Bohrlöcher mit Dübel in Bad, Auszug

7 Antworten

Ich habe dann im Internet gelesen das eine gewisse Anzahl an Bohrlöchern in Fliesen durch den Mieter nicht beglichen werden müssen, weil das nun mal die normale Abnutzung wäre. (Wurden die Löcher vllt auch deswegen nicht vermerkt im Protokoll? und nun versucht man mir die Kosten aufzuschwatzen?) Kann ich mich hiermit von den nun anstehenden Kosten retten?

Ja, ganz genau so ist es, so kommst Du da so oder so raus, denn das anbringen von Teilen an der Wand per Dübel gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und sit somit mit der Miete bereits abgegolten...

Wenn die Dübellöcher nicht allzu doof angebracht sind:

Ab in den Baumarkt. Irgendwelche Handtuchhaken zum Aufkleben suchen. An anderen Stellen Zahnputzbecherhalterung oder andere Utelsilienhalter anbringen. Auch ein "Brisefrisch" Sprühdosierer sind ein schöner Lochdeckel. Größere Bereiche mit Spiegelfliesen überkleben.

Ergo: Einfach abdecken und gut. Nicht mehr drauf eingehen. Bei der Übergabe den Raum mit Menschen füllen, die schön im Weg stehen ;-)

ich hab da mal was aufgeschnappt, was wohl verhandelt worden ist....

Grundsätzlich ist das Bohren von Dübellöchern im Badezimmer einer Mietwohnung im Mietrecht als nicht vertragswidrig anzusehen. Hat der Vermieter ein Bad gestellt, dass außer den reinen Sanitärgegenständen Toilette, Bidet, Waschbecken und Badewanne keine sonstigen zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Ausstattungsgegenstände enthält, ist es nicht als vertragswidrig anzusehen, wenn der Mieter (hier) auch die hohe Zahl von insgesamt 32 Dübellöcher bohrt, um Halter für Spiegel, Spiegelkonsole und Spiegellampen, Handtücher, Zahnputzgläser, Seifenschale, Klopapierrolle, Klobürste sowie eine Duschstange und einen Haltegriff an der Badewanne anzubringen. Eine Vertragsverletzung allein aus der mieterseitigen Herstellung üblicher Sanitärausstattung ist nicht erkennbar. LG Hamburg 7. Zivilkammer, Urteil vom 17. Mai 2001, Az: 307 S 50/01

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fliessen.htm

Kannst du nicht, solange es vor dem Einzug nicht Protokolliert wurde. Ich hoffe sie haben die Dübel in die "Fliesen-Fugen" eingefügt und nicht mitten in die Fliese. Die Fuge kann man zukitten jedoch nicht mitten in der Fliese (wegen der Optik)

Bei uns in der Schweiz hat man dazu ein Miet-Depot welches für die Reparaturen aufkommen würde oder die Hausrats versicherung ;)

kim9090 
Beitragsersteller
 08.01.2013, 13:12

Die Löcher sind mitten in der Fliese.... Meine jetztige Mitbewohnerin die die Wohnung übernehmen will hat meine Kaution und von der würden die Reparaturen dann auch beglichen werden. Aber das ist ja nicht das was ich will... Immerhin habe ich diese Löcher nicht gemacht. Ich verstehe nur nicht warum die damalige Hauswartin das nicht ins Protokoll geschrieben hat.... Die Wohnung wurde vor unserem Einzug auch komplett renoviert und auch als wir schon eingezogen waren kamen noch handwerker von dem Mieter der Spiegel im Bad angebracht hat usw...

Aber was ist mit der Sache, dass eine gewisse Anzahl an löcher vom vermieter geduldet werden müssen? Kann ich nicht darauf zurückgreifen?

boooze  08.01.2013, 13:21
@kim9090

Ja kannst du.... der Vermieter kann dir in diesem Fall keine Kosten reindrücken!

Also, Bohrlöcher in Fliesen sind immer ein Fall für die Haftpflichtversicherung, weil ein Vermieter so etwas nicht hinnehmen muß. Wenn gebohrt werden muß, dann in den Fugen, so aktuell wieder einige Gerichte.