6-Tage-Woche legitim?
Also, ich habe da mal 'ne Frage, weil ich kaum glauben kann, daß sowas rechtlich o.k. ist. Ich habe gehört, daß ein Bekannter vom Bekannten von Mo. - Sa. jeden Tag von vormittags bis abends arbeitet! Ich habe zwar keine Ahnung, was er dabei verdient und ob er das freiwillig macht, aber dabei stellte sich mir dann spontan die Frage, ob ein Arbeitgeber verlangen kann, jeden Tag auf der Matte zu stehen? Oder steht einem Arbeitnehmer auch neben dem Sonntag ein freier Tag zu?
Mensch, der kann ja nicht mal sagen, ich fahre mal 'n Nachmittag in's Schwimmbad. ;))
Ich gehe auch mal davon aus, daß es ein Ganztagsjob ist, aber selbst wenn nicht, ich hätte keine Lust, ohne einen freien Tag oder Nachmittag in der Woche zu arbeiten, da muß es schon eine ganz tolle Firma sein. ;)
Na, jedenfalls würde mich mal interessieren, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt.
14 Antworten
Klar, je nach Branche ist das keine Seltenheit. Samstag ist ein Werktag (z.B. Gross- und Einzelhandel, Friseure, Hotel- u. Gaststätten...). schau mal im BundesUrlG nach...§ 3 § 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Und es kommt noch besser... § 11 ArbZeitG § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Werktage sind Montag bis Sonnabend, also 6 Tage. Über 18 jährige dürfen somit an 6 Tagen/Woche beschäftigt werden. Ausschlaggebend ist aber eine gesetzliche Stundenarbeitszahl, die nicht überschritten werden darf/sollte (48 Std./Woche). Allerdings weiss ich jetzt nicht, ob dies eine gesetzliche Regelung ist oder lediglich eine empfohlene Richtlinie. Aber vielleicht weiss es ja jemand hier besser.
gesetzliche Regel ist, dass die Arbeitszeit tgl. nicht über acht Stunden sein darf; sie darf ausnahmesweise bis zu 10 Stunden sein, wenn es im Durchschnitt von sechs Monaten nur acht Stunden tgl. sind; bzgl. der einzuhaltenden Ruhezeiten (mindestens 11 Stunden pro Arbeitstag) gibt es auch Ausnahmen bei Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei tarifvertraglichen Regelungen mit entsprechendem Freizeitausgleich.
Samstag ist Werktag. In manchen Branchen ist Samstagsarbeit gang und gebe, während im Handwerk eher 5 Arbeitstage(!) die Regel sind.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt
24 Tage bei einer 6-Tage Woche, oder 20 Tage bei einer 5-Tage Woche. Abweichungen nach oben sind jederzeit möglich, jedoch nicht nach unten.
Somit ist auch eine 6-Tage Woche nichts ungewöhnliches. Hierbei kommt dann noch die Begrenzung auf 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche ins Spiel, das wäre dann+- "Morgens bis abends"
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Bei der Antwort von "quietprof" würde mich natürlich auch mal interessieren, ob es eine gesetzliche Höchstgrenze gibt. Kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber sagen kann, dass man von Mo.-Sa. jeden Tag mind. 8 oder gar 9 Std. arbeitet! Je nach Arbeit oder verdienst, wäre das ja schon wie Sklaverei, da haste doch so gut wie null Freizeit! Also so viel kann ich glaube ich gar nicht verdienen das ich mich quasi an einem Unternehmen "verkaufe".
Wie er geschrieben hat sind 48 Stunden die Woche die Höchstgrenze. Warum sollte der Arbeitgeber das nicht können? Ich hab auch einen 46 Stunden Vertrag, meist geh ich Samstags nicht arbeiten da das so oder so unter der Woche schon zusammen kommt.
Das hat nichts mit viel Verdienen zu tun, das hat was damit zu tun das man sonst vielleicht Arbeitslos ist.
Für mich ist eine Firma mit einem Vertrag mit 46 Stunden ehrlicher als eine Firme die 40 Stunden drin stehen hat aber man trotzdem 60 Stunden die Woche buckelt.
''Allerdings weiss ich jetzt nicht, ob dies eine gesetzliche Regelung ist oder lediglich eine empfohlene Richtlinie.''