Muss ein Mieter den Vermieter auch in Begleitung in die Wohnung lassen?
Unsere Familie vermietet eine Wohnung die nun Zwecks Übergabe besichtigt werden soll, nun wollen die Mieter jedoch nur die eigentliche Vermieterin, meine Großmutter, in die Wohnung lassen, obwohl wir es in Anbetracht der Mieter (schreckliche Leute, die die Wohnung verkommen lassen) es für besser halten zuweit hinzugehen um einen Zeugen für aussagen oder den zustand der Wohnung zu haben.
Daher also die Frage:
Muss ein Mieter den Vermieter auch in Begleitung in die Wohnung lassen?
11 Antworten
Grundsätzlich darf eine zusätzliche Vertrauensperson von der Vermieterseite aus mitgenommen worden. Auch Personen mit bestimmten Funktionen, etwa Gutachter oder Handwerker, sind grundsätzlich erlaubt.
Fotografieren ist hingegen eher nicht erlaubt, sofern persönliche Rechte des Mieters betroffen sein könnten.
Schau u.a. mal auf https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/wohnungsbesichtigung-darf-der-vermieter-fotografieren-und-weitere-personen-einlassen_idesk_PI9865_HI2342344.html
Das lässt sich aufgrund der Rechtsprechung, die ich dazu gelesen habe, nicht ganz eindeutig beantworten.
Grundsätzlich ist es klar, dass eine Begleitperson mitgenommen werden kann, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Besichtigung steht. Beispielsweise wenn eine Reparatur ansteht, darf der Handwerker oder Sachverständige mitgenommen werden.
Ansonsten eine Vertrauensperson mitzunehmen, z.B. weil die Vermieterin sich nicht sicher ist, den Zustand richtig einschätzen zu können, ist auch möglich und zulässig. Jedoch auf der anderen Seite kann der Mieter diese Person auch ablehnen, wenn er aufgrund von Erfahrungen annehmen muss, dass es zu Konfliktsituationen kommen kann.
Du siehst, die Sache ist nicht so ganz einfach.
Was aber in jedem Fall möglich ist, und das ist in eurem Fall vielleicht zu bevorzugen, wenn die Großmutter gar nicht mit geht, und stattdessen dich als Bevollmächtigten schickt. Diese Möglichkeit der Vollmacht ergibt sich aus §167 BGB, muss gar nicht unbedingt schriftlich gegeben werden, mündlich ist auch gültig.
Über die Unordnung in der Wohnung darfst du dich nicht äußern, das ist das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Es darf nur ganz sachlich um den Zustand der Mietsache gehen.
Hatte ich doch geschrieben. Musst den Absatz schon komplett lesen.
einwandfreie antwort !
Danke für dein Lob. Freut mich sehr, hat noch nie jemand so direkt gesagt.
Hallo Botar,
nicht der Mieter entscheidet, wer für den Vermieter die Wohnungsübergabe macht, sondern immer noch der Vermieter.
Und der Vermieter kann jeder anderen Person für diese Tätigkeit eine Vollmacht ausstellen, bzw. auch eine weitere Person mitnehmen.
Nehmt auch eine Kamera mit und fotografiert alle Schäden die ihr feststellen könnt. Ein Übergabeprotokoll anfertigen in der alle Schäden aufgeführt sind.
Gruß Apolon
Übergabe, weil der Mietvertrag endet?
Macht die Übergabe genaue einen Tag nach Ende des Mietverhältnis. Das ist auch rechtlich das Normale, weil bis zum Tag davor abends, genau genommen bis 23:59 Uhr der Mietvertrag läuft.
Nach Ende des Mietverhältnisses, wenn sie die Wohnung übergeben wollen, dürfen sie niemandem mehr den Zutritt in die Wohnung verwehren, denn das Hausrecht ist zu diesem Zeitpunkt beendet.
Wenn die Leute an diesem Tag die Tür aufmachen, geht kurzerhand alle hinein und wenn ihr drin seid, verweist ihr von den Ex-Mietern alle Personen vor die Tür, die sich nicht zu benehmen wissen.
.... wenn es so vereinbart wurde ja, sonst meist nicht. Schaue also einfach in die Urkunde, was dort zu diesem Thema vereinbart wurde.
Und bevor es zu einer Übergabe kommt, erfolgt ja erst einmal die Rückgabe durch die jetzigen Mieter, oder?
Diese erfolgt ja nach Ende des Vertragverhältnisses und damit hat Großmutter das Hausrecht und bestimmt, mit wem sie so alles kommt.
@Schleudermaxe,
du hast mal wieder nichts verstanden.
Das Übergabeprotokoll soll zwischen dem alten Mieter und der Vermieterin stattfinden.
Eine Urkunde (Mietvertrag) ist hier nicht maßgebend, sondern der Wille der Vermieterin, was auch mit einer Vollmacht an eine 3 Person möglich ist.
APOLON, bei uns geben die ausziehenden Mieter den Mietgegenstand jedenfalls zurück und die neuen bekommen ihn übergeben.
Da Du auch in diesem Gebiet nicht so firm bist, sei Dir verziehen.
....
nun Zwecks Übergabe
Richtig, aber über die Beschädigungen der vermieteten Wohnung schon.