Betriebsausflug Pflicht?
Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (wird vom Arbeitsamt angeboten und von Bildungsträgern ausgeübt) und für diesen Monat wurde nun kurzfristig ein 3-tägiger Betriebsausflug angesetzt, auf den die komplette Gruppe keine Lust hat. Der Bildungsträger sagt, jeder MUSS mit, es wäre eine Pflichtveranstaltung. Urlaub darf man nicht nehmen und auf Geburtstage etc. wird auch keine Rücksicht genommen.
Allerdings gibt es keinen schriftlichen Vertrag und es wurde zu Beginn der Maßnahme auch nichts über einen Ausflug gesagt, das kam erst später.
Nun zu meiner Frage, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu zwingen bzw. verpflichten, an einem Betriebsausflug teilzunehmen? Immerhin geht er über einen längeren Zeitraum als die 24 Stunden Arbeitszeit, die an 3 Tagen fällig wären und geht schon in die Freizeit.
Danke im voraus, optimal wären (wenn möglich) auch Belege aus Gesetzen.
5 Antworten
Zur Teilnahme an einem Betriebsausflug dar kein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gezwungen werden noch weniger, wenn es sich um einen mehrtägigen Ausflug handelt.
Dazu gibt es keine Gesetze, sondern das ist Richterrecht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts: BAG, 04.12.1970 - 5 AZR 242/70.
Auch dürfen Arbeitnehmer, die nicht an einem Betriebsausflug teilnehmen, dazu gezwungen werden, Urlaub zu nehmen, wenn der Betrieb wegen des Ausflugs geschlossen werden sollte. Urlaub muss nur dann genommen werden, wenn trotz des Betriebsausflugs die Möglichkeit zur Arbeit besteht, der "Ausflugsverweigerer" diese Möglichkeit aber nicht nutzen will.
Also: Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist immer freiwillig und darf niemals erzwungen werden!
(beispeilhafter Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsausflug-teilnahmepflicht_004051.html )
Gerne!
Ergänzung:
Eigentlich sollte das ein von der Arbeitsagentur beauftragter Bildungsträger besser wissen - wenn es denn nicht nur um das Geld von der Agentur geht, das der Bildungsträger für jeden Teilnehmer an diesem "Ausflug" bekommt.
Da das doch offensichtlich kein Betrieb ist, sondern eine Art Schule, solltest Du hier nicht nach einem Betriebsausflug fragen, sondern eher nach einer Klassenreise, um die Du Dich normalerweise auch nicht drücken könntest.
Hier geht es also nicht um Arbeitsrecht, sondern darum, welche Verabredungen zwischen Arbeitsamt und dem Bildungsträger bestehen.
Du willst doch vermutlich durch die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme weiter kommen?Dann sollte es selbstverständlich sein,dass du auch an dem angebotenen Betriebsausflug teilnimmst,auch wenn es schon in deine Freizeit geht.
Wenn du nicht teilnimmst,wirst du danach reichlich Freizeit haben.
Das witzige daran ist ja, dass mir das bis auf die Bewerbung verfassen überhaupt nicht weiterhilft.
Bin gerade eben auch auf einen Artikel im Internet gestoßen, der mir eine Antwort auf die Frage gegeben hat. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer NICHT dazu zwingen, daran teilzunehmen. Das Gesetz hab ich also auf meiner Seite, da können sie sagen was sie wollen.
WIe jetzt? Ist es nun dein Arbeitgeber oder nicht?
Du wiedersprichst dir. Einmal ist es vom Arbeitsamt aus, dann gibts keinen Vertrag und dann ist es doch dein Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber ist der Bildungsträger, allerdings gibt es nur eine mündliche Absprache, keinen schriftlichen Vertrag.
Ohne Vertrag kein Vertragsverhältnis.
Ich bezweifle die Richtigkeit deiner Angaben. Da fehlen so ziemlich jegliche Art von Information, um dir die Frage beantworten zu können.
Wenn du dir meine Anfangsfrage genau durchliest, hast du alle Informationen.
- Arbeitgeber: Bildungsträger
- kein schriftlicher, sondern nur ein mündlicher Vertrag, bei dem allerdings nichts von einem verpflichtenden Betriebsausflug genannt wurde (ja, auch mündliche Absprachen sind verbindlich, nur schwerer nachzuweisen)
- Arbeitgeber will alle Arbeitnehmer dazu zwingen bzw. verpflichten, am 3-tägigen Betriebsurlaub teilzunehmen, der größtenteils die Freizeit beansprucht
- Erlaubt oder nicht?
Ohne Vertrag kein Vertragsverhältnis.
Falls es Dir noch nicht bekannt oder geläufig ist: Im (nicht nur) Arbeitsrecht ist auch ein mündlicher Vertrag ein rechtlich bindender Vertrag und damit ein Vertragsverhältnis entstanden - dessen "Problem" aber in der Beweisbarkeit seiner Details besteht. Allerdings ist alleine schon die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit Beweis für ein entstandenes Vertragsverhältnis.
Das finde ich eine absolute Frechheit, die Leute zu so etwas zwingen zu wollen und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Such dir doch mal ein Arbeitslosen-Forum, da erfährst du sicher mehr.
Fantastisch, danke :)