Was tun, wenn Hausverwaltung zu viel Geld verlangt und keine Nachweise vorstellt?
Hallo Ihr Lieben! Ich habe eine Wohnung in Berlin, die ich im Moment als Kapitalanlage nutze und plane die weiter zu vermieten. Die Kapitalanlage lohnt sich aber kaum, da ich 280 Euro (für 58 Quadratmeter) als Hausgeld pro Monat dafür zahle. In der Summe sind die Heizkosten und Wasserkosten erhaltlich. Es gibt aber kein Zähler für Wasser und Heizung, ich zahle durchschnittliche Summe, die nach der Anzahl von Quadratmeter berechnet wird. Da ich allein gewohnt habe und sehr oft monatenlang nicht zu Hause war, fand ich es bisschen unfair, da die Familie aus 3 Personen (mit mehr Gebrauch von Wasser usw) die gleiche Summe wie ich bezahlt hat. Ausserdem, wurden die Kosten (laut Hausverwaltung) dadurch verursacht, dass ein Teil der Wohnungseigentümer Hausgeld nicht bezahlt hat. Deswegen sollten die andere Eigentümer diese Kostan tragen. Im Moment sieht so aus, dass die Wohnungen verkauft sind (zumindest vermietet). Uns hat niemand die Summen, die Schuldner ausgezahlt haben, zurückgegeben. Wir zahlen immer noch die gleiche Summe. Was mir noch stört ist, dass uns die jährliche Abrechnung (was wofür bezahlt wurde) niemand seit 2011 gezeigt hat. Ich habe dass schon mehrmals gefördert, aber Mitarbeiter von HV kaum darauf reagiert haben. Was soll ich tun? Sofort zum Anwalt gehen? Oder kann ich versuchen die Frage per E-mail klären zu können. HV antwortet sehr ungerne, sie haben mir sogar nicht geschrieben, wann genau die jährliche Versammlung von Eigentümer stattfindet. Kann ich was mit Wasser/Heizungzähler tun? Sorry für superlange Frage... Danke im Voraus!
3 Antworten
Da kann man Dir kaum helfen. Du hast eine total miese Hausverwaltung. Anscheinend, sind alle Deine Miteigentümer genauso hilflos wie Du.
Aufgrund Deiner Schilderung, hast Du über Deine Rechte wohl gar keine Ahnung. Du hast folgende Möglichkeiten:
- Wohnung verkaufen
- Fachanwalt für WEG-Recht kontaktieren
- Mitglied hier: http://hausgeld-vergleich.de/ werden, da wird Dir auch sehr gut geholfen.
Am besten die drei Optionen von unten nach oben "abarbeiten"
Danke schon für deine Antwort! Ja, dass stimmt... Mein Vater hat mir die Wohnung geschenkt als ich 19 Jahre alt war und fast kein Wort Deutsch kannte und folglich keine Vorstellung über WEG-Recht in Deutschland... Inzwischen war ich mit dem Studium beschäftigt und jetzt, kenn ich wesentlich mehr und beschäftige mich mit der HV-Sache.
auf jeden Fall sollte eine Hausverwaltung, die jahrelang keine Abrechnung erstellt aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Dazu musst Du Deine Miteigentümer ins Boot holen und eine außerplanmäßige Eigentümerversammlung einberufen, mit dem einen TOP Abbrerufung. Und sucht euch schnellstmöglich eine andere HV.
Das Problem liegt daran, dass Hausverwaltung gleichzeitig als Eigentümer von ca. der Hälfte der Wohnungen in unserem Haus gilt.
Der Verwalter verhält sich vollkommen korrekt!
warum, wenn ich fragen darf?
So wie Sie die Situation schildern, handelt der Verwalter vollkommen korrekt. Falls die Gemeinschaft etwas anderes möchte, dann kann sie dies auf einer WEG-Versammung beschließen; diesen Beschluß hat der Verwalter dann umzusetzen.
Wenn es einen Verwalter gibt, können die ET keine ETV einberufen. Dies steht nur dem Verwalter zu. Sofern sich der Verwalter weigert eine einzuberufen, so können mind. 25% der Eigentümer (nach Köpfen) unter Nennung der TOPs die Einberufung durch den Verwalter verlangen.
Beruft der Verwalter dann immer noch keine ETV ein, so kann der Verwaltungsbeiratsvorsitzende eine einberufen. Gibt es keinen Beirat, so bleibt nur noch der Weg über das Amtsgericht.
Der TOP muss heissen: "Abberufung aus wichtigem Grund". Aber da ist Vorsicht geboten und man sollte einen Anwalt einschalten, der ggf. auch die ETV dann leitet. Denn wenn das Fehlverhalten des Verwalter seit Jahren bekannt ist, dann könnte es problematisch sein, in aus wichtigem Grund abzuberufen. Denn die ET haben sein Fehlverhalten ja jahrelang geduldet.