Was tun wenn man ohne Auto nicht zur Arbeit kommt
Um 0630 an meinem Arbeitsplatz zu erscheinen, müsste ich um 1:10 mit den öffenlichen Verkehrsmitteln losfahren. In diesem Unternehmen gibt es die 1% Regelung, kann man diese in desem Fall in Anspruch nehmen oder in wievern ist der Arbeitgeber verpflicht und der Arbeitnehmer, wenn eine solche Situation auftritt
12 Antworten
Ich kenne die 1% - Regelung nicht, gundsätzlich ist aber jeder selbst dafür verantwortlich, wie er zur Arbeit kommt. Ob es für den Arbeitgeber ok ist, in Ausnahmefällen später zu kommen hängt vom jeweiligen Job ab.
Ich füge hinzu, dass bei Abschluss des Arbeitsvertrages, dieses Thema meinerseits erwähnt wurde und der Arbeitgeber damit einverstanden war und auch sagte, das es möglich ist Fahrgemeinschaften zu bilden....naja mal schauen trotz alldem danke ich euch für die aufschlussreichen Antworten
In der Wahl des Arbeitsplatzes herrscht in D-Land Wahlfreiheit! Umziehen - oder andere Arbeit... oder mit dem Arbeitgeber eine Lösung finden...
Problem: Wenn die Schicht um 6:30 Uhr beginnt und der Arbeitsablauf auf Pünktlichkeit aufgebaut ist, kannst du nicht erst um 7 Uhr kommen...
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen Firmenwagen zur privaten Nutzung ("1%-Regelung") zur Verfügung zu stellen, es sei denn dies wäre im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung entsprechend fixiert. Über den Einkommenssteuerjahresausgleich kannst Du jedoch die Fahrtkostenpauschale geltend machen und so einen Teil der Kosten für die privat zu regelnde Fahrt zur Arbeit wieder gut machen. Oder aber anderen Arbeitsplatz suchen oder näher zu ihm hinziehen :) LG
Rede erstmal mit deinem Chef oder Vorgesetztem, dass du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit kommen kannst. Wie die Lösung dann im Endeffekt aussieht, ist sehr individuell. Ich hab früher z.B. mal in einer großen Firma gearbeitet, wo es Fahrgemeinschaften (10 VW Bullis) gab, die aus allen möglichen Richtungen die Arbeitnehmer zusammengesammelt haben.