauptperson , um zu klären , wie so Dein Freund diese Inkasso Gelder zahlen muss.

cassandra1977 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:50

Danke für die Antwort. Das war auch mein Vorschlag, aber mein Freund hat keinen Kontakt zu dem Mitbewohner. Er hat mit keinem der ehemaligen Mitbewohner Kontakt, sagt er.

Ohne seine Unterschrift, sind die ganzen Verträge nicht gültig. Aufjedenfall solltet ihr mal zu einem Anwalt gehen und euch da genau beraten lassen, bevor hier jemand etwas sagt.

Also bei den Stadtwerken muss man keinen Vertrag unterschreiben hier bei mir zumindest nicht da könnte eigentlich jeder hingehen und sagen ich bin Klaus Meyer und wohne da und da und es ist gar nicht so

Nessa200686  08.07.2016, 02:10

Das ist ja auch überall unterschiedlich wahrscheinlich. Mit einem direkt Vertrag kenne ich es ehrlich gesagt nicht sorry.

cassandra1977 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:46

Danke für die Antwort. Ja, ich selbst kenne das auch so, dass man sich nur bei den Stadtwerken meldet und sagt, dass man da und da wohnt und so weiter, man schließt keinen richtigen Vertrag in dem Sinne ab. Man teilt die Zählernummer und den Zählerstand mit und bekommt dann zeitnah die zu zahlenden Abschläge mitgeteilt. Aber in seiner Wohngegend scheint das anders zu sein...